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   LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2008 - 23 Sa 919/08   

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https://dejure.org/2008,44454
LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2008 - 23 Sa 919/08 (https://dejure.org/2008,44454)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05.11.2008 - 23 Sa 919/08 (https://dejure.org/2008,44454)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 05. November 2008 - 23 Sa 919/08 (https://dejure.org/2008,44454)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • hensche.de

    Gewerkschaft: Mitgliederwerbung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 28.02.2006 - 1 AZR 460/04

    Gewerkschaftliche Mitgliederwerbung in Betrieben

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2008 - 23 Sa 919/08
    2.2 Der geltend gemachte Anspruch auf Zutritt zu den Baustellen der Beklagten (Anträge zu 1. bis 3.) steht der Klägerin lediglich unter den Voraussetzungen zu, die das Bundesarbeitsgericht für das Zutrittsrecht als Folge der durch Art. 9 Abs. 3 Satz 1 GG geschützten Betätigungsfreiheit der Gewerkschaften aufgestellt hat (vgl. BAG Urteil vom 28.2.2006 - 1 AZR 460/04 - in AP Nr. 127 zu Art. 9 GG).

    Dies kann auch durch betriebsexterne Beauftragte erfolgen (vgl. BAG Urteil vom 28.2.2006 - 1 AZR 460/04 - a.a.O.).

    Erfasst der auf die Zukunft gerichtete Klageantrag auch mögliche Fallgestaltungen, in denen ein Zutrittsrecht nicht besteht, ist er insgesamt als unbegründet abzuweisen (vgl. BAG Urteil vom 28.2.2006 - 1 AZR 460/04 - a.a.O.).

  • BAG, 03.05.1994 - 1 ABR 24/93

    Unterlassungsanspruch des Betriebsrats bei Verletzung von

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2008 - 23 Sa 919/08
    Ob dabei auch Fallkonstellationen auftreten können, bei denen der geltend gemachte Anspruch nicht besteht, ist keine Frage der Zulässigkeit, sondern der Begründetheit des Antrages (vgl. BAG Beschluss vom 3.5.1994 - 1 ABR 24/93 - in AP Nr. 23 zu § 23 BetrVG 1972).
  • BGH, 14.12.1998 - II ZR 330/97

    Bestimmtheit eines Zahlungsantrags; Verbindung der Schadensersatz- mit der

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 05.11.2008 - 23 Sa 919/08
    Demnach muss der erhobene Anspruch konkret bezeichnet, dadurch der Rahmen der gerichtlichen Entscheidungsbefugnis abgesteckt, Inhalt und Umfang der materiellen Rechtskraft der begehrten Entscheidung erkennbar, das Risiko eines Unterliegens des Klägers nicht durch vermeidbare Ungenauigkeiten auf den Beklagten abgewälzt und eine Zwangsvollstreckung aus dem Urteil ohne eine Fortsetzung des Streits im Vollstreckungsverfahren zu erwarten sein (vgl. BGH Urteil vom 14.12.1998 - II ZR 330/97 - in NJW 1999, 954).
  • BAG, 22.06.2010 - 1 AZR 179/09

    Zutrittsrecht betriebsfremder Gewerkschaftsbeauftragter zur Mitgliederwerbung

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 5. November 2008 - 23 Sa 919/08 - wird zurückgewiesen.
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