Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.05.1999 - 23 Sch 1/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,7431
OLG Frankfurt, 12.05.1999 - 23 Sch 1/98 (https://dejure.org/1999,7431)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.05.1999 - 23 Sch 1/98 (https://dejure.org/1999,7431)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Mai 1999 - 23 Sch 1/98 (https://dejure.org/1999,7431)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,7431) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    ZPO § 1059
    Antrag auf Aufhebung von Entscheidungen des Schieds- und Verwaltungsgerichts einer Religionsgemeinschaft

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 3720
  • NVwZ 2000, 113 (Ls.)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)

  • VGH Baden-Württemberg, 13.10.2005 - 4 S 1542/05

    Zuständigkeit der staatlichen Gerichtsbarkeit für innerkirchliche Streite;

    Insoweit hat bereits das Verwaltungsgericht im Einzelnen unter Benennung höchstrichterlicher und obergerichtlicher Rechtsprechung (vgl. etwa BGH, Urteil vom 11.02.2000, NJW 2000, 1555; OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 12.05.1999, NJW 1999, 3720) ausgeführt, dass das Schiedsgericht beim Zentralrat der Juden in Deutschland einen Rechtsschutz bietet, der - vergleichbar dem staatlichen Rechtsschutz - den Belangen der israelitischen Religionsgemeinschaft hinreichend gerecht wird.
  • VG Freiburg, 21.06.2007 - 4 K 1268/06

    Aberkennung des Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts gegenüber einer

    Zu dem durch Art. 140 GG, 137 Abs. 3 WRV garantierten (staatsfreien) Bereich der kirchlichen Selbstverwaltung und religiösen Selbstbestimmung gehört auch die innerkirchliche Gerichtsbarkeit in Angelegenheiten der religiösen Selbstbestimmung ( BGH, Urteil vom 11.02.2000, NJW 2000, 1555, m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 21.11.1980, NJW 1981, 1972; OLG Frankfurt/M., Beschluss vom 12.05.1999, NJW 1999, 3720; VG Neustadt/W., Urteil vom 27.07.1998, NVwZ 1999, 797 ) Da gegen dieses Urteil - unstreitig - keine Rechtsmittel gegeben sind (§ 16 der Schiedsordnung des Schieds- und Verwaltungsgericht - im Folg.: Schiedsordnung - ), sind die Angriffe der Beigeladenen gegen das Verfahren, die Form und den Inhalt dieses Urteils sowie die Besetzung des Gerichts ohne Bedeutung ( zur grds. hinreichenden Rechtsschutzgewährung in inneren Angelegenheiten der israelitischen Religionsgemeinschaften durch das Schieds- und Verwaltungsgericht vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 13.10.2005, a.a.O. ).
  • VG Freiburg, 21.07.2005 - 2 K 1296/05

    Zur staatlichen Gerichtsbarkeit bei innerkirchlichen Streitigkeiten

    In der Rechtsprechung der Zivil- und der Verwaltungsgerichte ist daher folgerichtig die Entscheidungskompetenz des Schiedsgerichts beim Zentralrat der Juden - soweit ersichtlich - immer respektiert und nicht in Frage gestellt worden (BGH, Urteil vom 11.2.2000 - V ZR 271/99 - NJW 2000, 1555; OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.5.1999 - 23 Sch 1/98 - NJW 1999, 3720; OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 11.9.1997 - 7 U 1328/97 - NJW 1998, 3060 und VG Neustadt, Urteil vom 27.7.1998 - 1 K 1617/98 - NVwZ 1999, 797).
  • VG Berlin, 20.06.2013 - 27 L 141.13

    Kein verwaltungsgerichtlicher Rechtsschutz bei innerkirchlichen Konflikten

    Auch eine Notzuständigkeit staatlicher Gerichte kommt für Maßnahmen im Autonomiebereich der Religionsgemeinschaft nicht infrage, weil jede staatliche Einflussnahme durch Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 S. 1 WRV ausgeschlossen ist; ob hiervon eine Ausnahme zu machen ist, wenn letztlich staatliche Interessen durch die zur Überprüfung gestellten innerkirchlichen Maßnahmen in schwerwiegender Weise tangiert sind (dazu OLG Frankfurt, Beschl. vom 12. Mai 1999 - 23 Sch 1/98 - VG München, Beschl. vom 10. Juli 2008 - M 22 E 08.3289), bedarf schon deshalb keiner Prüfung, weil diese Voraussetzungen nicht vorliegen.
  • VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 1213/10

    Zum Rechtsweg gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung einer

    Eine Notzuständigkeit kommt zum einen allenfalls dann in Betracht, wenn letztlich staatliche Interessen durch die zur Überprüfung gestellten innerkirchlichen Maßnahme(n) in schwerwiegender Weise tangiert sind, wofür aber hier keinerlei Anhaltspunkte bestehen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 12. Mai 1999 - 23 Sch 1/98 - VG München, Beschluss vom 10. Juni 2008 - M 22 E 08.3289 -).
  • OLG Koblenz, 28.01.2008 - 2 Sch 6/07
    Er ist unzulässig, weil es sich bei den Entscheidungen, deren Vollstreckbarerklärung verlangt wird, um keine Schiedssprüche der §§ 1025 ff. ZPO handelt und der Rechtsweg zur staatlichen Gerichtsbarkeit nicht eröffnet ist (vgl. auch OLG Frankfurt NJW 1999, 3720 f; VG Neustadt a. d. W. NVwZ 1999, 797 f.).
  • VG München, 10.07.2008 - M 22 E 08.3289

    Israelitische Kultusgemeinde; Wahl zum Vorstand; Kandidaten mit nichtjüdischen

    Zwar ist in besonderen Ausnahmefällen aus der allgemeinen Justizgewährungspflicht des Art. 19 Abs. 4 GG eine "Notzuständigkeit" staatlicher Gerichte abgeleitet worden für Fälle, die die staatlichen Interessen in schwerwiegender Weise tangieren oder in denen die Religionsgesellschaft - nach Erschöpfung der eigenen Möglichkeiten der Streitentscheidung - auf die Autorität staatlicher Gerichte angewiesen ist, um ihre Aufgaben weiterhin ungestört erfüllen zu können (vgl. z.B. OLG Frankfurt vom 12.5.1999 NJW 1999, 3720; BayVGH vom 19.7.1985, BayVBl 1986, 596).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht