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   OLG Frankfurt, 20.12.2004 - 23 SchH 1/04   

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https://dejure.org/2004,12105
OLG Frankfurt, 20.12.2004 - 23 SchH 1/04 (https://dejure.org/2004,12105)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.12.2004 - 23 SchH 1/04 (https://dejure.org/2004,12105)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Dezember 2004 - 23 SchH 1/04 (https://dejure.org/2004,12105)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 1025 ZPO, § 1059 ZPO, § 1066 ZPO
    Ein von einem Verband satzungsmäßig berufenes Schiedsgerichts als "echtes" Schiedsgericht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebungsantrag gegen eine einstweilige Verfügung; Einstweilige Verfügung zur Erhaltung von Mitgliedschaftsrechten; Schiedsgerichtlicher Ausschluss eines Vereinsmitglieds wegen verbandsschädigendem Verhalten; Voraussetzungen des Vorliegens eines Schiedsspruchs im Sinne ...

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 27.05.2004 - III ZB 53/03

    Voraussetzungen der Aufhebung eines Schiedsspruchs; Rechtsnatur der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.12.2004 - 23 SchH 1/04
    Unter Hinweis auf den Beschluss des BGH vom 27.5.2004 (Az.: III ZB 53/03, MDR 2004, 1315) vertritt der Antragsgegner die Auffassung, dass das Verfahren, das zu dem angefochtenen Schiedsspruch geführt habe, nicht als Verfahren im Sinne des § 1025 ZPO anzusehen sei und ein Aufhebungsantrag daher nach § 1059 ZPO wegen Fehlens einer erforderlichen besonderen Prozessvoraussetzung unzulässig sei.

    Bei diesem Schiedsspruch handelt es sich im Sinne des Beschlusses des BGH vom 27.5.2004 (Az.: III ZB 53/03, MDR 2004, 1315 ) um einen im schiedsrichterlichen Verfahren nach den §§ 1025 ff. ZPO erlassenen Schiedsspruch, gegen den ein Aufhebungsantrag nach § 1059 ZPO statthaft ist.

  • OLG Frankfurt, 13.06.2013 - 26 SchH 6/13

    Zur Möglichkeit einer einstweiligen Verfügung vor Entscheidung im Hauptverfahren

    Zwar kann nach Erlass eines Schiedsspruches und der damit eingetretenen Beendigung des Schiedsverfahrens (§ 1056 Abs. 1 ZPO) gleichwohl noch die Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes nach den allgemeinen Grundsätzen in Betracht kommen (vgl. OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.12.2004 - 23 SchH 1/04 - zitiert nach juris; Kreindler/Schäfer/Wolff, Schiedsgerichtsbarkeit - Kompendium für die Praxis, Rz. 1117; Stein/Jonas-Schlosser, ZPO, 22. Aufl., § 1059 Rz. 14), allerdings nach Auffassung des Senates nur noch in einem durch die besondere Verfahrensart bedingten eingeschränkten Umfang.
  • LG Braunschweig, 04.08.2015 - 9 O 1494/15

    Vollstreckbarerklärung eines ausländischen Schiedsspruches: Erlass einer

    Dies ist offensichtlich auch die Auffassung des OLG Frankfurt a.M. (23 SchH 1/04 = OLGR Frankfurt 2005, 458 mit Zustimmung im MK ZPO a.a.O., § 1033 Rn. 14, Fn 23).
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