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   OLG Dresden, 14.03.2018 - 23 Ss 168/18 (B)   

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https://dejure.org/2018,39792
OLG Dresden, 14.03.2018 - 23 Ss 168/18 (B) (https://dejure.org/2018,39792)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.03.2018 - 23 Ss 168/18 (B) (https://dejure.org/2018,39792)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. März 2018 - 23 Ss 168/18 (B) (https://dejure.org/2018,39792)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • bussgeldsiegen.de

    Bußgeldverfahren - unangekündigte Erhöhung des Bußgeldes

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Keine Verdreifachung der Geldbuße aus Bußgeldbescheid ohne rechtlichen Hinweis

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    OWiG § 80 Abs. 1 ; StPO § 265 Abs. 1
    Zulässigkeit der unangekündigten Erhöhung des Bußgeldes auf mehr als das Dreifache des Regelsatzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Hamm, 13.11.2009 - 3 Ss OWi 622/09

    Hinweis auf Verdoppelung des Regelsatzes; Beweiskraft des Protokolls;

    Auszug aus OLG Dresden, 14.03.2018 - 23 Ss 168/18
    Diese Verpflichtung des Gerichts, den Verfahrensbeteiligten (auch) Gelegenheit zu Rechtsausführungen zu geben, erstreckt sich zwar grundsätzlich nicht auch darauf, mit ihnen Rechtsgespräche zu führen und zu diesem Zweck auf eigene Rechtsansichten hinzuweisen (vgl. BVerfGE 54, 110 , [117]. Die Erteilung eines rechtlichen Hinweises ist aber dann nach Art. 103 Abs. 1 GG geboten, wenn sie der Vermeidung von Überraschungsentscheidungen dient. Eine solchermaßen verbotene Überraschungsentscheidung liegt vor, wenn das Gericht einen bis zu seiner Entscheidung nicht erörterten rechtlichen Gesichtspunkt zur Grundlage seiner Entscheidung gemacht und damit dem Verfahren eine Wendung gegeben hat, mit welcher der davon betroffene Verfahrensbeteiligte nach dem bis zu diesem Zeitpunkt gegebenen Verlauf des Verfahrens nicht zu rechnen brauchte, wobei es auf eine Überraschungsabsicht des Gerichts nicht ankommt (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. November 2009, Az. 3 Ss OWi 622/09, juris Rdnr. 1 m.w.N.).

    Eine Beschränkung der Zulassung ist möglich (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. November 2009, Az. 3 Ss OWi 622/09, juris Rdnr. 16; KK-WiG/Hadamitzky, 5. Aufl. 2018, OWiG § 80 Rdnr. 52).".

  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem

    Auszug aus OLG Dresden, 14.03.2018 - 23 Ss 168/18
    Eine Gehörsverletzung i.S.d. § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG ist gegeben, wenn Art. 103 Abs. 1 GG missachtet worden ist, der den Verfahrensbeteiligten das Recht gewährt, sich sowohl zu den der gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Tatsachen als auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. April 1980, Az. 1 BvR 505/78, BVerfGE 64, 135 , [143 f.]).
  • OLG Jena, 22.05.2007 - 1 Ss 346/06

    Zur Hinweispflicht des Gerichts vor Erhöhung der Geldbuße

    Auszug aus OLG Dresden, 14.03.2018 - 23 Ss 168/18
    Dass das Gericht seine Erhöhungsabsicht nicht angekündigt hat, ergibt sich nach §§ 71 Abs. 1 OWiG , 274 Satz 1 StPO daraus, dass das Hauptverhandlungsprotokoll einen solchen, zur Gewährung des rechtlichen Gehörs zu erteilenden und zu den wesentlichen Förmlichkeiten des Verfahrens gehörenden Hinweis (vgl. OLG Jena, Beschluss vom 22. Mai 2007, Az. 1 Ss 346/06, juris Rdnr. 13) nicht verzeichnet.
  • BVerfG, 16.04.1980 - 1 BvR 505/78

    Strafgerichte - Lebenslange Freiheitsstrafe - Rechtsfortbildung -

    Auszug aus OLG Dresden, 14.03.2018 - 23 Ss 168/18
    Eine Gehörsverletzung i.S.d. § 80 Abs. 1 Nr. 2 OWiG ist gegeben, wenn Art. 103 Abs. 1 GG missachtet worden ist, der den Verfahrensbeteiligten das Recht gewährt, sich sowohl zu den der gerichtlichen Entscheidung zugrunde liegenden Tatsachen als auch zur Rechtslage zu äußern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. April 1980, Az. 1 BvR 505/78, BVerfGE 64, 135 , [143 f.]).
  • BGH, 02.09.2015 - 2 StR 49/15

    Hinweis auf Veränderung eines rechtlichen Gesichtspunkts (Änderung der

    Auszug aus OLG Dresden, 14.03.2018 - 23 Ss 168/18
    Es kann insoweit nicht ausgeschlossen werden, dass dann die Betroffene sich anders verteidigt hätte (vgl. BGH StraFo 2015, 517 ).
  • BayObLG, 19.08.2019 - 202 ObOWi 1446/19

    Gehörsverstoß - Deutliche Erhöhung der Geldbuße gegenüber Bußgeldbescheid

    Ob insoweit dem OLG Dresden zu folgen wäre, das eine unzulässige Überraschungsentscheidung jedenfalls im Falle einer unangekündigten Erhöhung des Bußgeldes auf mehr als das Dreifache des Regelsatzes annimmt (OLG Dresden, Beschluss vom 14.03.2018 - OLG 23 Ss 168/18 = ZfSch 2019, 112), muss der Senat vorliegend nicht entscheiden.
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