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   LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 Ta BV 1016/09   

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LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 Ta BV 1016/09 (https://dejure.org/2009,905)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07.12.2009 - 23 Ta BV 1016/09 (https://dejure.org/2009,905)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 07. Dezember 2009 - 23 Ta BV 1016/09 (https://dejure.org/2009,905)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschlussverfahren zur Tariffähigkeit im Bereich Arbeitnehmerüberlassung; Antragsbefugnis der obersten Arbeitsbehörde des Landes; Feststellungsinteresse bei umstrittener oder klärungsbedürftiger Tariffähigkeit; Wirksamkeit einer Satzung bei Überschreiten der ...

  • Betriebs-Berater

    Keine Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personal-Service-Agenturen (CGZP)

  • hensche.de

    Tariffähigkeit, CGZP

  • streifler.de (Kurzinformation und Volltext)

    Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Leiharbeit nicht tariffähig

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschlussverfahren zur Tariffähigkeit im Bereich Arbeitnehmerüberlassung; Antragsbefugnis der obersten Arbeitsbehörde des Landes; Feststellungsinteresse bei umstrittener oder klärungsbedürftiger Tariffähigkeit; unwirksame Satzung bei Überschreiten der satzungsgemäßen ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation (hier: Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beck-blog (Auszüge)

    Fehlende Tariffähigkeit der CGZP liegt vor

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zeitarbeitsbranche

  • paluka.de (Kurzinformation)

    Tarifgemeinschaft CGZP ist nicht tariffähig

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    CGZP ist nicht tariffähig

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tariflohnvereinbarungen der CGZP auch im Beschwerdeverfahren als unwirksam erachtet

  • berlin.de (Pressemitteilung - vor Ergehen der Entscheidung)

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen

Besprechungen u.ä. (3)

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    CGZP zieht vor das Bundesarbeitsgericht

  • beck-blog (Kurzanmerkung)

    Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Leiharbeit (CGZP) nicht tariffähig

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung, auf der Grundlage der Pressemitteilung/Presseberichte)

    Tarifunfähige "Pseudogewerkschaften" als Risiko für Entleiher?

Sonstiges

  • wolterskluwer-online.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Zur Entscheidung über die Tarif(un)fähigkeit der CGZP" von Prof. Dr. Christiane Brors, AuR 2010, 406 - 412

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2011, 618
  • BB 2010, 1927
  • DB 2010, 1020
 
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Wird zitiert von ... (89)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 25.11.1986 - 1 ABR 22/85

    Tarifautonomie: Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09
    (vgl. BAG Beschluss vom 25.11.1986 - 1 ABR 22/85 - in AP Nr. 36 zu § 2 TVG).

    Die einzelnen Länder sind, sofern sie keinen Sachantrag gestellt haben, nicht von Amts wegen zu beteiligen (vgl. BAG Beschluss vom 10.2.2009 - 1 ABR 36/08 - a.a.O.; BAG Beschluss vom 25.11.1986 - 1 ABR 22/85 - a.a.O.).

    Der Antragsteller des Beschlussverfahrens ist berechtigt, gegen die Entscheidung des Arbeitsgerichts Beschwerde einzulegen (vgl. BAG Beschluss vom 25.11.1986 - 1 ABR 22/85 - in AP Nr. 36 zu § 2 TVG).

    Nach § 81 ArbGG ist antragsbefugt, wer geltend macht, durch die erbetene Entscheidung in seiner rechtlichen Stellung betroffen zu sein (vgl. BAG Beschluss vom 25.11.1986 - 1 ABR 22/85 - a.a.O.).

    Bei länderübergreifenden Zuständigkeit oder größerem Geltungsbereich ist stattdessen die oberste Arbeitsbehörde des Bundes zu beteiligen (vgl. BAG Beschluss vom 10.2.2009 - 1 ABR 36/08 - a.a.O.; Beschluss vom 25.11.1986 - 1 ABR 22/85 - a.a.O.).

    So hat auch das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 25.11.1986 - 1 ABR 22/85 - (a.a.O.) angenommen, dass eine nach § 83 Abs. 3 ArbGG nicht zu beteiligende Vereinigung einen auf die Tariffähigkeit der umstrittenen Vereinigung bezogenen Antrag stellen kann, wenn sie räumlich und sachlich zuständig ist.

    Sie sollen einen angemessenen, sozial befriedigenden Interessensausgleich herbeiführen (vgl. BAG Urteil vom 25.11.1986 - 1 ABR 22/85 - a.a.O.).

  • BAG, 10.02.2009 - 1 ABR 36/08

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09
    Grundsätzlich ist die Beteiligung der jeweiligen Spitzenverbände ausreichend (vgl. BAG Beschluss vom 10.2.2009 - 1 ABR 36/08 - in NZA 2009, 908; BAG Beschluss vom 28.3.2006 - 1 ABR 58/04 - in AP Nr. 4 zu § 2 TVG).

    Die einzelnen Länder sind, sofern sie keinen Sachantrag gestellt haben, nicht von Amts wegen zu beteiligen (vgl. BAG Beschluss vom 10.2.2009 - 1 ABR 36/08 - a.a.O.; BAG Beschluss vom 25.11.1986 - 1 ABR 22/85 - a.a.O.).

    Dafür genügt es, dass sie in ihrer Rechtsstellung als Arbeitnehmer- oder Arbeitgeberkoalition unmittelbar betroffen sind (vgl. BAG Beschluss vom 10.2.2009 - 1 ABR 36/08 - a.a.O.).

    Bei länderübergreifenden Zuständigkeit oder größerem Geltungsbereich ist stattdessen die oberste Arbeitsbehörde des Bundes zu beteiligen (vgl. BAG Beschluss vom 10.2.2009 - 1 ABR 36/08 - a.a.O.; Beschluss vom 25.11.1986 - 1 ABR 22/85 - a.a.O.).

    Insoweit geht § 97 Abs. 1 ArbGG der allgemeinen Regelung des § 256 Abs. 1 ZPO vor (vgl. BAG Beschluss vom 10.2.2009 - 1 ABR 36/08 - a.a.O.).

  • ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08

    Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09
    Auf die Beschwerde der Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft V. - Bundesvereinigung (Beteiligte zu 1.) wird der Beschluss des Arbeitsgerichtes Berlin vom 01.04.2009 - 35 BV 17008/08 - teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:.

    Das Arbeitsgericht hat mit Beschluss vom 1.4.2009 - 35 BV 17008/08 - die Anträge der V. und des DGB zurückgewiesen und auf den Antrag der S. festgestellt, dass die Tarifgemeinschaft C. Gewerkschaften für Z. und P. nicht tariffähig ist.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 1.4.2009 - 35 BV 17008/08 - abzuändern soweit es ihren Antrag abgewiesen hat und festzustellen, dass die Tarifgemeinschaft C. Gewerkschaften für Z. und P. nicht tariffähig ist;.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 1.4.2009 - 35 BV 17008/08 - abzuändern soweit es seinen Antrag abgewiesen hat und festzustellen, dass die Tarifgemeinschaft C. Gewerkschaften für Z. und P. nicht tariffähig ist;.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 1.4.2009 - 35 BV 17008/08 - teilweise abzuändern und den Antrag der S. des Landes Berlin zurückzuweisen;.

  • BAG, 28.03.2006 - 1 ABR 58/04

    Tariffähigkeit einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09
    Grundsätzlich ist die Beteiligung der jeweiligen Spitzenverbände ausreichend (vgl. BAG Beschluss vom 10.2.2009 - 1 ABR 36/08 - in NZA 2009, 908; BAG Beschluss vom 28.3.2006 - 1 ABR 58/04 - in AP Nr. 4 zu § 2 TVG).

    Aufgrund des Verhandlungsgleichgewichts der Tarifvertragsparteien ist davon auszugehen, dass die vereinbarten tariflichen Regelungen den Interessen beider Seiten gerecht werden (vgl. BAG Urteil vom 28.3.2006 - 1 ABR 58/04 - in AP Nr. 4 zu § 2 TVG Tariffähigkeit).

  • BGH, 19.04.2007 - I ZR 57/05

    150 % Zinsbonus

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09
    Der Streitgegenstand wird durch den Antrag und den zu seiner Begründung vorgetragenen Lebenssachverhalt bestimmt (vgl. BGH Urteil vom 19.4.2007 - I ZR 57/05 - in NJW 2008, 231).
  • BVerfG, 18.11.1954 - 1 BvR 629/52

    Hutfabrikant

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09
    Sie kann daher nur den Vereinigungen zukommen, die diese Aufgabe erfüllen können (vgl. BVerfG Urteil vom 18.11.1954 - 1 BvR 629/52 - in AP Nr. 1 zu Art. 9 GG).
  • ArbG Berlin, 05.02.2008 - 54 BV 13961/06

    Tariffähigkeit einer Tarifgemeinschaft - Beteiligtenfähigkeit einzelner

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09
    In dem Verfahren - 54 BV 13961/06 - sind die zur Entscheidung gestellten Anträge durch Beschluss vom 5.2.2008 als unzulässig zurückgewiesen worden.
  • BAG, 24.03.2004 - 5 AZR 303/03

    Sittenwidriges Arbeitsentgelt

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09
    Nach ihrem Unternehmenszweck und der besonderen Anforderungen an die Arbeitsverhältnisse der Leiharbeitnehmer bilden sie aber einen eigenen Wirtschaftszweig (vgl. BAG Urteil vom 24.3.2004 - 5 AZR 303/03 - in AP Nr. 59 zu § 138 BGB).
  • BAG, 27.09.2005 - 1 ABR 41/04

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09
    Dies gehört zu ihrer vereinsrechtlichen Satzungsautonomie und der durch Art. 9 Abs. 3 GG garantierten Betätigungsfreiheit (vgl. BAG Urteil vom 27.9.2005 - 1 ABR 41/04 - in AP Nr. 18 zu § 2 TVG).
  • BAG, 10.09.1985 - 1 ABR 32/83

    Gewerkschaftseigenschaft einer Arbeitnehmervereinigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09
    Eine nur teilweise Überschneidung ist ausreichend (vgl. BAG Urteil vom 10.9.1985 - 1 ABR 32/83 - in AP Nr. 34 zu § 2 TVG).
  • BAG, 15.11.2006 - 10 AZR 665/05

    Spezialitätsgrundsatz im Nachwirkungszeitraum

  • BAG, 25.08.1981 - 1 ABR 61/79

    Beschlussverfahren -; mögliche Antragsteller; Antragsbefugnis; Modalitäten der

  • BGH, 10.05.2007 - V ZB 83/06

    Berücksichtigung eines Eigengebots des Gläubigers bei der Erteilung des

  • BAG, 15.03.1977 - 1 ABR 16/75

    Mindestanforderungen an die Tariffähigkeit einer Koalition

  • ArbG Berlin, 08.09.2011 - 63 BV 9415/08

    Regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für außerhalb des Beitrittsgebiets

  • BAG, 21.04.2010 - 4 AZR 750/08
  • BSG, 16.12.2015 - B 12 R 11/14 R

    Betriebsprüfung - Beitragsnachforderung - Arbeitnehmerüberlassung - Feststellung

    Das BAG bestätigte mit Beschluss vom 14.12.2010 (1 ABR 19/10 - BAGE 136, 302 = AP Nr. 6 zu § 2 TVG Tariffähigkeit; Verfassungsbeschwerde verworfen durch Beschluss des BVerfG [Kammer] vom 10.3. 2014 - 1 BvR 1104/11 - NZA 2014, 496) die von den Vorinstanzen getroffene Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP (Beschluss des ArbG Berlin vom 1.4. 2009 - 35 BV 17008/08 - NZA 2009, 740 = ArbuR 2009, 276; auf mehrere Beschwerden hin bestätigt durch Beschluss des LArbG Berlin-Brandenburg vom 7.12.2009 - 23 TaBV 1016/09 - ArbuR 2010, 172 = BB 2010, 1927).
  • BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10

    Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation

    Die Rechtsbeschwerden der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen, des Arbeitgeberverbands Mittelständischer Personaldienstleister e. V. sowie der Bundesvereinigung Deutscher Dienstleistungsunternehmen e. V. gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 7. Dezember 2009 - 23 TaBV 1016/09 - werden zurückgewiesen.
  • BAG, 13.03.2013 - 5 AZR 954/11

    Arbeitnehmerüberlassung - Anspruch auf gleiches Arbeitsentgelt ("equal pay")

    Ob § 9 Nr. 2 AÜG eine derartige Vertragsgestaltung, mit der gleichsam sechsfach von der Tariföffnungsklausel Gebrauch gemacht werden soll, zulässt, zumal wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses der vereinbarten Tarifwerke die fehlende Tariffähigkeit einer der tarifschließenden Koalitionen im Verfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 4, § 97 ArbGG bereits zweitinstanzlich festgestellt war (LAG Berlin-Brandenburg 7. Dezember 2009 - 23 TaBV 1016/09 - [CGZP]), braucht der Senat nicht zu entscheiden.
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