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   OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - I-23 U 121/02   

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https://dejure.org/2003,7942
OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - I-23 U 121/02 (https://dejure.org/2003,7942)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29.04.2003 - I-23 U 121/02 (https://dejure.org/2003,7942)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 29. April 2003 - I-23 U 121/02 (https://dejure.org/2003,7942)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch des Mandanten gegen seinen Steuerberater wegen der verspäteten Abgabe einer Steuererklärung; Abgrenzung zwischen Schadensersatzanspruch wegen Verzuges und positiver Vertragsverletzung des Geschäftsbesorgungsvertrages; Verzugshaftung des Steuerberaters unter dem ...

  • Judicialis

    ZPO § 224 Abs. 2; ; ZPO § ... 263; ; ZPO § 264; ; ZPO § 524 Abs. 2 S. 2; ; ZPO § 529; ; ZPO § 529 Abs. 1 Nr. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3; ; ZPO § 533; ; ZPO § 533 Nr. 2; ; ZPO § 540 Abs. 1 Nr. 1; ; AO § 152; ; AO § 233 a I; ; AO § 233 I 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung des Steuerberaters wegen einer Pflichtverletzung aus dem Steuerberatungsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Steuerberaterhaftung - Haftung des Steuerberaters bei verspäteter Abgabe von Steuererklärungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.10.1991 - IX ZR 255/90

    Haftung des steuerlichen Beraters für verspätete Abgabe von Steuererklärungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 23 U 121/02
    Denn ohne eine eindeutige Zusage übernimmt der steuerliche Berater im Zweifel nicht die Vertragspflicht, für den Leistungserfolg einzustehen, dass die steuerlichen Erklärungen zu den gesetzlich bestimmten Fristen fertig gestellt sind (vgl. BGH NJW 1992, 307 ff).

    Aus positiver Vertragsverletzung haftet der Steuerberater, wenn er seine Pflicht, die pünktliche Abgabe einer Steuererklärung mit Rat und Tat zu fördern, schuldhaft nicht ordnungsgemäß erfüllt (BGH NJW-RR 1991, 794, 795; NJW 1992, 307 ff.).

  • BGH, 31.01.1991 - IX ZR 124/90

    Haftung des Steuerberaters für Festsetzung von Verspätungszuschlägen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 23 U 121/02
    Aus positiver Vertragsverletzung haftet der Steuerberater, wenn er seine Pflicht, die pünktliche Abgabe einer Steuererklärung mit Rat und Tat zu fördern, schuldhaft nicht ordnungsgemäß erfüllt (BGH NJW-RR 1991, 794, 795; NJW 1992, 307 ff.).

    Dies hat der BGH (NJW-RR 1991, 794) für Verspätungszuschläge und Säumnisgebühren entschieden.

  • BGH, 22.04.1999 - IX ZR 112/98

    Pflichten des Steuerberaters im Rahmen der Mitwirkung an

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 23 U 121/02
    Es ist somit allein seine Sache, den Mandanten darüber zu unterrichten, welche Unterlagen er zur sachgerechten Erledigung seines Auftrags benötige; Sache des Mandanten ist es dann, diese Unterlagen zu beschaffen (BGH NJW 1991, 2831; NJW 1999, 3482, 3483).
  • BGH, 06.06.1991 - IX ZR 195/90

    Ursächlichkeit eines Fehlers eines steuerlichen Beraters bei einer Außenprüfung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 23 U 121/02
    Es ist somit allein seine Sache, den Mandanten darüber zu unterrichten, welche Unterlagen er zur sachgerechten Erledigung seines Auftrags benötige; Sache des Mandanten ist es dann, diese Unterlagen zu beschaffen (BGH NJW 1991, 2831; NJW 1999, 3482, 3483).
  • BGH, 11.05.1999 - IX ZR 298/97

    Belehrungspflicht des Steuerberaters über die Frist zur Anfechtung eines

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 23 U 121/02
    Denn Überprüfungs- und Korrekturarbeiten können grundsätzlich eine adäquate und zurechenbare Folge einer fehlerhaften Steuerberatung sein (BGH NJW 1999, 2435; Senat, GI 2001, 180).
  • BGH, 29.04.1993 - IX ZR 109/92

    Verjährungsbeginn für Ersatzansprüche gegen Steuerberater frühestens mit Erlaß

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - 23 U 121/02
    Der Auftraggeber muss im einzelnen vortragen, dass die Kosten für die Überprüfungs- und Korrekturarbeiten durch pflichtwidrige Handlungen des Steuerberaters hervorgerufen worden sind (BGH NJW 1993, 2181).
  • OLG Düsseldorf, 04.11.2005 - 23 U 70/05

    Zur Haftung des Steuerberaters für Verspätungs- und Säumniszuschläge des

    Das Landgericht hat auf der Grundlage der Senatsrechtsprechung (Urteil vom 29.4.2003 - 23 U 121/02 = OLGR 2003, 331) im Ergebnis zu Recht nicht nur einen Verzug des Klägers, sondern auch eine sonstige Verletzung von Steuerberaterpflichten verneint.
  • LG Freiburg, 24.09.2010 - 2 O 111/10

    Verstoß gegen § 5 StBerG macht einen Vertrag nach § 134 BGB nichtig; Nichtigkeit

    Das setzt nicht nur einen Vortrag voraus, dass Kosten für einen eingeschalteten Dritten durch pflichtwidriges Verhalten verursacht worden sind, sondern insbesondere auch einen Vortrag, inwieweit die geltend gemachten Kosten nach der StBerGebV berechtigt sind (vgl. OLG Düsseldorf, OLGR 2003, 331, [...] Rdnr. 41 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2005 - 23 U 178/04

    Haftung des Steuerberaters wegen Beratungsfehlern bei der Gestaltung eines

    f) Anders als der Beklagte meint, sind auch die Nachzahlungszinsen Teil des zu ersetzenden Schadens, wie in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung längst entschieden ist (s. nur Urteile des Senats vom 29.4.2003 - 23 U 121/02, OLGR Düsseldorf 2003, 331, und vom 5.2.2002 - 23 U 22/01, OLGR 2003, 52 = GI 2002, 197).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - 23 U 124/03

    Überschreiten der Befugnisse als Kontierer mit Abschluss eines auf steuerliche

    Dies hat der BGH (NJW-RR 1991, 794) für Verspätungszuschläge und Säumnisgebühren entschieden, gilt aber auch für Nachzahlungszinsen (Urteil des Senats vom 29.4.2003 - 23 U 121/02, OLGR 2003, 331).
  • KG, 18.10.2004 - 24 U 311/03

    Bauvertrag: Voraussetzungen des Aushandelns einer

    Die Zulassung der Revision gegen die Entscheidung des Senats, die Anschlussberufung als unzulässig zu verwerfen, war gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Frage, ob eine Klageerweiterung nur innerhalb der Frist des § 524 Abs. 2 Satz 2 ZPO oder jederzeit auch in der Berufungsinstanz aus Gründen der Waffengleichheit und Prozesswirtschaftlichkeit erfolgen kann, selbst wenn der Kläger selbst keine Berufung eingelegt hat, geboten (s.a. OLG Hamm OLGR 2004, 51; OLG Oldenburg Nds Rpfl 2004, 104 zitiert nach juris; OLG Düsseldorf, OLGR 2003, 331; Gerken NJW 2002, 1095; Zöller/Gummer/Heßler, 24. Auflage, ZPO, Rz 37 zu § 524; vergleiche auch BGH NJW 2004, 2152).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2005 - 23 U 232/04
    Aus positiver Vertragsverletzung haftet der Steuerberater, wenn er seine Pflicht, die pünktliche Abgabe einer Steuererklärung mit Rat und Tat zu fördern, schuldhaft nicht ordnungsgemäß erfüllt (BGH NJW-RR 1991, 794, 795; NJW 1992, 307 ff.; Urteil des Senats vom 29.4.2003 - 23 U 121/02, OLGR Düsseldorf 2003, 331).
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