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   OLG Frankfurt, 12.11.2008 - 23 U 122/07   

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https://dejure.org/2008,8295
OLG Frankfurt, 12.11.2008 - 23 U 122/07 (https://dejure.org/2008,8295)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.11.2008 - 23 U 122/07 (https://dejure.org/2008,8295)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. November 2008 - 23 U 122/07 (https://dejure.org/2008,8295)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 BGB
    Anlageberatung bzw. Anlagevermittlung: Hinweispflicht im Zusammenhang mit einer Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau

  • Judicialis

    BGB § 280

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280
    Anforderungen an die Aufklärung über den Wegfall einer Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau in Berlin im Prospekt eines Immobilienfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Aufklärung über den Wegfall einer Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau in Berlin im Prospekt eines Immobilienfonds

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Berlin, 24.07.2003 - 5 S 8.03

    Sozialer Wohnungsbau - Anschlussförderung in Berlin (Auslegung eines Bescheides)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2008 - 23 U 122/07
    Im Gegenteil gingen alle damals Beteiligten davon aus, dass eine Anschlussförderung erfolgen werde, da dies der bisherigen Politik des Landes X entsprach (vgl. OVG Berlin, Beschluss vom 24. Juli 2003, 5 S 8.03, zit. nach juris, Rn. 21ff.).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.2007 - 16 U 140/06

    Keine Aufklärungspflichtverletzung der Bank bei Anlage in einen als GbR geführten

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2008 - 23 U 122/07
    Auch aus dem Gesamtzusammenhang des Prospekts ergibt sich nicht, dass insgesamt eine bereits verbindliche Förderungszusage enthalten ist (so auch KG, Urteil vom 11. Februar 2008, 26 U 29/07, BeckRS 2008 06665; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 19. März 2007, I-16 U 140/06, zit. nach juris).
  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2008 - 23 U 122/07
    Dabei gilt auch hier, dass die Angaben des Beraters vertretbar sein müssen und eine sich nachträglich ergebende, vorher aber nicht absehbare Änderung der Verhältnisse und damit des Anlageobjekts zu Lasten des Anlegers geht (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2006, XI ZR 63/05, zit. nach juris, Rn. 12).
  • BVerwG, 11.05.2006 - 5 C 10.05

    A: Anschlussförderung im sozialen Wohnungsbau (Berlin); Auslegung von

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2008 - 23 U 122/07
    Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass Grund für die Einstellung der Subventionierung des Wohnungsbaus die extreme Haushaltslage des Landes X war (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Mai 2006, 5 C 10/05, NVwZ 2006, 1184, 1189), was zum Zeitpunkt des Beitritts der Anleger (1996) wohl nicht vorhersehbar war.
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2008 - 23 U 122/07
    Ansprüche der Klägerinnen aus der sog. Prospekthaftung im engeren Sinne bestehen nicht, weil die entsprechenden Voraussetzungen, nämlich dass die Beklagte den Prospekt herausgegeben hat, besonderen Einfluss auf den Fonds hätte nehmen können oder jedenfalls auf Grund ihrer beruflichen und wirtschaftlichen Stellung oder auf Grund ihrer Fachkunde eine Art Garantenstellung eingenommen hat und durch ihre Mitwirkung an der Prospektgestaltung nach außen hin in Erscheinung getreten ist (BGH, Urteil vom 12. Februar 2004, III ZR 359/02, NJW 2004, 1732, 1733), nicht gegeben sind.
  • OLG Frankfurt, 28.05.2008 - 23 U 63/07

    Prospekthaftung: Ansprüche wegen Prospektfehlern im Zusammenhang mit einem einen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2008 - 23 U 122/07
    Eine Unrichtigkeit des Prospekts kann sich daher nur dann ergeben, wenn die in dem Prospekt tatsächlich enthaltene Prognose hinsichtlich des Eingreifens einer Anschlussförderung auf Basis der damaligen Kenntnisse unvertretbar gewesen wäre (dazu Urteil des Senats vom 28. Mai 2008, 23 U 63/07).
  • BGH, 12.07.2007 - III ZR 83/06

    Pflichten des Vermittlers bei der Darstellung der Risiken einer Kapitalanlage bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.11.2008 - 23 U 122/07
    Dabei verkennt der Senat nicht, dass trotz eines richtigen, d.h. vollständigen, Prospekts Ansprüche wegen falscher Anlageberatung gegeben sein können, wenn und soweit der Berater die Risikodarstellung aus dem Prospekt bewusst relativiert (BGH, Urteil vom 12. Juli 2007, III ZR 83/06, NZG 2007, 784, 785).
  • OLG Frankfurt, 27.05.2009 - 23 U 69/07

    Prospekthaftung: Prospektfehler auf Grund der Angaben zu einer

    Abgesehen davon, dass der Prospekt ein Fortdauern der Förderung nicht als sicher darstellt, musste zum damaligen Zeitpunkt ein Prospektersteller nicht damit rechnen, dass der Senat von Stadt1 die Förderung des sozialen Wohnungsbaus beenden wird (vgl. Urteil des Senats vom 12. November 2008, 23 U 122/07).
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