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   OLG München, 30.11.2017 - 23 U 1226/17   

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https://dejure.org/2017,46667
OLG München, 30.11.2017 - 23 U 1226/17 (https://dejure.org/2017,46667)
OLG München, Entscheidung vom 30.11.2017 - 23 U 1226/17 (https://dejure.org/2017,46667)
OLG München, Entscheidung vom 30. November 2017 - 23 U 1226/17 (https://dejure.org/2017,46667)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    InsO § 302 Nr. 1
    Aufrechnung mit Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung nach Erteilung der Restschuldbefreiung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zulässige Vollstreckungsabwehrklage eines Gläubigers aufgrund Aufrechnung mit Forderungen gem. § 302 Nr. 1 InsO nach erteilter Restschuldbefreiung

  • rewis.io

    Aufrechnung mit Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung nach Erteilung der Restschuldbefreiung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang der Restschuldbefreiung; Ausnahme bei einer Forderung aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung des Schuldners

  • rechtsportal.de

    InsO § 302 Nr. 1
    Umfang der Restschuldbefreiung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 02.12.2010 - IX ZR 41/10

    Rechtsschutzinteresse für die Klage eines Titelgläubigers auf Feststellung des

    Auszug aus OLG München, 30.11.2017 - 23 U 1226/17
    In dem Urteil vom 02.12.2010 (IX ZR 41/10) hat der BGH entschieden, dass es der Klage eines Gläubigers, der über einen vollstreckbaren Schuldtitel verfügt, auf Feststellung des Rechtsgrundes der unerlaubten Handlung nach dem auf den Rechtsgrund beschränkten Widerspruch des Schuldners nicht an einem rechtlich geschützten Interesse fehlt.
  • OLG Hamm, 27.10.1999 - 14 W 100/99

    Verstoß gegen Verfahrensvorschriften des Beschwerdeverfahrens als neuer

    Auszug aus OLG München, 30.11.2017 - 23 U 1226/17
    Auch die Entscheidung des OLG Hamm vom 27.10.1999 (14 W 100/99) befasst sich mit den Voraussetzungen für eine Erweiterung der Pfändungsmöglichkeit nach § 850f Abs. 2 ZPO.
  • BGH, 03.04.2014 - IX ZB 93/13

    Rechte der Insolvenzgläubiger nach Restschuldbefreiung: Erteilung einer

    Auszug aus OLG München, 30.11.2017 - 23 U 1226/17
    Zum anderen hat der BGH klargestellt, dass die Forderung, sofern der Schuldner seinen Widerspruch auf den Rechtsgrund beschränkt, gemäß § 201 Abs. 2 Satz 1 InsO als tituliert zu behandeln ist (BGH, Beschluss vom 03.04.2014, IX ZB 93/13, juris Tz. 15).
  • BGH, 17.11.2011 - IX ZR 113/11

    Herausnahme des Anspruchs auf Zinsen aus einer Darlehensgewährung von der

    Auszug aus OLG München, 30.11.2017 - 23 U 1226/17
    Unter die Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung fallen auch Kosten der Rechtsverfolgung und die Verzugszinsen (BGH, Beschluss vom 07.11.2011, IX ZR 113/11, juris Tz. 4).
  • BGH, 22.06.1994 - XII ZR 39/93

    Verstrickung des Kostenerstattungsanspruchs zugunsten eines im Wege der

    Auszug aus OLG München, 30.11.2017 - 23 U 1226/17
    Die Präklusion des § 767 Abs. 2 ZPO greift jedoch nicht ein, wenn sich die Vollstreckungsabwehrklage gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss richtet, weil im Kostenfestsetzungsverfahren keine Gelegenheit besteht, solche Einwendungen geltend zu machen (BGH, Urteil vom 22.06.1994, XII ZR 39/93, juris Tz. 6).
  • BGH, 30.11.1989 - III ZR 215/88

    Feststellung einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung

    Auszug aus OLG München, 30.11.2017 - 23 U 1226/17
    Der BGH war in seiner Entscheidung vom 30.11.1989 (III ZR 215/88) mit der Frage der Zulässigkeit einer Klage, mit der zur Vorbereitung eines Antrages nach § 850f Abs. 2 ZPO die Feststellung begehrt wird, dass ein rechtskräftig titulierter Anspruch aus dem Gesichtspunkt des Schadensersatzes wegen vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung begründet ist, befasst.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 19 AS 1286/17

    SGB-II -Leistungen

    Die Erteilung der Restschuldbefreiung hindert insgesamt die Aufrechnung mit einer der Restschuldbefreiung unterfallenden Insolvenzforderung (Grünberg in Palandt, BGB, 76. Aufl., § 387 Rn. 11; OLG München, Urteil vom 30.11.2017 - 23 U 1226/17).
  • OLG Koblenz, 02.06.2022 - 2 U 561/21

    Herausgabe und Wertersatz nach Rücktritt von Bauträgerverträgen

    § 767 Abs. 2 ZPO findet auf Kostenfestsetzungsbeschlüsse keine Anwendung (OLG München, Urteil vom 30.11.2017 - 23 U 1226/17; Zöller/Herget, ZPO, 34. Auflage, 2022, § 767 Rn. 20).
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