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   OLG Frankfurt, 30.08.2000 - 23 U 136/99   

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https://dejure.org/2000,3573
OLG Frankfurt, 30.08.2000 - 23 U 136/99 (https://dejure.org/2000,3573)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.08.2000 - 23 U 136/99 (https://dejure.org/2000,3573)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. August 2000 - 23 U 136/99 (https://dejure.org/2000,3573)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 675 Abs 1 BGB
    Beratervertrag: Umfang der Plausibilitätsprüfung eines Anlageberaters bei empfohlener Unternehmensbeteiligung

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Finanzanlagenberatung; Vermögensberatung; Informations- und Auskunftspflichten; Pflichtverletzung; Plausibilitätsprüfung

  • Judicialis

    BGB § 675; ; ZPO § 708 Ziff. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 675
    Voraussetzungen eines Schadensersatzanspruchs gegen den Anlageberater

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Haftung des Anlagevermittlers, Haftung des Anlageberaters, Hinzuziehung eines Steuerberaters, Minderung der Beratungspflichten, Presseveröffentlichungen, Gerlach-Report, Capital, Focus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 479
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 30.08.2000 - 23 U 136/99
    Die Kläger beharren darauf, daß der Beklagte ihnen wegen Verletzung seiner Pflichten als Anlageberater schadensersatzpflichtig sei; denn nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 1 (WM 2000, 426) bestehe zwischen dem Kunden und einem Anlagevermittler, erst recht also einem Anlageberater, ein zumindestens stillschweigend geschlossener Auskunftsvertrag gemäß § 675 BGB, der zur Einholung objektiver Auskünfte oder der Offenlegung der mangelnden Kenntnis verpflichte und zu einer Plausibilitätsprüfung des Prospekts.
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Kenne er sie, habe er aber die Pflicht zur Auswertung und müsse unter Umständen auch einen Hinweis darauf erteilen (vgl. OLG Düsseldorf WM 1996, 1082 1086 f.; OLG Celle OLG Report 2000, 143, 145; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 479, 480; OLG Stuttgart VuR 2003, 67, 69 f.; LG Hannover WM 1993, 201, 204; LG Paderborn WM 1996, 1843, 1846; LG Darmstadt ZfIR 2000, 115, 118; Wagner WM 2002, 1037, 1044 ff., WM 2003, 1158, 1160 und BKR 2005, 436, 438 ff.; Assmann ZIP 2002, 637, 643).
  • OLG Saarbrücken, 30.10.2012 - 4 U 517/10

    Haftung des Kapitalanlageberaters: Ungenügende Prospektangaben zur Eignung der

    Liegen dazu objektive Daten nicht vor oder verfügt der Anlageberater oder -vermittler mangels Einholung entsprechender Informationen insoweit nur über unzureichende Kenntnisse, so muss er dies dem anderen Teil zumindest offenlegen (vgl. BGH, NJW-RR 1993, 1114 (1115); NJW-RR 2000, 998 = VersR 2001, 240; NJW 2002, 2641 (2642); OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 2001, 479 (480); OLGR Koblenz 2001, 230 (231); Schimansky/Bunte/Lwowski-Siol, aaO., § 45, Rdnr. 10).

    Er hat hierbei alle ihm zugänglichen Informationsquellen wie Geschäftsberichte, Bilanzen, Informationsveranstaltungen, Werksbesichtigungen und Presseberichte auszuwerten (vgl. OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 2001, 479 (480)).

    Er muss sich darüber hinaus auch durch die Auswertung kapitalanlagespezifischer Publikationen wie "Gerlach-Report", "Kapitalmarkt intern" oder "Capital" kundig machen und sein Wissen auf dem Laufenden halten (vgl. OLG Frankfurt a. M., NJW-RR 2001, 479 (480)).

  • OLG Stuttgart, 22.01.2007 - 10 U 189/06

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Anforderungen an die

    Es kann dahingestellt bleiben, ob eine einzelne Volksbank, insbesondere wenn der Kunde eine sichere Kapitalanlage anstrebt, Berichte in Brancheninformationsdiensten wie dem "kapital-markt intern" oder dem Gerlach-Report zu der angebotenen Kapitalanlage kennen muss (vgl. Thüringer OLG MDR 2005, 880; OLG München OLGR 2003, 254; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 479; OLG Karlsruhe OLGR 2001, 11).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2008 - 16 U 275/06

    Zu den Voraussetzungen und Rechtsfolgen eines Anlageberatungsvertrages

    Über die Aufklärung allgemeiner Risiken hinaus obliegt es dem Anlageberater nämlich grundsätzlich auch, vorhandene Veröffentlichungen in der Wirtschaftspresse auszuwerten und dem Interessenten kritische Pressestimmen, zumindest dem Inhalt und dem Tatsachenkern nach - gegebenenfalls kommentiert - zur Kenntnis zu bringen (vgl. OLG Celle OLGR Celle 2002, 265 ff. mwN; OLG Stuttgart WM 2006, 1100 mwN; OLG Frankfurt NJW-RR 2001, 479; OLG Düsseldorf WM 1996, 1082, 1086.; BGH NJW 1993, 2433 ff.) Denn es ist zu berücksichtigen, dass der Informationsbedarf des Anlegers über aktuelle Entwicklungen, wie sie sich aus der Wirtschaftspresse ergeben, besonders groß ist und gerade wegen ihrer Aktualität auch nicht umfänglich aus Emissionsprospekten gedeckt werden kann.
  • LG Hannover, 19.09.2003 - 13 O 331/02
    Zwar hat das Oberlandesgericht Frankfurt durch Urteil vom 30.08.2000 ( NJW-RR 2001, 479) entschieden, dass eine Pflichtverletzung des Anlageberaters bzw. Vermittlers zu verneinen sei, wenn er der ihm obliegenden Plausibilitätsprüfung hinsichtlich der vorhandenen Firmenprospekte, Geschäftsberichte, Bilanzen und sonstigen Unterlagen über das empfohlene Unternehmen sorgfältig nachgekommen sei.
  • LG Hannover, 11.07.2003 - 13 O 263/02
    Zwar hat das Oberlandesgericht Frankfurt durch Urteil vom 30.08.2000 (NJW-RR 2001, 479) entschieden, dass eine Pflichtverletzung des Anlageberaters bzw. Vermittlers zu verneinen sei, wenn er der ihm obliegenden Plausibilitätsprüfung hinsichtlich der vorhandenen Firmenprospekte, Geschäftsberichte, Bilanzen und sonstigen Unterlagen über das empfohlene Unternehmen sorgfältig nachgekommen sei.
  • LG Hannover, 11.07.2003 - 13 O 270/02
    Zwar hat das Oberlandesgericht Frankfurt durch Urteil vom 30.08.2000 (BGH NJW-RR 2001, 479) entschieden, dass eine Pflichtverletzung des Anlageberaters bzw. Vermittlers zu verneinen sei, wenn er der ihm obliegenden Plausibilitätsprüfung hinsichtlich der vorhandenen Firmenprospekte, Geschäftsberichte, Bilanzen und sonstigen Unterlagen über das empfohlene Unternehmen sorgfältig nachgekommen sei.
  • LG Hannover, 11.07.2003 - 13 O 271/02
    Zwar hat das Oberlandesgericht Frankfurt durch Urteil vom 30.08.2000 (NJW-RR 2001, 479 ff.) entschieden, dass eine Pflichtverletzung des Anlageberaters bzw. -Vermittlers zu verneinen sei, wenn er der ihm obliegenden Plausibilitätsprüfung hinsichtlich der vorhandenen Firmenprospekte, Geschäftsberichte, Bilanzen und sonstigen Unterlagen über das empfohlene Unternehmen sorgfältig nachgekommen sei.
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