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   OLG München, 24.07.1998 - 23 U 1620/98   

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https://dejure.org/1998,14865
OLG München, 24.07.1998 - 23 U 1620/98 (https://dejure.org/1998,14865)
OLG München, Entscheidung vom 24.07.1998 - 23 U 1620/98 (https://dejure.org/1998,14865)
OLG München, Entscheidung vom 24. Juli 1998 - 23 U 1620/98 (https://dejure.org/1998,14865)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    BGB § 138 Abs. 1, § 812 Abs. 1, § 823 Abs. 1; ZPO § 717 Abs. 2
    Zur sittenwidrigen Gläubigergefährdung durch Verstärkung von Kreditsicherheiten

Besprechungen u.ä.

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Kreditausweitung und Hereinnahme zusätzlicher Sicherheiten durch Bestellung einer Grundschuld; keine Sittenwidrigkeit bei Sanierungsbetreibungen mit tauglichen Mitteln

Papierfundstellen

  • NZI 1999, 29
  • WM 1999, 1113
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 26.09.2012 - 9 U 65/12

    Insolvenzrecht: Sittenwidrigkeit der Kreditvergabe an ein insolvenzreifes

    (b) Im Zusammenhang mit der Kreditgewährung geschlossene Sicherungsverträge sind nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn eine Bank einem insolvenzreifen Unternehmen zum Zwecke der Sanierung einen Kredit gegen Sicherheitsleistungen gewährt und dadurch in sittenwidriger Weise bewirkt, dass Dritte über die Kreditwürdigkeit des Unternehmens getäuscht werden (BGH, Urteil vom 9.07.1953 - IV ZR 242/52, Leitsatz und Rn. 10 ff, zitiert nach juris; OLG München, Urteil vom 24.07.1998 - 23 U 1620/98, Rn. 14, zitiert nach juris).

    Die Sanierungsunfähigkeit der Schuldnerin musste sich für die Klägerin somit zum Zeitpunkt der ersten Krediteinräumung nicht aufdrängen (vgl. hierzu OLG München, Urteil vom 24.07.1998 - 23 U 1620/98, Rn. 14, zitiert nach juris).

  • LG Duisburg, 08.04.2013 - 4 O 376/11
    Wenn sich auf Grund des Untersuchungsergebnisses eines Unternehmensberaters über die Sanierungsfähigkeit eines Betriebes nicht die Erkenntnis aufdrängen muss, dass die Unternehmensfortführung mit dessen finanziellen Mitteln und denen seiner Gesellschafter unvereinbar ist, ist eine weitere Finanzierung durch die Bank noch vertretbar (OLG München, WM 1999, 1113).
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