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   OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03   

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https://dejure.org/2003,6697
OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03 (https://dejure.org/2003,6697)
OLG München, Entscheidung vom 01.07.2003 - 23 U 1637/03 (https://dejure.org/2003,6697)
OLG München, Entscheidung vom 01. Juli 2003 - 23 U 1637/03 (https://dejure.org/2003,6697)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Versicherungsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges; Ausgleichsanspruch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses; Verstoß gegen das Schikaneverbot; Wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung durch den Unternehmer; Unzumutbarkeit der Fortsetzung ...

  • Judicialis

    HGB § 87 a V; ; HGB § 87 c II; ; HGB § 89 b; ; HGB § 89 b II Ziffer 2; ; HGB § 89 b III Ziffer 2; ; HGB § 89 b V 1; ; HGB § 89 I 2; ; BGB § 226; ; ZPO § 447; ; ZPO § 448; ; ZPO § 531 Abs. 2 Nr. 3

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 87 c; HGB § 89 b; BGB § 242
    Zulässigkeit einer fristlosen Kündigung wegen Fälschung der Unterschrift eines Kunden auf dem Antragsformular

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Provisionsabrechnungen für den Handelsvertreter als Buchauszugsersatz zur Provisionsanspruchsermittlung - Fristlose Kündigung eines Handelsvertretervertrages bei gravierendem Fehlverhalten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Ausführliche Zusammenfassung)

    Urteil zum Buchauszug - OLG stellt neues Elf-Punkte-Schema auf!

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Versicherungsvertreter fälscht Unterschrift - Fristlose Kündigung ohne Ausgleichsansprüche

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Buchauszug des VV, Rechtsmissbrauch, erforderliche Angaben, maßgebliche Provisionsregelung, Provisionssystem, Provisionsbestimmungen, wichtiger Grund, unbefugtes Unterzeichnen eines Antrags im Namen des VN, Urkundenfälschung, Überlegungsfrist, Erforderlichkeit einer ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Wegfall des Ausgleichsanspruchs und strafrechtliche Folgen - Falsch verstandene "Kundenfreundlichkeit" kommt den Vertreter teuer zu stehen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 470
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 21.03.2001 - VIII ZR 149/99

    Form und Umfang des Buchauszuges

    Auszug aus OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03
    Es ist vielmehr Sache der Beklagten, sich von vornherein auf ein Buchauszugsverlangen einzustellen (NJW 2001, 2333, 2336).

    Welche Angaben in den Buchauszug aufzunehmen sind, hängt in erster Linie von der zwischen dem Handelsvertreter und dem Unternehmer geltenden Provisionsregelung ab (BGH NJW 2001, 2333).

    Nicht wiederzugeben sind Tatsachen, die allein dem Vertragsverhältnis zwischen dem Unternehmer und dem Handelsvertreter entspringen (BGH NJW 2001, 2333/2334).

    Die Mitteilung über eine Stornogefahr betrifft nicht die Ausführung des vermittelten Geschäfts durch das Unternehmen, sondern erfolgt vielmehr im Innenverhältnis zwischen dem Versicherungsunternehmen und dem Versicherungsvertreter, um diesen zu ermöglichen, selbst Maßnahmen zur Erhaltung des Vertrages zu ergreifen (BGH NJW 2001, 2333/2335).

  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 123/98

    Rechtzeitigkeit einer außerordentlichen Kündigung des

    Auszug aus OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03
    Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung im Sinne des § 89 b II Ziffer 2 HGB liegt vor, wenn dem Unternehmer die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zu dessen Ablauf Oder auch nur bis zu dem Zeitpunkt, zu welchem es durch ordentliche Kündigung beendet werden könnte, nicht zumutbar ist (BGH WM 1999, 1986, 1988; Küstner in Röhricht/Graf von Westphalen, HGB, 2. Auflage, § 89 a Rn. 2).

    Zwar darf der Kündigende mit dem Ausspruch der Kündigung grundsätzlich dann nicht zuwarten, bis harte, verizifierbare Fakten vorliegen, wenn der kündigungsberechtige Teil bereits zuvor hinreichend konkrete Hinweise auf ein vertragswidriges Verhalten des Vertragspartner hat, es aber gleichwohl unterlässt, diesem nachzugehen (BGH WM 1999, 1986, 1989).

  • BGH, 29.11.1995 - VIII ZR 293/94

    Anspruch des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges

    Auszug aus OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03
    Da der Buchauszug der Bezifferung und Durchsetzung von Provisionsansprüchen dient, entfällt der Anspruch hierauf zwar, wenn sich der Handelsvertreter und Unternehmer über die Provision und Abrechnung endgültig geeinigt haben (BGH NJW 1981, 457; BGH NJW 1996, 588).

    Eine Einigung in diesem Sinne liegt aber nicht allein in der mehrjährigen widerspruchslosen Hinnahme der Provisionabrechnungen des Unternehmers durch den Handelsvertreter (BGH NJW 1996, 588).

  • BGH, 02.07.1999 - V ZR 167/98

    Rückabwicklung eines formungültigen Grundstückskaufvertrages

    Auszug aus OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03
    Ein 2-monatiges Zuwarten kann daher in der Regel nicht mehr als angemessene Zeitspanne zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Überlegung der Folgerungen hierauf angesehen werden, weil ein solches darauf hindeutet, dass der Kündigende das beanstandete Ereignis selbst nicht als so schwerwiegend empfunden hat, dass eine weitere Zusammenarbeit mit dem anderen Teil bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist (BGH NJW 1994, 722, 723; BGH WM 1999, 1886, 1889).
  • BGH, 15.12.1993 - VIII ZR 157/92

    Zeitliche Begrenzung für die fristlose Kündigung eines Vertragshändlervertrages

    Auszug aus OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03
    Ein 2-monatiges Zuwarten kann daher in der Regel nicht mehr als angemessene Zeitspanne zur Aufklärung des Sachverhalts und zur Überlegung der Folgerungen hierauf angesehen werden, weil ein solches darauf hindeutet, dass der Kündigende das beanstandete Ereignis selbst nicht als so schwerwiegend empfunden hat, dass eine weitere Zusammenarbeit mit dem anderen Teil bis zum Ende der ordentlichen Kündigungsfrist unzumutbar ist (BGH NJW 1994, 722, 723; BGH WM 1999, 1886, 1889).
  • BGH, 25.11.1998 - VIII ZR 221/97

    Rechtswirkungen der außerordentlichen Kündigung eines

    Auszug aus OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03
    Dieser Gesichtspunkt ist daher bei der Prüfung der Voraussetzungen eines wichtigen Grundes zu berücksichtigen (BGH NJW 1999, 946, 948).
  • OLG Köln, 02.03.2001 - 19 U 170/00

    Fristlose Kündigung eines Handelsvertretervertrages

    Auszug aus OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03
    Eine Abweichung von der Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts (insbesondere der Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln VersR 2001, 1234 ff.) liegt nicht vor.
  • BGH, 11.07.1980 - I ZR 192/78

    Umfang und Fälligkeit des Anspruchs auf Erteilung eines Buchauszuges

    Auszug aus OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03
    Da der Buchauszug der Bezifferung und Durchsetzung von Provisionsansprüchen dient, entfällt der Anspruch hierauf zwar, wenn sich der Handelsvertreter und Unternehmer über die Provision und Abrechnung endgültig geeinigt haben (BGH NJW 1981, 457; BGH NJW 1996, 588).
  • BGH, 23.10.1981 - I ZR 171/79

    Anspruch eines Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszuges; Einverständnis

    Auszug aus OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03
    Der Buchauszug soll es dem Handelsvertreter ermöglichen, Klarheit über seine Provisionsansprüche zu gewinnen und die vom Unternehmer erteilte oder zu erteilende Provisionsabrechnung nachzuprüfen (BGH WM 1982, 152).
  • BGH, 20.09.2006 - VIII ZR 100/05

    Wirksamkeit der Vereinbarung eines Einwendungsausschlusses gegen die Abrechnungen

    Wie das Berufungsgericht richtig gesehen hat und auch die Revision nicht verkennt, hat der Bundesgerichtshof deshalb eine Vereinbarung zwischen Handelsvertreter und Unternehmer, nach der dessen Abrechnung mangels Widerspruchs des Handelsvertreters innerhalb einer bestimmten Frist als genehmigt gelten soll, wegen Verstoßes gegen § 87c Abs. 5 HGB als unwirksam angesehen (Urteil vom 20. Februar 1964 - VII ZR 147/62, LM Nr. 4a zu § 87c HGB unter I 3 b bb; vgl. auch Urteil vom 19. November 1982 - I ZR 125/80 = LM Nr. 11 zu § 87a HGB unter I 2 c; Senatsurteil vom 29. November 1995 aaO unter II 2 b; ebenso OLG München VersR 2004, 470, 471; OLG Koblenz VersR 1980, 623; OLG Karlsruhe BB 1980, 226; OLG Hamm BB 1979, 442).
  • OLG Düsseldorf, 26.05.2017 - 16 U 61/16

    Abgrenzung von haupt- und nebenberuflicher Tätigkeit eines Handelsvertreters

    Da das Verhalten des Klägers die Vertrauensgrundlage nachhaltig beeinträchtigt hat, konnte die Beklagte auch nach langjähriger beanstandungsfreier Tätigkeit das Vertragsverhältnis durch eine außerordentliche Kündigung beenden (vgl. OLG München, Urteil vom 01. Juli 2003 - 23 U 1637/03 -, juris Rn 51 zur eigenhändigen Unterzeichnung des Versicherungsantrages).

    Maßgeblich ist die schwerwiegende Pflichtwidrigkeit und der Vertrauensbruch (Riemer in Küstner/Thume, a.a.O. Kap. VIII Rn 429, 441 jeweils m.w.N.; OLG München, Urteil vom 01. Juli 2003 - 23 U 1637/03 -, juris Rn 51).

  • OLG München, 14.07.2016 - 23 U 3764/15

    Streitiger Anspruch auf Buchauszug eines Handelsvertreters

    Dem Anspruch der Klägerin auf Erteilung eines Buchauszugs steht nicht entgegen, dass sie während der langjährigen Vertragsbeziehungen die Provisionsabrechnungen nicht beanstandet hat (vgl. Senatsurteil vom 01.07.2003, 23 U 1637/03, juris, Tz. 37 f.).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten muss die Klägerin kein besonderes rechtliches Interesse an der Erteilung des Buchauszugs dartun, da sich dieser Anspruch bereits unmittelbar aus dem Gesetz ergibt (vgl. Senatsurteil vom 01.07.2003, 23 U 1637/03, juris Tz. 35).

  • OLG München, 14.07.2016 - 23 U 3521/15

    Streitiger Provisionsanspruch eines Handelsvertreters

    Dem Anspruch der Klägerin auf Erteilung eines Buchauszugs steht nicht entgegen, dass sie während der langjährigen Vertragsbeziehungen die Provisionsabrechnungen nicht beanstandet hat (vgl. Senatsurteil vom 01.07.2003, 23 U 1637/03, juris Tz. 37 f.).

    Entgegen der Auffassung der Beklagten muss die Klägerin kein besonderes rechtliches Interesse an der Erteilung des Buchauszugs dartun, da sich dieser Anspruch bereits unmittelbar aus dem Gesetz ergibt (vgl. Senatsurteil vom 01.07.2003, 23 U 1637/03, juris Tz. 35).

  • OLG München, 21.04.2010 - 7 U 5369/09

    Handelsvertretervertrag: Erforderlicher Inhalt eines von einem Handelsvertreter

    Der Anspruch auf Buchauszug entfällt dadurch jedenfalls nicht (vgl. insgesamt BGH BB 2006, 2492, 2493/2494; OLG München VersR 2004, 470, 471; v. Hoyningen-Huene, in: MünchKommHGB, aaO., § 87c Rdnr. 49a).

    Erforderlich für eine effektive Kontrolle der Provisionsabrechnung (zu diesem Zeck des Buchauszugs siehe unter 1.) ist, dass Transparenz, Übersichtlichkeit und Verständlichkeit gewahrt bleiben und zusammengehörende Geschäftsvorfälle nicht auseinandergerissen werden (hierzu BGH WM 1982, 152, 153; Emde, in: GroßKommHGB, aaO., § 87c Rdnr. 129; siehe auch OLG München VersR 2004, 470, 471).

  • LG Hannover, 07.05.2012 - 8 O 373/07

    - AWD 79 -, Buchauszug, Buchauszugsinhalt, mehrstufiges

    Auch bei einem VV (unter Bezugnahme auf OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03 -) muss ein vollständiger Buchauszug grundsätzlich eine genaue Bezeichnung des Kunden unter präziser Angabe seiner Anschrift enthalten, da dadurch dem HV eine Identifizierung des Kunden sowie eine Kontrolle ermöglicht wird, ob der Kunde seinen Sitz im Bezirk des HV hat (unter Bezugnahme auf OLG Düsseldorf, 20.12.1956 - 2 W 3/56 - MDR 58, 42; OLG Bamberg, 27.05.2008 - 4 W 68/07 - NJW-RR 08, 1422, 1425).

    Bei Vermittlung einer Lebensversicherung gehören die Angaben zur Laufzeit zwingend zum Inhalt eines Buchauszugs (im Anschluss an OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03 -).

    Datum der Mahnung und Vollstreckung sind daher in den Buchauszug aufzunehmen (im Anschluss an OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03 -).

  • OLG Köln, 12.04.2013 - 19 U 101/12

    Formularmäßige Vereinbarung einer Software-Pauschale in den Allgemeinen

    (g) Mit zutreffenden Erwägungen hat das Landgericht entschieden, dass die Beklagte in den Buchauszügen im Falle von Vertragsstornierungen auch das Datum, den Grund und die ergriffenen, jedenfalls durch schlagwortartige Beschreibung (Senat, Urt. v. 12.02.2010, -19 U 105/09-) erkennbar gemachten, Bestands-erhaltungsmaßnahmen anzugeben habe (OLG MÜNCHEN, Urt. v. 01.07.2003, -23 U 1637/03-, zitiert nach juris).

    (b) Wie ebenfalls bereits ausgeführt, sind im Falle von Vertragsstornierungen neben dem Datum und dem Grund der Stornierung auch - jedenfalls schlagwortartig - die ergriffenen Bestandserhaltungsmaßnahmen anzugeben (OLG München, Urt. v. 01.07.2003, -23 U 1637/03-, zitiert nach juris).

  • OLG Frankfurt, 16.08.2016 - 4 U 6/16

    - DVAG 54 -, Inhalt des Buchauszugs, Unzulässigkeit des Teilurteils,

    Monatlich übersandte Provisionsabrechnungen können einen Buchauszug nur dann ersetzen, wenn sie sich lückenlos über den gesamten Vertragszeitraum erstrecken und wenn sie entweder zusätzlich alle in einem Buchauszug aufzunehmenden Angaben enthalten oder der U mit ihrer Überlassung Angaben macht, die für einen ordnungsgemäßen Buchauszug erforderlich sind (im Anschluss an BGH, 24.05.1995 - VIII ZR 146/94 - LS 2 m.w.N. , Juris Tz. 7; OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03 - LS 2, VersR 04, 470, Juris Tz. 30).

    Lassen sich den Provisionsabrechnungen ausreichende Angaben zu den stornierten Geschäften , nämlich die genaue Mitteilung des Stornogrundes und die ergriffenen Erhaltungsmaßnahmen nicht entnehmen, enthalten sie nicht alle in einen Buchauszug aufzunehmenden Angaben (unter Bezugnahme auf OLG München, , 01.07.2003 - 23 U 1637/03 - LS 2 , VersR 04, 470, Juris Tz. 31).

    Eine Einigung in diesem Sinne liegt aber nicht allein in der mehrjährigen widerspruchslosen Hinnahme der Provisionsabrechnung des U durch den HV (im Anschluss an BGH, 20.09.2006 LS 10, NJW-RR 07, 246 = Juris Tzz. 22, 23 - Axa 6 - ; OLG München, 01.07.2003 - 23 U 1637/03 - LS 10 , Juris Tz. 37 f.).

  • OLG München, 21.12.2017 - 23 U 1488/17

    Verjährung des Anspruchs des Handelsvertreters auf Erteilung eines Buchauszugs

    Die Buchauszüge sind um die ergriffenen Erhaltungsmaßnahmen zu ergänzen (vgl. OLG Köln, Urteil vom 12. April 2013 - 19 U 101/12 -, Rn.127 und 130, juris; Senatsurteil OLG München, Urteil vom 01. Juli 2003 - 23 U 1637/03 -, Rn. 31, juris), nicht dagegen um Stornogefahrmitteilungen, die nicht die Ausführung des vermittelten Geschäfts durch das Unternehmen betreffen (Senatsurteil vom 01. Juli 2003 - 23 U 1637/03 -, Rn. 42, juris).
  • OLG Köln, 13.05.2016 - 19 U 156/15

    Ansprüche eines Finanzdienstleisters gegen einen selbständigen Vermittler

    Angaben über mögliche Vertragsänderungen (Datum, Art und Grund) sind grundsätzlich in den Buchauszug aufzunehmen (vgl. OLG München, Urteil vom 1.7.2003 - 23 U 1637/03, zitiert nach juris), da sie Auswirkungen auf die dem Handels- bzw. Versicherungsvertreter zustehende Provision haben können.
  • LG Bonn, 13.06.2012 - 16 O 4/11

    Anspruch eines Handelsvertreters gegen Unternehmer auf Buchauszug über alle

  • KG, 18.05.2015 - 12 U 124/13

    Provisionsanspruch des Handelsvertreters: Stillschweigendes Anerkenntnis der

  • OLG München, 03.11.2010 - 7 U 3083/10

    Buchauszugerteilungsanspruch des Handelsvertreters: Umfang der geschuldeten

  • LG Frankfurt/Main, 25.11.2011 - 6 O 550/10

    - DVAG 41 -, wichtiger Grund, Verantwortlichkeit des unechten Hauptvertreters für

  • OLG Köln, 02.06.2006 - 19 U 207/05

    Verpflichtung zur Erteilung eines Buchauszuges bzgl. Provisionsabrechnungen eines

  • OLG Frankfurt, 10.04.2014 - 7 U 82/13

    Verkehrsunfall: Indizien für gestellten bzw. verabredeten Unfall

  • OLG Celle, 02.10.2008 - 11 U 82/08

    Wegfall des Ausgleichsanspruchs und strafrechtliche Folgen - Falsch verstandene

  • LG Dresden, 25.03.2008 - 1 O 833/03

    - R+V 4 -, AA des VV, Anspruch des VV auf Abrechnung, Anspruch auf Neuerteilung,

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