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OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 23 U 195/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 823 Abs 1 BGB
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Schadensersatz; Schmerzensgeld; Verkehrssicherungspflicht; Grundstück; Streupflicht; Zugangsweg; Privatwohnung; Eisglätte
- Judicialis
ZPO § 711; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Ziffer 10; ; ZPO § 546 Abs. 2
- RA Kotz
Verkehrssicherungspflicht: Sturz auf vereister Treppe - Beweislast
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 711 § 97 Abs. 1 § 708 Nr. 10 § 546 Abs. 2
Umfang der Verkehrssicherungspflicht bei Eisglätte - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hanau, 29.05.2000 - 4 O 1586/96
- OLG Frankfurt, 22.08.2001 - 23 U 195/00
Papierfundstellen
- NJW-RR 2002, 23
- NZM 2001, 1049
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Jena, 20.03.2012 - 4 W 134/12
Keine Haftung der Gemeinde bei leicht erkennbarer Gefahrenstelle auf Gehweg
Dem Verkehrssicherungspflichtigen sind regelmäßig nur solche Gefahren abwehrenden Maßnahmen abzuverlangen, die mit Blick auf ihre Erforderlichkeit unter dem Gesichtspunkt der wirtschaftlichen Zumutbarkeit verhältnismäßig erscheinen (dazu BGH NJW 2006, 2326; OLG Frankfurt/M. NJW-RR 2002, 23; OLG Jena OLGR 2005, 414). - VG Stuttgart, 08.07.2020 - 8 K 78/19
Reinigung-, Räum- und Streupflicht im Falle eines Fußwegs mit geringer Bedeutung …
Unter diesen Umständen ist es, ohne dass es auf den zwischen den Beteiligten umstrittenen baulichen Zustand des Fußwegs ankommt, kaum möglich, den Fußweg in einer solchen Breite von Schnee zu räumen, dass Begegnungsverkehr ermöglicht wird, wozu nach Auffassung der Beklagten eine freie Fläche von in der Regel mindestens einem Meter Breite erforderlich ist (vgl. § 5 Abs. 1 der Streupflichtsatzung der Beklagten; siehe auch BGH…, Urteil vom 09.10.2003 - III ZR 8/03 -, juris Rn. 21: 1-1,20 Meter; 0,8 Meter sind zu wenig; siehe auch OLG Frankfurt, Urteil vom 22.08.2001 - 23 U 195/00 -, juris Rn. 27). - OLG Brandenburg, 16.01.2008 - 4 U 95/07
Verkehrssicherungspflicht: Berücksichtigung der Verkehrsbedeutung im Rahmen der …
Da eine Verkehrssicherung, die jeden Unfall ausschließt, nicht erreichbar ist, muss nicht für alle denkbaren, entfernten Möglichkeiten eines Schadenseintritts Vorsorge getroffen werden; erforderlich sind vielmehr nur diejenigen Vorkehrungen, die im Einzelfall nach den Sicherheitserwartungen des jeweiligen Verkehrs im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren geeignet sind, Gefahren abzuwenden, die bei bestimmungsgemäßer oder nicht ganz fern liegender Benutzung Dritten drohen (BGH, Urteil vom 16.05.2006, VI ZR 189/05 = NJW 2006, 2326; OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 22.08.2001, 23 U 195/00 = NJW-RR 2002, 23; OLG Bamberg, Urteil vom 27.05.1975, 5 U 46/75 = NJW 1975, 1787).