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   OLG München, 30.07.2009 - 23 U 2005/08   

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OLG München, 30.07.2009 - 23 U 2005/08 (https://dejure.org/2009,20035)
OLG München, Entscheidung vom 30.07.2009 - 23 U 2005/08 (https://dejure.org/2009,20035)
OLG München, Entscheidung vom 30. Juli 2009 - 23 U 2005/08 (https://dejure.org/2009,20035)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Werkvertrag: Schadenersatzanspruch wegen der Verletzung von Prüfpflichten im Zusammenhang mit der Zertifizierung von Elektrogeräten

  • webshoprecht.de

    Zur Tätigkeit einer Zertifizierungsstelle für de GS-Kennzeichnung und zur Schadensersatzverpflichtung bei fehlerhafter Prüfung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 14.11.2000 - X ZR 203/98

    Vertrag mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter bei fehlerhaftem

    Auszug aus OLG München, 30.07.2009 - 23 U 2005/08
    Die Beklagte ist danach verpflichtet, den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand, also hier die unzureichende Prüfung und die darauf beruhende fehlerhafte gutachterliche Aussage, nicht eingetreten wäre (BGH NJW 2001, 514, 515).

    Der geltend gemachte Schaden liegt auch im Schutzzweck der verletzten Vertragspflicht (vgl. BGH NJW 2001, 514, 515).

  • BGH, 11.10.2001 - VII ZR 475/00

    Formularmäßiger Ausschluß von Schadensersatzforderungen im Rahmen der

    Auszug aus OLG München, 30.07.2009 - 23 U 2005/08
    Die Beklagte ist daher in gutachterlicher Weise tätig geworden, wobei auch stichprobenartige Kontrollen eine erfolgsbezogene, auf die Erfassung der bei der jeweiligen Begutachtung erkennbaren Mängel gerichtete Tätigkeit darstellt (BGH NJW 2002, 749, 750).
  • BGH, 26.06.1997 - IX ZR 233/96

    Schadensersatzpflicht eines Rechtsanwalts wegen Beratungsverschulden

    Auszug aus OLG München, 30.07.2009 - 23 U 2005/08
    Ob gegen den chinesischen Hersteller im Hinblick auf Art. 39 CISG überhaupt noch ein Gewährleistungsanspruchs in Betracht kommt und ob ein solcher zu realisieren wäre, bedarf keiner Entscheidung, da die Beklagte die Abtretung eines solchen Anspruchs nicht verlangt hat (BGH NJW 1997, 2946, 2948).
  • BGH, 20.10.1994 - IX ZR 116/93

    Verletzung der anwaltlichen Beratungspflicht im Rahmen der Rückabwicklung eines

    Auszug aus OLG München, 30.07.2009 - 23 U 2005/08
    Zu ersetzen sind diejenigen Schadensfolgen, zu deren Abwendung die verletzte Vertragspflicht übernommen wurde (BGH NJW 1995, 449, 451 m.w.N.).
  • BGH, 19.09.2007 - VIII ZR 141/06

    Freizeichnungsklauseln gegenüber Verbrauchern und Unternehmern

    Auszug aus OLG München, 30.07.2009 - 23 U 2005/08
    Die Verbote gem. § 309 Nr. 7 Buchst. a und b BGB sind nach §§ 307, 310 BGB auch im Verkehr zwischen Unternehmern anwendbar (BGH NJW 2007, 3774; 3775).
  • BGH, 15.09.2005 - I ZR 58/03

    Formularmäßige Vereinbarung der Begrenzung der Haftung auf Vorsatz und grobe

    Auszug aus OLG München, 30.07.2009 - 23 U 2005/08
    Es kann somit offen bleiben, ob die Haftungsbegrenzung schon deshalb unwirksam ist, weil es sich um die Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten handelt und der Schadensersatzbetrag die voraussehbaren Schäden nicht abdeckt (BGH NJW-RR 2006, 267, 269).
  • OLG Hamm, 27.06.1990 - 11 U 51/90
    Auszug aus OLG München, 30.07.2009 - 23 U 2005/08
    Die Prüftätigkeit der Beklagten nach § 7 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz- GPSG) stellt keine hoheitliche Tätigkeit dar (vgl. BGH NJW 1978, 2548, 2549; OLG Hamm Urteil vom 27.06.1990, Az. 11 U 51/90).
  • BGH, 09.02.1978 - III ZR 160/75

    Beauftragung eines Universitätsinstituts mit der Typenprüfung eines

    Auszug aus OLG München, 30.07.2009 - 23 U 2005/08
    Die Prüftätigkeit der Beklagten nach § 7 des Gesetzes über technische Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte (Geräte- und Produktsicherheitsgesetz- GPSG) stellt keine hoheitliche Tätigkeit dar (vgl. BGH NJW 1978, 2548, 2549; OLG Hamm Urteil vom 27.06.1990, Az. 11 U 51/90).
  • BGH, 31.03.2011 - III ZR 339/09

    Amtshaftung: Prüftätigkeit einer anerkannten "GS-Stelle" als Ausübung eines

    Die Beschwerde der Beklagten gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 23. Zivilsenats des Oberlandesgerichts München vom 30. Juli 2009 - 23 U 2005/08 - wird zurückgewiesen.
  • OLG Dresden, 24.08.2017 - 12 U 779/16
    2. Es lässt sich auch keine Divergenz zu der Entscheidung des OLG München vom 30.07.2009 - 23 U 2005/08 -  feststellen.
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