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   OLG Düsseldorf, 01.07.2003 - I-23 U 207/02   

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https://dejure.org/2003,9990
OLG Düsseldorf, 01.07.2003 - I-23 U 207/02 (https://dejure.org/2003,9990)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01.07.2003 - I-23 U 207/02 (https://dejure.org/2003,9990)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 01. Juli 2003 - I-23 U 207/02 (https://dejure.org/2003,9990)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    EGBGB § 5; ; EStG § 2 Abs. 3; ; ZPO § 91; ; ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 529; ; ZPO § 540; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzpflicht des Steuerberaters wegen nicht ordnungsgemäßer Vertretung der Mandanteninteressen im Anhörungsverfahren gem. § 91 AO

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 12.09.2002 - IV R 60/01

    Architektentätigkeit als Liebhaberei

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2003 - 23 U 207/02
    Anzeichen für das Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht ist unter anderem eine Tätigkeit, die typischerweise auf eine besondere, in der Lebensführung begründete Neigung zurückzuführen ist (BFH NJW-RR 2003, 206f) oder eine Betriebsführung, bei welcher der Betrieb nach seiner Wesensart und der Art der Bewirtschaftung auf die Dauer gesehen nicht dazu geeignet und bestimmt ist, mit Gewinn zu arbeiten.

    Zwar neigen erfahrungsgemäß Steuerpflichtige nach alters- bzw. gesundheitsbedingter Beendigung ihrer Berufstätigkeit nicht selten dazu, in ihrem Beruf auf dem Laufenden zu bleiben und in diesem Zusammenhang ihr Arbeitszimmer, ihr Telefon und ihren PKW beizubehalten und ihre Fachliteratur weiter zu beziehen, auch wenn diese Aufwendungen nicht mehr mit Einnahmen aus dem früher ausgeübten Beruf zusammenhängen (BFH NJW-RR 2003, 206, 207).

    Dass unter diesen Umständen zunächst keine durchgreifende Umstrukturierung seitens der Kläger erfolgte, erschüttert also für sich genommen nicht die Vermutung einer Gewinnerzeilungsabsicht (BFH NJW-RR 2003, 206f).

  • BFH, 06.03.2003 - XI R 46/01

    Einkunftserzielungsabsicht bei einem Künstler

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2003 - 23 U 207/02
    Dabei sind alle Umstände des Einzelfalles, insbesondere auch die Eigenart der zu beurteilenden Tätigkeit, zu berücksichtigen (BFH, DB 2003, 1204f).
  • BFH, 15.05.2002 - X B 169/01

    Liebhaberei; Autohandel; grundsätzliche Bedeutung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2003 - 23 U 207/02
    Aber auch die Verhältnisse eines bereits abgelaufenen Zeitraums können wichtige Anhaltspunkte liefern (BFH 10.Senat, Beschluss vom 15.05.2002 X B 169/01).
  • BFH, 14.12.2000 - VIII B 68/00

    Nichtzulassungsbeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Ordnungsgemäße Darlegung -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2003 - 23 U 207/02
    Dies erfordert eine in die Zukunft gerichtete und langfristige Beurteilung (BFH 8. Senat, Beschluss vom 14. Dezember 2000, Az: VIII B 68/00).
  • BFH, 20.03.2001 - XI S 10/00

    Liebhaberei bei Dozententätigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 01.07.2003 - 23 U 207/02
    Dies lässt gerade keinen Schluss auf bloße "Liebhaberei " zu (so im Unterschied zu der vom BFH 11. Senat, im Beschluss vom 20. März 2001, Az: XI S 10/00 entschiedenen Fallgestaltung, wo auf fehlende Einnahmen keine Akquisitionsbemühungen erfolgten).
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