Weitere Entscheidung unten: OLG Frankfurt, 20.11.2001

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 21.11.2001 - 23 U 219/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,10724
OLG Frankfurt, 21.11.2001 - 23 U 219/00 (https://dejure.org/2001,10724)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21.11.2001 - 23 U 219/00 (https://dejure.org/2001,10724)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 21. November 2001 - 23 U 219/00 (https://dejure.org/2001,10724)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 BGB, § 662 BGB, §§ 662 ff BGB, § 667 BGB
    Begründung eines Auftragsverhältnisses durch Übergabe eines Schecks

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Begründung eines Auftragsverhältnisses durch Übergabe eines Schecks)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2002, 388
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.05.1993 - II ZR 73/92

    Rechtsfolgewille bei Anteilsübernahme - Stimmrechtsausschluß bei personengleicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2001 - 23 U 219/00
    Dafür reicht prinzipiell aus, dass der Wille primär auf einen wirtschaftlichen Erfolg gerichtet ist, sofern dieser als ein rechtlich gesicherter und anerkannter gewollt wird (BGH NJW 93, 2100).
  • OLG Hamm, 29.01.1997 - 31 U 145/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2001 - 23 U 219/00
    Im übrigen spricht im Rahmen der Auslegung angesichts der Höhe des Betrags und der Zweckbestimmung der Beweis des ersten Anscheins für eine stillschweigende Vereinbarung (vgl. OLG Hamm NJW-RR 97, 1007; BGHZ 21, 107; 88, 382; 92, 168; Palandt- Heinrichs/Sprau, BGB, 60. Auflage 2001, Einl. § 241 BGB Rz. 9 und Einf. § 662 Rz. 4).
  • OLG Frankfurt, 18.11.1997 - 17 U 103/96

    Gefälligkeitsfahrt zur Werkstatt - Stillschweigender Haftungsverzicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 21.11.2001 - 23 U 219/00
    Zwar kann im Einzelfall stillschweigend eine abweichende Vereinbarung anzunehmen sein (OLG Frankfurt NJW 98, 1232; Palandt-Sprau a.a.O. § 662 BGB Rz. 11).
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https://dejure.org/2001,11260
OLG Frankfurt, 20.11.2001 - 23 U 219/00 (https://dejure.org/2001,11260)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.11.2001 - 23 U 219/00 (https://dejure.org/2001,11260)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. November 2001 - 23 U 219/00 (https://dejure.org/2001,11260)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 24.05.1993 - II ZR 73/92

    Rechtsfolgewille bei Anteilsübernahme - Stimmrechtsausschluß bei personengleicher

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2001 - 23 U 219/00
    Dafür reicht prinzipiell aus, dass der Wille primär auf einen wirtschaftlichen Erfolg gerichtet ist, sofern dieser als ein rechtlich gesicherter und anerkannter gewollt wird (BGH NJW 93, 2100).
  • OLG Frankfurt, 18.11.1997 - 17 U 103/96

    Gefälligkeitsfahrt zur Werkstatt - Stillschweigender Haftungsverzicht

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2001 - 23 U 219/00
    Zwar kann im Einzelfall stillschweigend eine abweichende Vereinbarung anzunehmen sein (OLG Frankfurt NJW 98, 1232; Palandt-Sprau a.a.O. § 662 BGB Rz. 11).
  • OLG Hamm, 29.01.1997 - 31 U 145/96
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.11.2001 - 23 U 219/00
    Im übrigen spricht im Rahmen der Auslegung angesichts der Höhe des Betrags und der Zweckbestimmung der Beweis des ersten Anscheins für eine stillschweigende Vereinbarung (vgl. OLG Hamm NJW-RR 97, 1007; BGHZ 21, 107; 88, 382; 92, 168; Palandt- Heinrichs/Sprau, BGB, 60. Auflage 2001, Einl. § 241 BGB Rz. 9 und Einf. § 662 Rz. 4).
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