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   OLG Düsseldorf, 05.02.2002 - 23 U 22/01   

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https://dejure.org/2002,4926
OLG Düsseldorf, 05.02.2002 - 23 U 22/01 (https://dejure.org/2002,4926)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.02.2002 - 23 U 22/01 (https://dejure.org/2002,4926)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Februar 2002 - 23 U 22/01 (https://dejure.org/2002,4926)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ersatz auferlegter steuerlicher Nebenleistungen; Verspätungszuschläge; Verletzung des Steuerberatungsvertrags; Nicht fristgerechte Anfertigung von Steuererklärungen; Buchführungspflicht ; Mitverschulden der Mandanten; Adäquate Kausalität; Verjährung

  • Judicialis

    AO § 122; ; AO § ... 122 Abs. 2; ; AO § 122 Abs. 1; ; AO § 124 Abs. 1 Satz 1; ; AO § 155; ; AO § 233 a; ; BGB § 282; ; BGB § 278; ; BGB § 209 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 211 Abs. 2; ; BGB § 213 Satz 1; ; BGB § 212 a Satz 2; ; BGB §§ 249 ff; ; BGB § 284 I; ; BGB § 288 I a.F.; ; ZPO § 287; ; ZPO § 693 Abs. 2; ; ZPO § 690 Abs. 1 Nr. 3; ; ZPO § 92 I; ; ZPO § 101 I; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; StBerG § 68

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Inanspruchnahme eines Steuerberaters auf Ersatz von auferlegten steuerlichen Nebenleistungen [Verspätungszuschläge, Zinsen gem. § 233a AO und Säumniszuschläge] sowie auf Ersatz von Vollstreckungskosten, Kosten eines weiteren Steuerberaters und Darlehenszinsen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 27.11.1985 - IVa ZR 97/84

    Anforderung an Substantiierung des Schadensersatzanspruchs gegen den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2002 - 23 U 22/01
    Gleiches gilt auch für die Vollstreckungskosten und die zur Schadensminderung aufgewandten Steuerberaterkosten (zu letzteren: OLG Düsseldorf, 18. ZS, Urteil vom 28.5. 1990, zitiert im Bonner Handbuch unter § 68 StBerG, R 822.47, und bei Gräfe, a.a.O. Rdn. 900, Fußnote 1683; soweit der BGH-NJW 1986, 1162/1163 - für Korrekturkosten auf den Zeitpunkt abgestellt hat, in welchem diese angefallen waren, ergab sich ebenfalls nicht das Problem eines zeitlich vorher eingetretenen anderweitigen Teilschadens).

    In den Fällen, in denen der BGH über Zinsschäden und deren Verjährung entschieden hat (NJW 1986, 1162 f; NJW 1991, 2833 f), war die Kausalität zwischen der Pflichtverletzung des Steuerberaters und den Finanzierungskosten unproblematisch, da in diesen Fällen ausschließlich unberechtigte, später wieder zurückgenommene Steuerforderungen aus Kreditmitteln bezahlt worden waren.

  • BGH, 11.05.1995 - IX ZR 140/94

    Verjährung des Ersatzanspruchs gegen einen Steuerberater; Geltung der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2002 - 23 U 22/01
    Die dreijährige Verjährungsfrist des § 68 StBerG wurde spätestens mit Bekanntgabe der o. g. Steuerbescheide gem. den §§ 122, 155 AO in Lauf gesetzt (BGH NJW 1995, 2108).

    Massgeblich ist allein, dass mit der Bekanntgabe der Steuerbescheide die öffentlich-rechtlichen Steueransprüche konkretisiert (§§ 37 Abs. 1, 38, 155 Abs. 1 A. O.) und die Grundlage für die Verwirklichung dieser Ansprüche geschaffen worden ist (BGH NJW 1995, 2108, 2109).

  • BGH, 31.01.1991 - IX ZR 124/90

    Haftung des Steuerberaters für Festsetzung von Verspätungszuschlägen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2002 - 23 U 22/01
    Es entspricht der Lebenserfahrung, dass Mandanten unter solchen Umständen ihre Steuerschuld nicht tilgen, wenn ihr Steuerberater ihnen dies nicht vorsorglich ausdrücklich rät (BGH NJW-RR 1991, 794/795).

    Dies gilt für alle unselbstständigen steuerlichen Nebenkosten (BGH NJW 1996, 1895, 1896 zu später festgesetzten Aussetzungszinsen; BGH NJW 2000, 2678 f zu Säumniszuschlägen, die Entscheidung des BGH vom 31.1.1991 (NJW-RR 1991, 794 f), wonach die Verjährungsfrist für Versäumniszuschläge erst mit deren Festsetzung beginnt, betrifft einen anderen Fall, in dem vorher kein anderweitiger Teilschaden entstanden war; Gräfe-Lenzen-Schmeer, Steuerberaterhaftung, 3. Aufl. Rdn. 879; Späth, Bonner Handbuch zur Steuerberaterhaftung, § 68 StBerG Rdn. B 1005 für alle steuerlichen Nebenkosten).

  • BGH, 17.10.1991 - IX ZR 255/90

    Haftung des steuerlichen Beraters für verspätete Abgabe von Steuererklärungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2002 - 23 U 22/01
    (BGH NJW 1992, 307/309; NJW-RR 1991 794/795; NJW 1994, 1472; NJW 1998, 2048/2049).

    Sie konnten grundsätzlich darauf vertrauen, dass der wegen seiner besonderen Sachkunde von ihnen eingeschaltete Beklagte die ihm übertragenen Aufgaben sach- und fristgerecht erfüllen und ggf. unter präziser Fragestellung rechtzeitig um Information und Nachweise ersuchen werde, wenn die ihm überreichten Unterlagen lückenhaft waren oder Unstimmigkeiten aufwiesen (BGH NJW 1992, 307/309; NJW 1998, 1486/1488).

  • BGH, 20.11.1997 - IX ZR 286/96

    Berechnung des Vertrauensschadens aus einer unzutreffenden Auskunft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2002 - 23 U 22/01
    Dazu muss die tatsächliche Gesamtvermögenslage derjenigen gegenübergestellt werden, die sich ohne den Fehler des Steuerberaters ergeben hätte (BGH NJW 1998, 982; Zugehör, a.a.O Rdn. 1087).
  • BGH, 11.02.1999 - IX ZR 14/98

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Erhebung einer Kündigungsschutzklage;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2002 - 23 U 22/01
    Von dieser Verpflichtung war er auch dann nicht befreit, wenn seine Mandanten bei gehöriger Sorgfalt hätten erkennen können, dass das Finanzamt ihre Unterlagen nicht als vollständig anerkennen werde, denn selbst unrichtige oder unvollständige Informationen der Mandanten räumen den Vorwurf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Beraters nicht aus, sondern können allenfalls unter dem Gesichtspunkt des Mitverschuldens Bedeutung gewinnen (BGH NJW 1999, 1391/1392).
  • BGH, 20.06.1991 - IX ZR 226/90

    Pflichtverletzung des steuerlichen Beraters durch Zuschätzungen; Verjährung des

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2002 - 23 U 22/01
    In den Fällen, in denen der BGH über Zinsschäden und deren Verjährung entschieden hat (NJW 1986, 1162 f; NJW 1991, 2833 f), war die Kausalität zwischen der Pflichtverletzung des Steuerberaters und den Finanzierungskosten unproblematisch, da in diesen Fällen ausschließlich unberechtigte, später wieder zurückgenommene Steuerforderungen aus Kreditmitteln bezahlt worden waren.
  • BGH, 10.02.1994 - IX ZR 109/93

    Pflicht des Rechtsanwalts zur Vorlage der Vollmachtsurkunde im Original; Umfang

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2002 - 23 U 22/01
    (BGH NJW 1992, 307/309; NJW-RR 1991 794/795; NJW 1994, 1472; NJW 1998, 2048/2049).
  • BGH, 02.04.1998 - IX ZR 107/97

    Sorgfaltspflichten des Rechtsanwalts bei Beauftragung mit einer Klage zur

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2002 - 23 U 22/01
    (BGH NJW 1992, 307/309; NJW-RR 1991 794/795; NJW 1994, 1472; NJW 1998, 2048/2049).
  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 153/96

    Schadensersatzpflicht eines Steuerberaters

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 05.02.2002 - 23 U 22/01
    Sie konnten grundsätzlich darauf vertrauen, dass der wegen seiner besonderen Sachkunde von ihnen eingeschaltete Beklagte die ihm übertragenen Aufgaben sach- und fristgerecht erfüllen und ggf. unter präziser Fragestellung rechtzeitig um Information und Nachweise ersuchen werde, wenn die ihm überreichten Unterlagen lückenhaft waren oder Unstimmigkeiten aufwiesen (BGH NJW 1992, 307/309; NJW 1998, 1486/1488).
  • BGH, 12.02.1998 - IX ZR 190/97

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

  • BGH, 18.12.1997 - IX ZR 180/96

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen einen Steuerberater

  • BGH, 21.03.2000 - IX ZR 183/98

    Verjährungsbeginn bei Haftung eines Steuerberaters

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 207/98

    Urkundenbeweisliche Verwertung der Niederschrift über eine Zeugenaussage -

  • BGH, 29.02.1996 - IX ZR 180/95

    Verjährung des Regreßanspruchs gegen den Steuerberater

  • BGH, 06.06.1972 - VI ZR 49/71

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verursachung eines Verkehrsunfalls -

  • OLG Düsseldorf, 09.01.2004 - 23 U 34/03

    Haftung des Steuerberaters für Säumniszuschläge bei nicht rechtzeitiger Abgabe

    Seine Einlassung, es sei ihm unmöglich gewesen, die Steuererklärungen rechtzeitig abzugeben, weil er von den Klägern nicht rechtzeitig die Unterlagen zur Berechnung der Höhe der Sondergebietsabschreibungen für deren Bauvorhaben in B. erhalten habe, ist unerheblich, da er nicht gleichzeitig vorgetragen hat, was er zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen hat (BGH NJW-RR 1991, 794, 795; NJW 1992, 307/309; NJW 1998, 1486/1488; Senat 23 U 22/01 = GI 2002, 197 f = OLGR 2003, 52 f).

    Es handelt sich um eine einheitliche Verjährungsfrist, die sowohl den durch die Steuerschätzung bereits eingetretenen und auf der Pflichtverletzung des Beklagten beruhenden 1. Teilschaden, also auch die zu diesem Zeitpunkt bereits vorhersehbaren, jedoch erst später eingetretenen, aber ebenfalls durch die vor der Steuerschätung liegende Pflichtverletzung des Beklagten adäquat verursachten Nachteile, darunter alle unselbstständigen steuerlichen Nebenkosten, erfasst (BGH NJW 1996, 1895 und Senat 23 U 208/02, Urteil vom 14.10.2003 zu Aussetzungszinsen; Senat 23 U 22/01 a.a.O. zu Säumniszuschlägen, Verspätungszuschlägen und Nachzahlungszinsen).

    Das 2. Fehlverhalten des Beklagten hängt vielmehr mit der allgemeinen Vertragspflicht des Steuerberaters zusammen, von ihm verursachte Nachteile seiner Mandanten abzuwenden oder wenigstens zu mindern, und ändert nichts an der einheitlichen Verjährungsfrist für sämtliche Folgeschäden (BGH NJW 1998, 1488/1499; Senat 23 U 22/01 a.a.O.; Senat 23 U 240/01 = GI 2003, 140 f = OLGR 2003, 94 f).

  • OLG Naumburg, 13.09.2005 - 1 U 9/05

    Schadenersatz wegen fehlerhafter steuerlicher Beratung - Säumniszuschläge aus

    Die von den Klägern zitierte Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (neben dem Urteil v. 5. Februar 2002, 23 U 22/01 = OLGR Düsseldorf 2003, 52, ebenso Urteil v. 29. Oktober 2002, 23 U 205/01 = OLGR Düsseldorf 2003, 282, und ähnlich Urteil v. 9. Januar 2004, 23 U 34/03) vermag die Auffassung der Kläger nicht zu stützen, weil dort gerade von einem Beginn der Verjährung auch der unselbständigen steuerlichen Nebenkosten, wie z.B. der Säumniszuschläge, mit Bekanntgabe des Bescheides zur Steuerhauptschuld, z.T. in Form eines Steuerschätzungsbescheides, ausgegangen wird.
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2005 - 23 U 232/04
    Die wesentlichen tatsächlichen Voraussetzungen muss der Steuerberater durch Rückfragen und Erörterung mit dem Mandanten zu klären versuchen; über notwendige weitere Mitwirkungshandlungen muss er den Mandanten erforderlichenfalls rechtzeitig belehren (siehe auch Urteil des Senats vom 5.2.2002 - 23 U 22/01, GI 2002, 197 = OLGR 2003, 52).

    Er muss vielmehr seinem Mandanten rechtzeitig sowie klar und unmissverständlich mitteilen, welche Unterlagen er zur sachgerechten Erledigung seines Auftrags benötige (BGH NJW 1992, 307, 309; NJW-RR 1991 794, 795; NJW 1994, 1472; NJW 1998, 2048, 2049; Urteil des Senats vom 5.2.2002 - 23 U 22/01, GI 2002, 197 = OLGR 2003, 52).

  • OLG Düsseldorf, 09.12.2003 - 23 U 179/02

    Haftung des Steuerberaters wegen Beratungsfehler zur Verjährung des

    Die Verjährung beginnt für alle adäquat verursachten, zurechen- und vorhersehbaren Nachteile aus einer bestimmten Schadensursache bereits mit dem Eintritt des 1. Teilschadens - also der Bekanntgabe des 1. Steuerbescheides - (BGH in NJW 2002, 1414, 1415; Senat 23 U 22/01 = OLGR 2003, 52 = GI 2002, 197).
  • OLG Düsseldorf, 31.05.2005 - 23 U 178/04

    Haftung des Steuerberaters wegen Beratungsfehlern bei der Gestaltung eines

    f) Anders als der Beklagte meint, sind auch die Nachzahlungszinsen Teil des zu ersetzenden Schadens, wie in der zivilgerichtlichen Rechtsprechung längst entschieden ist (s. nur Urteile des Senats vom 29.4.2003 - 23 U 121/02, OLGR Düsseldorf 2003, 331, und vom 5.2.2002 - 23 U 22/01, OLGR 2003, 52 = GI 2002, 197).
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