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   OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - I-23 U 26/01   

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https://dejure.org/2001,4981
OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - I-23 U 26/01 (https://dejure.org/2001,4981)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.11.2001 - I-23 U 26/01 (https://dejure.org/2001,4981)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. November 2001 - I-23 U 26/01 (https://dejure.org/2001,4981)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Honoraranspruch ; Hinreichende Spezifikation ; Gebührenspezifikation ; Gebührensätze ; Vergütungshöhe ; Formverstoß ; Heilung ex nunc; Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstvertragscharakter; Vertrag mit einem Steuerberater

  • Judicialis

    StBGebV § 9 Abs. 2; ; StBGebV § 9 Abs. 1; ; StBGebV § ... 9; ; StBGebV § 7; ; StBG § 50; ; BRAGO § 18 Abs. 1; ; BGB § 284 Abs. 1; ; BGB § 288 Abs. 2; ; ZPO § 91; ; ZPO § 92; ; ZPO § 92 Abs. 2 Alternative 2; ; ZPO § 96; ; ZPO § 4; ; ZPO § 97 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 01.02.2000 - X ZR 198/97

    Einwendungen gegen Abrechnung auf Stundenbasis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 23 U 26/01
    Dies gilt insbesondere für die Auskunft zu einer bestimmten Frage (OLG Köln, OLGZ 80, 346), die Erstattung eines Gutachtens, die Anfertigung und Prüfung eines Jahresabschlusses (Bilanz und GUV, BGH NJW 2000, 1107) und die isolierte Anfechtung einer Jahressteuererklärung (KG NJW 1977, 110).

    Betrifft der Vertrag - unabhängig von bzw. neben einem Vertrag über laufende Steuerberatertätigkeit - einen fest umrissenen Leistungsgegenstand (z. B. Erstellung eines Jahresabschlusses auf der Grundlage eines Stundenhonorars), hingegen nicht eine allgemeine laufende Tätigkeit, liegt ein Werkvertrag vor (BGH NJW 2000, 1107; Palandt-Sprau, a.a.O., Rdnr. 5).

    Es ist nicht davon auszugehen, dass der 10. Senat des BGH (NJW 2000, 1107) die Abgrenzung des 7. Senats (BGHZ 54, 106) aufgeben wollte.

  • BGH, 04.06.1970 - VII ZR 187/68

    Vergütung bei vorzeitiger Beendigung eines Steuerberatervertrags

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 23 U 26/01
    Einzelleistungen treten in ihrer Bedeutung als Glieder einer Kette von Tätigkeiten im Rahmen umfassender steuerlicher Interessenwahrnehmung zurück (BGHZ 54, 106).

    Es ist nicht davon auszugehen, dass der 10. Senat des BGH (NJW 2000, 1107) die Abgrenzung des 7. Senats (BGHZ 54, 106) aufgeben wollte.

  • BGH, 08.12.1964 - VI ZR 202/63
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 23 U 26/01
    Berechtigte Steuer(nach-)forderungen als solche stellen keinen Schaden des Mandanten dar, denn der Mandant hätte auch bei ordnungsgemäßer Arbeit des Steuerberaters vom Finanzamt (ggf. nach Betriebsprüfung) geforderte und im Gesetz vorgesehene Steuern zahlen müssen (BGH Versicherungsrecht 1965, 292).

    Sie sind das Entgelt für die ausgeführten Arbeiten, wobei es - nach Dienstvertragsrecht - gleichgültig ist, ob der von dem Mandanten gewünschte Erfolg der Dienstleistung / Geschäftsbesorgung eingetreten ist, denn der Dienstberechtigte trägt die Gefahr des Misslingens (BGH NJW 1982, 1582; BGH VersR 1965, 292; OLG Düsseldorf Gl 1983, 19).

  • OLG Köln, 23.04.1980 - 2 U 131/79
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 23 U 26/01
    Dies gilt insbesondere für die Auskunft zu einer bestimmten Frage (OLG Köln, OLGZ 80, 346), die Erstattung eines Gutachtens, die Anfertigung und Prüfung eines Jahresabschlusses (Bilanz und GUV, BGH NJW 2000, 1107) und die isolierte Anfechtung einer Jahressteuererklärung (KG NJW 1977, 110).
  • KG, 27.09.1976 - 12 U 882/76
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 23 U 26/01
    Dies gilt insbesondere für die Auskunft zu einer bestimmten Frage (OLG Köln, OLGZ 80, 346), die Erstattung eines Gutachtens, die Anfertigung und Prüfung eines Jahresabschlusses (Bilanz und GUV, BGH NJW 2000, 1107) und die isolierte Anfechtung einer Jahressteuererklärung (KG NJW 1977, 110).
  • BGH, 28.04.1988 - IX ZR 127/87

    Enteignung im Iran und Bürgschaft

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 23 U 26/01
    Die erhebliche Zuvielforderung der Klägerin an Zinsen in 1. Instanz ist hingegen - auch wenn Zinsen Nebenforderungen im Sinne von § 4 ZPO sind - im Rahmen der Kostenentscheidung zu berücksichtigen (BGH NJW 1988, 2173; BGH LM § 92 ZPO, Nr. 7).
  • BGH, 06.12.1979 - VII ZR 19/79

    Pflichten - Steuerberater - Güterstand

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.11.2001 - 23 U 26/01
    Der Vertrag mit einem Steuerberater ist regelmäßig ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstvertragscharakter (BGHZ 44, 106; BGH VersR 1980, 264), so insbesondere bei Dauerberatung und Wahrnehmung aller steuerlichen Belange (BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf, Gl 1991, 12; Palandt-Sprau, BGB, 60. Aufl. 2001, Einführung vor § 631, Rdnr. 18).
  • OLG Düsseldorf, 02.06.2009 - 23 U 119/08

    Kündigung eines Steuerberatervertrages; Wirksamkeit der formularmäßigen

    Unter diesem Gesichtspunkt wird nicht schon jede zu erbringende Einzelleistung als Erfolg im Sinne des Werkvertragsrechts geschuldet, selbst wenn sie für sich gesehen auf ein bestimmtes Ergebnis gerichtet ist (BGH, Urt. v. 11.5.2006, IX ZR 63/05, NJW 2006, 1490 mit zahlreichen Nachweisen; ständige Rechtsprechung des Senats: Urt. v. 20.11.2001 - 23 U 26/01 = GI 2002, 117, 119; Urt. v. 20.12.2001 - 23 U 49/01; Urt. v. 29.4.2003 - 23 U 101/02; Urt. v. 20.5.2005, 23 U 209/04).
  • OLG Düsseldorf, 08.04.2005 - 23 U 190/04

    Gebührenanspruch einer RA-Partnerschaft für "laufende Finanzbuchhaltung" und

    Das schließt einen früheren Beginn des Zinslaufs auch hinsichtlich der Prozesszinsen aus (Urteil des Senats vom 20.11.2001, 23 U 26/01 - GI 2002, 117).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2012 - 23 U 169/11

    Heilung von Formmängeln einer Steuerberaterrechnung; Geltendmachung eines

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 20.11.2001, 23 U 21/01 und 23 U 26/01 - zitiert in juris) kann der Steuerberater Formverstöße durch eine geänderte und (nunmehr) korrekte Honorarrechnung heilen, wenn die ursprüngliche "Berechnung" den Formerfordernissen des § 9 StBGebV nicht genügt.
  • KG, 14.09.2009 - 22 U 204/08

    Vergütung des "Nur"-Wirtschaftsprüfers: Betreuung der laufenden Buchhaltung sowie

    Der hier anfänglich geleistete zusätzliche Aufwand stellt in Verbindung mit der weiteren laufenden Buchführung zudem keine selbstständige Einzelleistung dar (vgl. OLG Düsseldorf mit Urteil vom 20. November 2001 - 23 U 26/01 - NJOZ 2002, 1207).
  • OLG Düsseldorf, 11.09.2018 - 23 U 155/17
    Im Übrigen hält der Senat an seiner Rechtsprechung, wonach der Steuerberater uneingeschränkt die Darlegungs- und Beweislast für die Billigkeit jeder die Mindestgebühr überschreitenden Gebührenbestimmung trägt (Senat, Urt. v. 06.11.2001 - I-23 U 27/01, GI 2002, 72; Urt. v. 02.10.2001 - I-23 U 26/01, GI 2002, 117; Urt. v. 08.04.2005 - I-23 U 190/04, NJW-RR 2005, 1152; Urt. v. 30.08.2011 - I-23 U 167/10, BeckRS 2013, 10613), nicht mehr fest.
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2011 - 23 U 167/10

    Rechtsfolgen der Anbringung handschriftlicher Erklärungen des Mandanten auf einem

    Zinsen schuldet die Beklagte dem Kläger als Verzugszinsen gemäß § 286 BGB in Höhe von 8 % ab dem Zeitpunkt des Zugangs der gemäß den Anforderungen der StBGebV ergänzten Rechnungen (vgl. Senat, Urteil vom 20.11.2001, 23 U 26/01, GI 2002, 117; Eckert, a.a.O., § 8, Anm. 4, § 9, Anm. 4 jeweils mwN).
  • LG Duisburg, 05.11.2007 - 2 O 46/05

    Ermäßigung der Steuerberatergebühr bei Anfertigung einer Steuererklärung im

    Die fehlende Einforderbarkeit einer Honorarrechnung hat zwar keinen Einfluss auf die Unterbrechung oder Verjährung durch Klageeinreichung, für die Geltendmachung von Prozess- oder Verzugszinsen ist die Einforderbarkeit jedoch Voraussetzung (Eckert, Steuerberatergebührenverordnung, § 9 Rn. 4; OLG Düsseldorf vom 20. November 2001, Az. 23 U 26/01).
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