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   KG, 26.08.2010 - 23 U 34/10   

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https://dejure.org/2010,8771
KG, 26.08.2010 - 23 U 34/10 (https://dejure.org/2010,8771)
KG, Entscheidung vom 26.08.2010 - 23 U 34/10 (https://dejure.org/2010,8771)
KG, Entscheidung vom 26. August 2010 - 23 U 34/10 (https://dejure.org/2010,8771)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 305 Abs 1 S 1 BGB, §§ 305 ff BGB
    Allgemeine Geschäftsbedingungen: Inhaltskontrolle bei einer vorgedruckten Einverständniserklärung zur Nutzung persönlicher Daten auf dem Teilnahmeschein eines Gewinnspiels

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Einwilligungen zur Unterbreitung werblicher Angebote ("opt in") über die Teilnahme an Gewinnspielen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Unterlassungklage gegen die Verwendung von Einverständniserklärungen der Teilnehmer im Zusammenhang mit Gewinnspielen; Erforderlichkeit der Inhaltskontrolle einer Einverständniserklärung zur Verwendung persönlicher Daten zu ...

  • kanzlei.biz

    Einverständniserklärung zur Verwendung persönlicher Daten unterliegt u.U. nicht der AGB-Inhaltskontrolle

  • adresshandel-und-recht.de

    Keine AGB-Inhaltskontrolle von gesonderter Einverständniserklärung bei Gewinnspiel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 305
    Zulässigkeit der Inhaltskontrolle einer Einverständniserklärung zur Verwendung persönlicher Daten zu Zwecken der Werbung im Rahmen eines Gewinnspiels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Einwilligungen zur Unterbreitung werblicher Angebote

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Werbe-Einwilligung des Axel Springer-Verlages doch nicht rechtswidrig

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 466
  • K&R 2011, 269
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.01.2000 - I ZR 241/97

    Telefonwerbung VI - Telefon-Werbung

    Auszug aus KG, 26.08.2010 - 23 U 34/10
    Er beruft sich darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urt. vom 16.03.1999 - XI ZR 76/98 = NJW 1999, 1864; Urt. vom 27.01.2000 - I ZR 241/97) auch auf eine vom Verwender vorformulierte einseitige rechtsgeschäftliche Erklärung des anderen Teils, die nur im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis steht, mit Rücksicht auf deren Schutzzweck die Vorschriften der §§ 305 bis 307 BGB anzuwenden sind.
  • OLG Karlsruhe, 17.07.1987 - 14 U 234/85

    Wirksamkeit einer vorformulierten Einwilligung eines "Spiel" -Teilnehmers zur

    Auszug aus KG, 26.08.2010 - 23 U 34/10
    Ein Vertragsverhältnis wäre nur dann anzunehmen, wenn die angesprochenen Verbraucher, um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, eine rechtsgeschäftliche Erklärung, etwa eine Zustimmung zu bestimmten Teilnahmebedingungen, hätten abgeben müssen, wie es bei den vom Kläger zitierten Entscheidungen des OLG Karlsruhe und OLG Köln (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 302, 303; OLGR Köln 2009, 741 Rz. 9) der Fall war.
  • BGH, 01.12.2005 - III ZR 191/03

    Gerichtsstand für eine Klage aus einer Gewinnzusage

    Auszug aus KG, 26.08.2010 - 23 U 34/10
    Auslobungen und Preisausschreiben (§§ 657, 661 BGB) sind aber einseitige Rechtsgeschäfte und keine Verträge (vgl. BGH, Urt. vom 01.12.2005 - III ZR 191/03 = NJW 2004, 230, 232).
  • BGH, 16.03.1999 - XI ZR 76/98

    Telefon-Werbung

    Auszug aus KG, 26.08.2010 - 23 U 34/10
    Er beruft sich darauf, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urt. vom 16.03.1999 - XI ZR 76/98 = NJW 1999, 1864; Urt. vom 27.01.2000 - I ZR 241/97) auch auf eine vom Verwender vorformulierte einseitige rechtsgeschäftliche Erklärung des anderen Teils, die nur im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis steht, mit Rücksicht auf deren Schutzzweck die Vorschriften der §§ 305 bis 307 BGB anzuwenden sind.
  • OLG Hamburg, 04.03.2009 - 5 U 260/08

    Telefonwerbung: Verwendung vorformulierter Klauseln für die Einwilligung des

    Auszug aus KG, 26.08.2010 - 23 U 34/10
    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall auch von dem Fall, der der Entscheidung des OLG Hamburg vom 04.03.2009 (OLGR 2009, 436) zugrundelag.
  • OLG Köln, 29.04.2009 - 6 U 218/08

    Unwirksamkeit einer vorformulierten Klausel im Rahmen eines Internet-Gewinnspiels

    Auszug aus KG, 26.08.2010 - 23 U 34/10
    Ein Vertragsverhältnis wäre nur dann anzunehmen, wenn die angesprochenen Verbraucher, um an dem Gewinnspiel teilnehmen zu können, eine rechtsgeschäftliche Erklärung, etwa eine Zustimmung zu bestimmten Teilnahmebedingungen, hätten abgeben müssen, wie es bei den vom Kläger zitierten Entscheidungen des OLG Karlsruhe und OLG Köln (OLG Karlsruhe, NJW-RR 1988, 302, 303; OLGR Köln 2009, 741 Rz. 9) der Fall war.
  • BGH, 25.10.2012 - I ZR 169/10

    Einwilligung in Werbeanrufe II

    Dabei kommt es nicht darauf an, ob für die an dem Gewinnspiel interessierten Verbraucher der Eindruck entsteht, ohne Einwilligung in die Telefonwerbung sei eine Spielteilnahme nicht möglich (aA KG, NJW 2011, 466).
  • BGH, 14.04.2011 - I ZR 50/09

    Einwilligungserklärung für Werbeanrufe

    Bei einem aus §§ 3, 4 Nr. 11 UWG in Verbindung mit § 307 Abs. 1 und 2 Nr. 1 BGB abgeleiteten Verbot ist fraglich, ob die Teilnahmebedingungen an dem kostenlosen Gewinnspiel der AGB-Kontrolle unterliegen (vgl. KG, NJW 2011, 466).
  • KG, 29.10.2012 - 5 W 107/12

    Ordnungsgeld bei titelwidrig unlauterer Telefonwerbung

    Die in einem Gewinnspiel formulierte Klausel zur Verbrauchereinwilligung in werbende Telefonanrufe, die die zu bewerbende Produktgattung nicht nennt, ist eine wegen Intransparenz unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung (Fortführung BGH GRUR 2011, 629, Tz. 22 - Einwilligungserklärung für Werbeanrufe und OLG Hamburg WRP 2009, 1282, 1285; gegen KG [23. ZS] NJW 2011, 466).(Rn.2).

    Es handelt sich daher bereits um eine von vornherein unwirksame Allgemeine Geschäftsbedingung nach Maßgabe des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (Senat a.a.O.; vgl. auch OLG Hamburg WRP 2009, 1282, 1285; Koch in: Ullmann, jurisPK-UWG, 3. Aufl., § 7 Rdn. 240, 247 f.; Köhler in: Köhler/Bornkamm, UWG, 30. Aufl., § 7 Rdn. 152, 153d; jeweils m.w.N.; (noch) a.M. KG [23. Zs.] NJW 2011, 466: Keine AGB-Kontrolle bei Einverständniserklärung im Rahmen eines Gewinnspiels mit deutlichem Hinweis auf die Unabhängigkeit der Teilnahmemöglichkeit von der Erteilung des Einverständnisses).

  • VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 168/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Verhängung eines Ordnungsgeldes wegen

    Das Kammergericht weiche insofern auch von seiner eigenen vorhergehenden Rechtsprechung (Urteil vom 26. August 2010 - 23 U 34/10 -) ab.

    Vielmehr wurde ausweislich des mit der Anlage B5 zur Verfassungsbeschwerdeschrift übersandten Screenshots des Gewinnspiels die Teilnahme an diesem vom Akzeptieren der Teilnahmebedingungen abhängig gemacht, was nach der von der Beschwerdeführerin selbst angeführten Rechtsprechung (u. a. OLG Köln, Urteil vom 29. April 2009 - 6 U 218/08 - MMR 2009, 470; KG, Urteil vom 26. August 2010 - 23 U 34/10 - NJW 2011, 466) für die Bejahung eines Vertragsverhältnisses ausreicht.

  • LAG Hamm, 24.04.2014 - 17 Sa 1387/13

    Entgeltsenkung durch griechische Gesetze

    cc) Drittstaatliche Eingriffsnormen sind deshalb nur über das Vertragsstatut zu berücksichtigen (BGH 17.11.1994 - III ZR 70/93 - Rnr. 43, BGHZ 128, 41; OLG Frankfurt 09.05.2011 - 23 U 34/10 - Rnr. 34; LAG Nürnberg 25.09.2013, a.a.O., Rnr. 120; Palandt-Heldrich, a.a.O., Art. 34 EGBGB, Rnr. 5).
  • LAG Hamm, 03.04.2014 - 17 Sa 1387/13

    Entgeltsenkung durch griechische Gesetze; Lehrkräfte in Deutschland;

    cc) Drittstaatliche Eingriffsnormen sind deshalb nur über das Vertragsstatut zu berücksichtigen (BGH 17.11.1994 - III ZR 70/93 - Rnr. 43, BGHZ 128, 41; OLG Frankfurt 09.05.2011 - 23 U 34/10 - Rnr. 34; LAG Nürnberg 25.09.2013, a.a.O., Rnr. 120; Palandt-Heldrich, a.a.O., Art. 34 EGBGB, Rnr. 5).
  • LAG Hamm, 03.04.2014 - 17 Sa 999/13

    Entgeltsenkung durch griechische Gesetze; Lehrkräfte in Deutschland;

    Drittstaatliche Eingriffsnormen sind deshalb nur über das Vertragsstatut zu berücksichtigen (BGH 17.11.1994 - III ZR 70/93 - Rnr. 43, BGHZ 128, 41; OLG Frankfurt 09.05.2011 - 23 U 34/10 - Rnr. 34; LAG Nürnberg 25.09.2013, a.a.O., Rnr. 120; Palandt-Heldrich, a.a.O., Art. 34 EGBGB, Rnr. 5).
  • LAG Hamm, 24.04.2014 - 17 Sa 999/13

    Entgeltsenkung durch griechische Gesetze

    Drittstaatliche Eingriffsnormen sind deshalb nur über das Vertragsstatut zu berücksichtigen (BGH 17.11.1994 - III ZR 70/93 - Rnr. 43, BGHZ 128, 41; OLG Frankfurt 09.05.2011 - 23 U 34/10 - Rnr. 34; LAG Nürnberg 25.09.2013, a.a.O., Rnr. 120; Palandt-Heldrich, a.a.O., Art. 34 EGBGB, Rnr. 5).
  • OLG Frankfurt, 22.05.2012 - 14 U 64/11

    Verbot unzulässiger Werbung durch Telefonanrufe nach § 7 I, II Nr. 2 Alt.1 UWG.

    Für einen solchen Fall scheint eine Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB zweifelhaft, da die Einwilligungserklärung möglicherweise nicht im Zusammenhang mit einem Vertragsverhältnis steht (so Kammergericht Berlin, Urteil vom 6.08.2010, 23 U 34/10, zitiert nach juris, Rn. 14 f; anderer Ansicht Köhler/Bornkamm - Köhler, UWG, a.a.O., § 7 Rn. 152: "vertragliche Gestattung" eines tatsächlichen Eingriffs in die private Sphäre).
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