Weitere Entscheidung unten: OLG Düsseldorf, 25.02.2003

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.05.2003 - 23 U 35/02   

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https://dejure.org/2003,4630
OLG Frankfurt, 28.05.2003 - 23 U 35/02 (https://dejure.org/2003,4630)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.05.2003 - 23 U 35/02 (https://dejure.org/2003,4630)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Mai 2003 - 23 U 35/02 (https://dejure.org/2003,4630)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 50 ZPO, § 256 Abs 2 ZPO
    Zivilrechtsstreit: Zwischenfeststellungsklage über Rechts- oder Parteifähigkeit der Gegenpartei; Anwendung der Grundsätze der Überseering-Entscheidung des EuGH für eine Gesellschaft mit Verwaltungssitz in Liechtenstein

  • Deutsches Notarinstitut

    EGBGB - Int. GesR
    Anerkennung der Rechts- und Parteifähigkeit einer in einem anderen Staat des Europäischen Wirtschaftsraumes (hier: Lichtenstein) gegründeten Gesellschaft

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfähigkeit und Parteifähigkeit liechtensteinischer Aktiengesellschaften in Deutschland; Wirksame Gründung nach liechtensteinischem Recht; Unzulässige Beschränkung der nach dem EG (Europäische Gemeinschaften)-Vertrag garantierten Niederlassungsfreiheit; Anwendung der ...

  • Judicialis

    ZPO § 256; ; ZPO § 256 Abs. 2; ; ZPO § 325; ; ZPO § 543 Abs. 2 S. 2; ; BGB § 242; ; KO § 21

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechts- und Parteifähigkeit liechtensteinischer Aktiengesellschaften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 05.11.2002 - C-208/00

    Überseering - Sitztheorie und Niederlassungsfreiheit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2003 - 23 U 35/02
    Die Klägerin vertritt überdies die Auffassung, dass die Entscheidung des EuGH vom 05.11.2002 (C - 208/00) betreffend die Anwendung der "Sitztheorie" auch für Liechtenstein als Vertragsstaat des EWR gelte (Bl. 771 d. A.).

    Der EuGH hat der sogenannten Überseering-Entscheidung vom 05.11.2002 die Sitztheorie zugrunde gelegt (IPRax 2003, 65 ff.).

  • LG Frankenthal, 06.12.2002 - 1 HKT 9/02

    Eintragung englischer Gesellschaft in deutsches Handelsregister; Sitztheorie;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2003 - 23 U 35/02
    Ein Mitgliedsstaat ist also verpflichtet, zu akzeptieren, dass eine EG-Auslandsgesellschaft das Recht genießt, ihren Gesellschaftsstatus beizubehalten, auch wenn sich ihr faktischer Sitz von Anfang an im Inland befand (Leible/H., RIW 2002, 925, 928, 930, 931 unter 2. b), zweifel drozt IPRax 2003, 117, 127 f., anderer Ansicht LG Frankenthal, BB 2003, 542 f., Kindler, IPRax 2003, 41 f.).
  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.05.2003 - 23 U 35/02
    Wie nach der Centros-Entscheidung des EuGH (NJW 99, 2027) im Grunde nicht anders zu erwarten war, sieht der EuGH die Weigerung der deutschen Gerichte, einer nach dem Recht eines anderen Mitgliedsstaates wirksam gegründeten Gesellschaft Rechts- und Parteifähigkeit zuzuerkennen, wenn der tatsächliche Verwaltungssitz nach Deutschland verlegt worden sein soll, als unzulässige Beschränkung der nach dem EG-Vertrag garantierten Niederlassungsfreiheit an.
  • BAG, 24.04.2007 - 1 ABR 27/06

    Feststellung der Tarifgebundenheit

    Dementsprechend stellen rechtliche Eigenschaften oder Fähigkeiten einer Person - wie etwa die Geschäftsfähigkeit (vgl. dazu OLG Frankfurt 28. Mai 2003 - 23 U 35/02 - Der Konzern 2004, 122; Stein/Jonas/Schumann ZPO 21. Aufl. § 256 Rn. 27; Münch-KommZPO-Lüke § 256 Rn. 25; Zöller-Greger ZPO 26. Aufl. § 256 Rn. 5), die Schuldfähigkeit oder die Tendenzeigenschaft eines Unternehmens - regelmäßig kein Rechtsverhältnis dar, das einer selbständigen gerichtlichen Feststellung zugänglich wäre.
  • FG Rheinland-Pfalz, 14.03.2005 - 4 K 1590/03

    Schenkungsteuerpflicht der Vermögensübertragung zwischen einer inländischen und

    Konsequenterweise hat das OLG Frankfurt (Urteil vom 28. Mai 2003 23 U 35/02, OLGR Frankfurt 2003 S. 447) eine nach liechtensteinischem Recht wirksam gegründete Gesellschaft mit faktischem Verwaltungssitz im Inland als rechtsfähig anerkannt (ebenso BGH vom 13. März 2003 VII ZR 370/98, NJW 2003 S. 1461 bezüglich einer niederländischen Gesellschaft).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - I-23 U 35/02   

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https://dejure.org/2003,6742
OLG Düsseldorf, 25.02.2003 - I-23 U 35/02 (https://dejure.org/2003,6742)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25.02.2003 - I-23 U 35/02 (https://dejure.org/2003,6742)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 25. Februar 2003 - I-23 U 35/02 (https://dejure.org/2003,6742)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Ausfalls eines Klimacomputers; Unterlassen des Hinweises auf Funktion der Klimaanlage; Erheblicher Frostschaden in Gewächshaus; Aufklärungspflicht des Lieferanten über besondere Gefahren; Heizungsausfall bei Anstieg des Kohlendioxidgehalts der Luft; ...

  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § 278; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Zur Schadenersatzpflicht des Verkäufers wegen unzureichender Geräteeinweisung bzw. Bedienungsanleitung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Fehlerhafte Anleitung des Herstellers wird Lieferant zugerechnet

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Lieferant einer Klimaanlage haftet für Fehler im Herstellerhandbuch! (IBR 2003, 354)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2004, 672
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 19.07.2016 - 12 U 31/16

    Gewährleistung beim Handelskauf: Anforderungen an die Untersuchungs- und

    Zwar kommt eine Zurechnung nach § 278 BGB ausnahmsweise in Betracht, wenn und soweit der Verkäufer seinen Lieferanten kaufvertragliche Pflichten gegenüber dem Käufer erfüllen lässt, insbesondere soweit der Lieferant auf Weisung des Verkäufers unmittelbar an den Käufer ausliefert oder der Verkäufer sich im Rahmen eigener Informationspflichten fehlerhafte Produktinformationen des Herstellers zu eigen macht (vgl. BGHZ 47, 312 = NJW 1967, 1805 f.; OLG Düsseldorf NJW-RR 2004, 672; Staudinger/Caspers, aaO. Rn. 99; MünchKomm-BGB/Grundmann, 7. Aufl., § 278 Rn. 31).
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