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   OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 23 U 397/09   

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https://dejure.org/2011,39950
OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 23 U 397/09 (https://dejure.org/2011,39950)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.06.2011 - 23 U 397/09 (https://dejure.org/2011,39950)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Juni 2011 - 23 U 397/09 (https://dejure.org/2011,39950)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 Abs 1 BGB
    Anlageberatung: Schadensersatzansprüche aus Beteiligung an Medienfonds (VIP 4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anlageberatung: Schadensersatzansprüche aus Beteiligung an Medienfonds (VIP 4)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 02.04.2001 - II ZR 217/99

    Nebenerwerbsgeschäfte von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 23 U 397/09
    Insofern ist nach der - nicht unbestrittenen (vgl. Seiler, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. (2009), § 667 BGB, Rn. 17) - Rechtsprechung des BGH erforderlich, dass die Zuwendung Einfluss auf die Willensbildung des Beauftragten haben kann (BGH, Urteil vom 2. April 2001, II ZR 217/99, NJW 2001, 2476, 2477; dazu auch Martinek, in: Staudinger, Neubearbeitung 2006, § 667 BGB, Rn. 12).
  • BGH, 13.01.2000 - III ZR 62/99

    Haftung des Vermittlers von Kapitalanlagen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 23 U 397/09
    Dabei ist erforderlich, dass sich der Anlageinteressent gezielt mit der Bitte um Beratung hinsichtlich eines Anlagekonzepts an einen Berater zur Nutzung dessen besonderer Sachkenntnis wendet, also gerade nicht mit einer fertigen Anlagestrategie versehen nur noch deren Durchführung regeln will (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 2008, XI ZR 89/07, zit. nach juris, Rn. 11; Urteil vom 13. Januar 2000, III ZR 62/99, NJW-RR 2000, 998).
  • BGH, 24.09.2002 - XI ZR 345/01

    langjährige Geschäftsverbindung begründet keinen Rahmenvertrag

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 23 U 397/09
    Ein solcher Beratungsvertrag kommt - auch stillschweigend - zustande, wenn der Kunde mit der Bank oder diese mit dem Kunden Kontakt aufnimmt und darauf tatsächlich eine Beratung erfolgt (BGH, Urteil vom 24. September 2002, XI ZR 345/01, NJW 2002, 3695, 3697).
  • BGH, 07.10.2008 - XI ZR 89/07

    Banken müssen Anleger auf deutliche Kritik in Fachpublikationen hinweisen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 23 U 397/09
    Dabei ist erforderlich, dass sich der Anlageinteressent gezielt mit der Bitte um Beratung hinsichtlich eines Anlagekonzepts an einen Berater zur Nutzung dessen besonderer Sachkenntnis wendet, also gerade nicht mit einer fertigen Anlagestrategie versehen nur noch deren Durchführung regeln will (vgl. BGH, Urteil vom 7. Oktober 2008, XI ZR 89/07, zit. nach juris, Rn. 11; Urteil vom 13. Januar 2000, III ZR 62/99, NJW-RR 2000, 998).
  • BGH, 09.05.2000 - XI ZR 159/99

    Fokker-Anleihe; Aufklärung über Risiko einer Kapitalanlage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 23 U 397/09
    Erbringt die Bank dann die erwartete Beratung, nimmt sie das auf Abschluss eines entsprechenden Beratungsvertrags gerichtete konkludente Angebot an (BGH, Urteil vom 21. März 2006, XI ZR 63/05, zit. nach juris, Rn. 10; Urteil vom 9. Mai 2000, XI ZR 159/99, zit. nach juris, Rn. 10).
  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 23 U 397/09
    Eine solche besteht bei einer Anlagevermittlung erst bei Überschreiten von 15% der insgesamt vom Anleger zu erbringenden Leistungen (BGH, Urteil vom 12. Februar 2004, III ZR 359/02, NJW 04, 1732, 1734f.).
  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 23 U 397/09
    Insofern besteht bei der Verletzung einer Aufklärungspflicht die Vermutung aufklärungspflichtigen Verhaltens, weshalb der Anlageberater, mithin hier die Beklagte, beweisen muss, dass der Anleger auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung die Anlage gezeichnet hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 9. März 2011, XI ZR 191/10, zit. nach juris, Rn. 33 m.w.N.).
  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 23 U 397/09
    Allerdings hat die Beklagte die sich damit ergebende Pflicht zur anleger- und anlagegerechten Beratung (vgl. dazu BGH, Urteil vom 6. Juli 1993, XI ZR 12/93, zit. nach juris, Rn. 14ff.; Vortmann, Aufklärungs- und Beratungspflichten der Banken, 9. Aufl. (2010), Rn. 662ff. m.w.N.) nicht verletzt, da der Kläger durch die Zeugin Z1 im hinreichenden Umfang über die Besonderheiten der "Garantie" und das Risiko der Anlage aufgeklärt wurde und etwaige Mängel bei Hinweisen auf von der Beklagten für die Vermittlung der Anteile erhaltenen Zahlungen jedenfalls nicht kausal für die Anlageentscheidung des Klägers waren.
  • BGH, 17.02.2011 - III ZR 144/10

    Haftung des Kapitalanlagevermittlers: Plausibilitätsprüfung der Modell-Berechnung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 23 U 397/09
    Dabei kann offen bleiben, ob die Beklagte daneben als Anlagevermittler haftet, da jedenfalls der Kläger nicht dargetan hat, dass die Beklagte die Pflicht zur Plausibilitätsprüfung als Grundlage einer sachlich richtigen und vollständigen Information (vgl. dazu BGH, Urteil vom 17. Februar 2011, III ZR 144/10, zit. nach juris, Rn. 9) verletzt hat.
  • BGH, 09.04.2009 - III ZR 89/08

    Beratungspflichten der Bank im Rahmen der Anlageberatung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.2011 - 23 U 397/09
    30 Dabei ist der danach zugrunde zu legende Hauptzweck der Investition, die Erzielung einer Steueroptimierung, für sich allein nicht ausreichend, die Vermutung aufklärungsrichtigen Verhaltens zu widerlegen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. April 2009, III ZR 89/08, zit. nach juris, Rn. 8).
  • BGH, 21.03.2006 - XI ZR 63/05

    Schadensermittlung bei Anlageberatung; Beurteilungshorizont bei Empfehlung zum

  • LG Frankfurt/Main, 01.06.2012 - 25 O 493/11
    Nach Auffassung des Gerichts und zustimmend einer Vielzahl von Entscheidungen beruhen solche Provisionen aber auf einer Vereinbarung mit einem Dritten und stehen daher auch der Bank zu, nicht dem Anleger (Landgericht Frankfurt am Main 2-25 O 425/10; 2-21 O 196/09; OLG Frankfurt am Main 23 U 397/09).

    Eine Herausgabepflicht besteht aber nicht, da die Provision eben nicht "aus dem Geschäft" erlangt ist (etwa OLG Frankfurt am Main - 23 U 397/09).

  • OLG Frankfurt, 20.07.2012 - 23 U 166/11

    Anlageberatung: Haftung für Verschweigen von Rückvergütungen bei Beitritt zu

    Der vorliegende Fall ist nicht mit dem Fall vergleichbar, der dem Urteil des Senats vom 14.06.2011 - 23 U 397/09 - zugrunde lag; in dem dortigen Einzelfall stand nach Beweisaufnahme fest, dass der Anleger wusste, dass Provisionen gezahlt wurden, ihm aber die steuerliche Wirkung der Anlage in einem Maße wichtig war, dass dieser Umstand für seine Anlageentscheidung keine maßgebliche Rolle mehr gespielt hatte.
  • OLG Frankfurt, 20.02.2012 - 23 U 119/11

    Fehlerhafte Anlageberatung bei Beitritt zum Medienfonds (hier: Verschweigen von

    Der Hinweis der Beklagten auf die Entscheidung des Senats vom 09.05.2011 - 23 U 397/09 - ist dagegen verfehlt, da dort lediglich eine Parteianhörung stattgefunden hatte und zudem ein atypischer Fall vorlag.
  • LG Frankfurt/Main, 30.12.2013 - 25 O 267/13
    Nach Auffassung des Gerichts und zustimmend einer Vielzahl von Entscheidungen beruhen solche Provisionen aber auf einer Vereinbarung mit einem Dritten und stehen daher auch der Bank zu, nicht dem Anleger (Landgericht Frankfurt am Main 2-25 O 425/10; 2-21 O 196/09; OLG Frankfurt am Main 23 U 397/09).
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