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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.02.2008 - 23 U 4/05   

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https://dejure.org/2008,5379
OLG Hamm, 14.02.2008 - 23 U 4/05 (https://dejure.org/2008,5379)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.02.2008 - 23 U 4/05 (https://dejure.org/2008,5379)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Februar 2008 - 23 U 4/05 (https://dejure.org/2008,5379)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz wegen fehlerhafter Planung und Überwachung der Abdichtungsarbeiten an einer Doppelhaushälfte und dadurch entstandener Schimmelpilzbildung im Untergeschoss des Gebäudes; Voraussetzung für die Fälligkeit einer Honorarforderung nach § 15 Honorarordnung für ...

  • Judicialis

    HOAI § 15; ; HOAI § 15 Abs. 2; ; BGB § 195 a.F.; ; BGB § 635 a.F.; ; BGB § 638 Abs. 1; ; BGB § 638 Abs. 1 Satz 1 a.F.; ; BGB § 638 Abs. 1 Satz 2 a.F.; ; BGB § 640 a.F.; ; EGBGB Art. 229 § 6

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Maßstab für den Umfang der Leistung des Architekten ist der Werkvertrag - Abnahme durch vorbehaltlose Bezahlung der Schlussrechnung - Zur Sekundärhaftung des Architekten aus positiver Vertragsverletzung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Abnahme durch Honorarzahlung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2008, 1480
  • BauR 2008, 2093
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.10.1996 - VII ZR 283/95

    Umfang der Pflichten eines Architekten oder Ingenieurs

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2008 - 23 U 4/05
    Für die Frage, was der Architekt zu leisten hat, ist allein der geschlossene Werkvertrag nach Maßgabe der Regelungen des BGB und der dazu im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen von Bedeutung (vgl. BGH, NJW 1997, 586 ff.; BGH BauR 1999, 187; Locher/Koeble/Frik, HOAI, 9. Aufl., § 15 HOAI Rdnr. 6).
  • BGH, 30.09.1999 - VII ZR 162/97

    Schadensersatzanspruch gegen Architekten

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2008 - 23 U 4/05
    Der Beginn der fünfjährigen Verjährungsfrist setzt nach § 638 Abs. 1 Satz 2 BGB a.F. die Abnahme oder, soweit eine Abnahme ausgeschlossen ist, die Vollendung des Werkes (§ 646 BGB) voraus (vgl. BGH BauR 2000, 128 f. = ZfBR 2000, 97).
  • BGH, 26.09.1985 - VII ZR 50/84

    Planungsverschulden und Bauaufsichtsverschulden eines Architekten für Schäden in

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2008 - 23 U 4/05
    Unterlässt es der mit der Planung und Bauüberwachung beauftragte Architekt, die Ursachen einer in unverjährter Zeit aufgetretenen Mangelerscheinung zu untersuchen und den Bauherrn über das Ergebnis seiner Untersuchung und über die technischen Möglichkeiten der Beseitigung des Mangels und die Haftung zu informieren, dann haftet der Architekt aus positiver Vertragsverletzung, die nach der Regelverjährungsfrist des § 195 BGB a.F. nach 30 Jahren verjährt (vgl. z.B. BGH, BauR 2004, 1171, 1172 mit umfangreichen weiteren Nachweisen; BGB NJW-RR 1986, 182).
  • BGH, 22.10.1998 - VII ZR 91/97

    Rechtsnatur der HOAI im Hinblick auf den Inhalt von Architekten- und

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2008 - 23 U 4/05
    Für die Frage, was der Architekt zu leisten hat, ist allein der geschlossene Werkvertrag nach Maßgabe der Regelungen des BGB und der dazu im Einzelnen getroffenen Vereinbarungen von Bedeutung (vgl. BGH, NJW 1997, 586 ff.; BGH BauR 1999, 187; Locher/Koeble/Frik, HOAI, 9. Aufl., § 15 HOAI Rdnr. 6).
  • BGH, 15.04.2004 - VII ZR 397/02

    Auslegung eines Architektenvertrages betreffend den Beginn der Verjährung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2008 - 23 U 4/05
    Unterlässt es der mit der Planung und Bauüberwachung beauftragte Architekt, die Ursachen einer in unverjährter Zeit aufgetretenen Mangelerscheinung zu untersuchen und den Bauherrn über das Ergebnis seiner Untersuchung und über die technischen Möglichkeiten der Beseitigung des Mangels und die Haftung zu informieren, dann haftet der Architekt aus positiver Vertragsverletzung, die nach der Regelverjährungsfrist des § 195 BGB a.F. nach 30 Jahren verjährt (vgl. z.B. BGH, BauR 2004, 1171, 1172 mit umfangreichen weiteren Nachweisen; BGB NJW-RR 1986, 182).
  • BGH, 02.03.1972 - VII ZR 146/70

    Verjährung von Gewährleistungsansprüchen gegen den Architekten

    Auszug aus OLG Hamm, 14.02.2008 - 23 U 4/05
    Auch die weitere Annahme des Landgerichts, der Rechtsvorgänger des Klägers habe mit der vorbehaltlosen Zahlung dieser Schlussrechnung das Architektenwerk abgenommen, beruht auf der zutreffend ausgewerteten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGH BauR 1972, 251; Werner-Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl., Rdnr. 2379 m.w.N.).
  • OLG Schleswig, 15.07.2016 - 1 U 58/13

    Abnahme der Architektenleistung durch Zahlung der Honorarschlussrechnung?

    Eine schlüssige Erklärung, dass der Architekt sein Werk vertragsgemäß erbracht hat, kann darin liegen, dass der Bauherr auf die Vorlage einer Schlussrechnung hin das restliche Honorar zahlt (OLG Hamm, Urteil vom 14.02.2008, 23 U 4/05; OLG Dresden, BauR 2010, 1785, 1787).
  • KG, 28.04.2016 - 21 U 172/14

    Architektenvertrag: Verjährung der Mängelansprüche; Abnahme der

    Wenn - wie vorliegend - die Leistungsphase 9 nicht beauftragt ist, bringt der Besteller jedoch mit Bezahlung der vereinbarten Vergütung zumindest stillschweigend Ausdruck, dass er die vom Architekten erbrachten Leistungen als im Wesentlichen vertragsgemäß billige (vgl. nur OLG München, Urteil vom 27. März 1987 - 14 U 481/86, NJW-RR 1988, 85, 86; OLG Hamm, Urteil vom 14. Februar 2008 - 23 U 4/05, BauR 2008, 1480, Rn. 38 nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 6. Dezember 2005 - 21 U 66/05, OLGR 2006, 383, Rn. 34 nach juris; s. a. Koeble in: Kniffka/ders., Kompendium BauR, 4. Auflage 2014, 12.
  • LG Münster, 30.11.2009 - 2 O 308/08

    Bedeutung des Zeitpunkts der Kündigung des Bauherrn gegenüber dem Architekten und

    Die vorbehaltlose Bezahlung der Schlussrechnung des Architekten durch den Bauherrn stellt eine Abnahme des Architektenwerks dar (OLG Hamm, Urt. v. 14.02.2008, 23 U 4/05).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 03.07.2006 - I-23 U 4/05   

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https://dejure.org/2006,11104
OLG Düsseldorf, 03.07.2006 - I-23 U 4/05 (https://dejure.org/2006,11104)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03.07.2006 - I-23 U 4/05 (https://dejure.org/2006,11104)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 03. Juli 2006 - I-23 U 4/05 (https://dejure.org/2006,11104)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 203; ; BGB § 203 Satz 1 n.F.; ; BGB § 852 II a.F.; ; ZPO § 256 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; StBerG § 68; ; EGBGB Art. 229 § 6; ; EGBGB Art. 229 § 6 I 1; ; EGBGB Art. 229 § 12

  • rewis.io
  • rechtsportal.de

    Anwendbarkeit des § 68 StBerG - Hemmung der Verjährung bei Vertragsverhandlungen gemäß § 203 BGB

  • rechtsportal.de

    Anwendbarkeit des § 68 StBerG - Hemmung der Verjährung bei Vertragsverhandlungen gemäß § 203 BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 20.02.2001 - VI ZR 179/00

    Begriff des Verhandelns bei Herantreten des Schädigers an den Geschädigten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2006 - 23 U 4/05
    Nach ständiger Rspr. des BGH zu § 852 II BGB a.F., dessen Verallgemeinerung § 203 BGB n.F. darstellt, genügt für den - weit auszulegenden - Begriff des Verhandelns jeder Meinungsaustausch über den Schadenfall zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten, sofern nicht sofort und eindeutig jeder Ersatz abgelehnt wird (BGH NJW 2001, 1723; Senat, Urteil vom 14.10.2003 - 23 U 222/02 = GI 2005, 21/28); Mankowski/Höpker "Die Hemmung der Verjährung bei Vertragsverhandlungen gemäß § 203 BGB, MDR 2004, 721/722).
  • BGH, 27.01.1994 - IX ZR 195/93

    Verjährung des Schadensersatzanspruchs gegen den Rechtsanwalt wegen unrichtiger

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2006 - 23 U 4/05
    Etwas anderes kann nur dann in Frage kommen, wenn das Unternehmen, in welches der Beratene investiert, anfangs noch wirtschaftlich gesund ist (BGH NJW 1994, 1405; NJW-RR 1991, 1125; Zugehör, Beraterhaftung nach der Schuldrechtsreform, Rdn. 264 und 276), was hier nach dem Vortrag des Klägers (Insolvenzreife der F GmbH bereits bei Abschluss des Vertrages am 9.8.2000) gerade nicht der Fall war.
  • OLG Düsseldorf, 14.10.2003 - 23 U 222/02

    Haftung des Steuerberaters wegen fehlerhafter Erstellung der Steuererklärungen -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2006 - 23 U 4/05
    Nach ständiger Rspr. des BGH zu § 852 II BGB a.F., dessen Verallgemeinerung § 203 BGB n.F. darstellt, genügt für den - weit auszulegenden - Begriff des Verhandelns jeder Meinungsaustausch über den Schadenfall zwischen dem Berechtigten und dem Verpflichteten, sofern nicht sofort und eindeutig jeder Ersatz abgelehnt wird (BGH NJW 2001, 1723; Senat, Urteil vom 14.10.2003 - 23 U 222/02 = GI 2005, 21/28); Mankowski/Höpker "Die Hemmung der Verjährung bei Vertragsverhandlungen gemäß § 203 BGB, MDR 2004, 721/722).
  • BGH, 07.05.1991 - IX ZR 188/90

    Steuerberater - Informationspflicht - Belehrungspflicht - Steuerliche

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2006 - 23 U 4/05
    Etwas anderes kann nur dann in Frage kommen, wenn das Unternehmen, in welches der Beratene investiert, anfangs noch wirtschaftlich gesund ist (BGH NJW 1994, 1405; NJW-RR 1991, 1125; Zugehör, Beraterhaftung nach der Schuldrechtsreform, Rdn. 264 und 276), was hier nach dem Vortrag des Klägers (Insolvenzreife der F GmbH bereits bei Abschluss des Vertrages am 9.8.2000) gerade nicht der Fall war.
  • BGH, 18.11.2004 - IX ZR 229/03

    Berücksichtigung neuen, unstreitigen Sachvortrages in der Berufungsinstanz

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2006 - 23 U 4/05
    Sie ist vom Beklagten nicht bestritten worden und daher zuzulassen, ohne dass die Voraussetzungen des § 531 Abs. 2 ZPO erfüllt sein müssen (BGH NJW 2005, 291).
  • BGH, 26.09.1991 - VII ZR 376/89

    Verjährung von Prospekthaftungsansprüchen im Bauherrenmodell

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 03.07.2006 - 23 U 4/05
    § 68 StBerG ist anwendbar, da der umstrittene Anlageberatungsauftrag in einem ausreichenden Zusammenhang mit dem seit Jahren bestehenden steuerlichen Dauermandat des Beklagten stand (BGH MDR 1992, 157/158).
  • OLG Düsseldorf, 13.12.2005 - 23 U 235/04

    Verjährung von Ansprüchen aus dem Steuerberatungsvertrag

    Das gilt vorrangig, aber nicht nur für die Auswahl steuersparender Anlagen (BGH NJW 1994, 1405; vgl. auch Urteil des Senats vom 29.4.2005 - I - 23 U 4/05).

    Danach tritt der Schaden des Beratenen aus der Empfehlung einer nachteiligen Vermögensanlage regelmäßig schon mit der rechtlichen Bindung an das Beteiligungsobjekt ein (BGH NJW 1994, 1405; Urteil des Senats vom 29.4.2005 - I - 23 U 4/05).

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