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   KG, 23.04.2018 - 23 U 50/17   

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https://dejure.org/2018,61205
KG, 23.04.2018 - 23 U 50/17 (https://dejure.org/2018,61205)
KG, Entscheidung vom 23.04.2018 - 23 U 50/17 (https://dejure.org/2018,61205)
KG, Entscheidung vom 23. April 2018 - 23 U 50/17 (https://dejure.org/2018,61205)
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Wird zitiert von ... (5)

  • BGH, 04.06.2019 - II ZR 409/18

    Ordnungsgemäße Aufklärung eines Anlageinteressenten über wesentliche

    Hier kommt hinzu, dass sowohl der 23. Zivilsenat des Kammergerichts (Urteil vom 23. April 2018 - 23 U 50/17) als auch das OLG Düsseldorf (Urteil vom 29. Mai 2019 - I-6 U 121/18) und das OLG Stuttgart (Hinweisbeschluss vom 14. Mai 2019 - 10 U 57/19) eine wesentliche und damit aufklärungsbedürftige Verflechtung aufgrund der Beteiligung der Beklagten zu 3 (als Geschäftsführerin der Komplementärin der Fondsgesellschaft) mit 13, 7 % bzw. 17, 6 % an der C. verneint und damit einheitlich entschieden haben.
  • BGH, 04.06.2019 - II ZR 410/18

    Anspruch auf Rückabwicklung einer gezeichneten Beteiligung an einer GmbH;

    Hier kommt hinzu, dass sowohl der 23. Zivilsenat des Kammergerichts (Urteil vom 23. April 2018 - 23 U 50/17) als auch das OLG Düsseldorf (Urteil vom 29. Mai 2019 - I-6 U 121/18) und das OLG Stuttgart (Hinweisbeschluss vom 14. Mai 2019 - 10 U 57/19) eine wesentliche und damit aufklärungsbedürftige Verflechtung aufgrund der Beteiligung der Beklagten zu 3 (als Geschäftsführerin der Komplementärin der Fondsgesellschaft) mit 13, 7 % bzw. 17, 6 % an der C. verneint und damit einheitlich entschieden haben.
  • BGH, 04.06.2019 - II ZR 416/18

    Klage auf Rückabwicklung und Schadensersatz wegen einer gezeichneten Beteiligung

    Hier kommt hinzu, dass sowohl der 23. Zivilsenat des Kammergerichts (Urteil vom 23. April 2018 - 23 U 50/17) als auch das OLG Düsseldorf (Urteil vom 29. Mai 2019 - I-6 U 121/18) und das OLG Stuttgart (Hinweisbeschluss vom 14. Mai 2019 - 10 U 57/19) eine wesentliche und damit aufklärungsbedürftige Verflechtung aufgrund der Beteiligung der Beklagten zu 3 (als Geschäftsführerin der Komplementärin der Fondsgesellschaft) mit 13, 7 % bzw. 17, 6 % an der C. verneint und damit einheitlich entschieden haben.
  • KG, 18.03.2019 - 23 U 49/17

    Prospekthaftung bei einer Kapitalanlage in Form einer Kommanditbeteiligung:

    Vielmehr wird solches erst dann zur Gefahr für den Anleger, wenn der Betreffende in der Lage ist, seinen eigenen Interessen Vorrang zu geben, indem er Entscheidungen der Gesellschaft, an der er beteiligt ist, herbeiführen oder, wenn sie ihm nicht erfolgversprechend erscheinen, auch nur verhindern kann (Urteile vom 23.04.2018 zu 23 U 61/17, Rn. 25, juris; ebenso 23 U 50/17, 23 U 78/17 (rechtskräftig), 23 U 168/17).
  • BGH, 04.06.2019 - II ZR 424/18

    Anforderungen an den Inhalt eines Prospektes über ein Beteiligungsangebot;

    Hier kommt hinzu, dass sowohl der 23. Zivilsenat des Kammergerichts (Urteil vom 23. April 2018 - 23 U 50/17) als auch das OLG Düsseldorf (Urteil vom 29. Mai 2019 - I-6 U 121/18) und das OLG Stuttgart (Hinweisbeschluss vom 14. Mai 2019 - 10 U 57/19) eine wesentliche und damit aufklärungsbedürftige Verflechtung aufgrund der Beteiligung der Beklagten zu 3 (als Geschäftsführerin der Komplementärin der Fondsgesellschaft) mit 13, 7 % bzw. 17, 6 % an der C. verneint und damit einheitlich entschieden haben.
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