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   OLG München, 29.07.2004 - 23 U 5315/03   

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https://dejure.org/2004,39983
OLG München, 29.07.2004 - 23 U 5315/03 (https://dejure.org/2004,39983)
OLG München, Entscheidung vom 29.07.2004 - 23 U 5315/03 (https://dejure.org/2004,39983)
OLG München, Entscheidung vom 29. Juli 2004 - 23 U 5315/03 (https://dejure.org/2004,39983)
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  • OLG Celle, 16.01.2003 - 11 U 105/02

    Verschulden des Frachtführers; Nächtliches Abstellen eines Planen-Lkw;

    Auszug aus OLG München, 29.07.2004 - 23 U 5315/03
    Der Fahrer der Beklagten hat in diesem Sinne leichtfertig gehandelt, als er mit einem Planen-LKW ohne Alarmanlage auf einem unbewachten Autobahnparkplatz in Frankreich übernachtet hat (vgl. OLG Celle vom 16.01.2003, Az.: 11 U 105/02; OLG Köln MDR 03, 459 ff).

    Selbst wenn die Nebenintervenientin gewusst haben sollte, dass die Beklagte selbst nur über Planenfahrzeuge verfügt, wäre ein solcher Hinweis nicht entbehrlich gewesen, da die Versenderin keine Kenntnis und keinen Einfluss auf die weitere Durchführung und Sicherung des Transportes wie etwa Routenwahl, Pausenplätze, Alarmanlagen und Anzahl der Fahrer hatte, bei deren Beachtung auch ein Planenfahrzeug hätte ausreichend sein können ( OLG Celle vom 16.01.2003, Az.: 11 U 105/02 ).

  • BGH, 24.10.2002 - I ZR 104/00

    Beweiskraft eines Lieferscheins im Schadensersatzprozeß wegen des Verlustes von

    Auszug aus OLG München, 29.07.2004 - 23 U 5315/03
    Im gewerblichen Bereich spricht eine hohe Wahrscheinlichkeit dafür, dass an den gewerblichen Kunden exakt die in Lieferschein benannten Waren versandt worden sind und die Rechnungsstellung dem Warenwert entspricht ( BGH, TranspR 2003, 156).
  • OLG Köln, 10.12.2002 - 3 U 56/02

    Transportrecht; Qualifiziertes Verschulden des Frachtführers

    Auszug aus OLG München, 29.07.2004 - 23 U 5315/03
    Insoweit mag ein glücklicher Zufall vorgelegen haben ( OLG Köln, TranspR 2003, 459).
  • OLG Hamburg, 30.01.2003 - 6 U 110/01

    Haftungsbeschränkungen nach ADSp bei Schäden mit einem Gabelstapler

    Auszug aus OLG München, 29.07.2004 - 23 U 5315/03
    Das Merkmal der Leichtfertigkeit setzt eine besonders schwere Nachlässigkeit voraus, d.h. der Handelnde muß sich in besonders krasser Weise über das Sicherheitsinteresse im Bezug auf die ihm anvertrauten Güter hinweggesetzt haben (Fremuth, in Fremuth/Thume, TranspR § 435, Rr 13, 14; OLG Hamburg, TranspR 2003, 122; Dubischar in Münchener Kommentar zum HGB , Band 7a, § 435, Rn. 5).
  • BGH, 08.05.2003 - I ZR 234/02

    Mitverschulden des Auftraggebers eines Paketbeförderungsdienstes bei

    Auszug aus OLG München, 29.07.2004 - 23 U 5315/03
    Kommt jedoch wertvolles Versendungsgut abhanden, mit welchem voraussichtlich in Kenntnis des Warenwertes erheblich umsichtiger umgegangen worden wäre, kann Mitverschulden des Absenders vorliegen (BGH NJW-RR 1989, 676; TranspR 2003, 317).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 44/96

    Verschuldensmaßstab im Rahmen der Haftung nach CMR

    Auszug aus OLG München, 29.07.2004 - 23 U 5315/03
    Die Beklagte schuldet der Klägerin Ersatz des vollen Sachschadens, da sie bezüglich des verfahrensgegenständlichen Verlustes von Transportgut der von Art. 29 CMR geforderte Verschuldensvorwurf trifft, welcher sich nunmehr definiert als leichtfertiges Verhalten in dem Bewusstsein eines wahrscheinlichen Schadenseintrittes ( BGH, TranspR 1999, 19/21; Koller, Kommentar zum TranspR, b. Auflage, Art. 29 CMR, Rn. 3a).
  • BGH, 15.11.2001 - I ZR 158/99

    Rechtsfolgen eines grob fahrlässigen Organisationsverschuldens des Spediteurs im

    Auszug aus OLG München, 29.07.2004 - 23 U 5315/03
    Eine Mitverantwortlichkeit des Versenders ist auch dann geboten, wenn er es unterlassen hat, auf die Gefahr eines ungewöhnlich hohen Schadens aufmerksam zu machen, die der Frachtführer weder kannte noch kennen musste ( BGHZ 149, 337, 353; TranspR 2003, 226).
  • LG Gießen, 04.12.2002 - 1 S 313/02
    Auszug aus OLG München, 29.07.2004 - 23 U 5315/03
    Der Fahrer der Beklagten hat in diesem Sinne leichtfertig gehandelt, als er mit einem Planen-LKW ohne Alarmanlage auf einem unbewachten Autobahnparkplatz in Frankreich übernachtet hat (vgl. OLG Celle vom 16.01.2003, Az.: 11 U 105/02; OLG Köln MDR 03, 459 ff).
  • BGH, 21.12.1988 - III ZR 54/88

    Überprüfung des Mitverschuldens hinsichtlich der Abwägung im Rahmen rechtlich

    Auszug aus OLG München, 29.07.2004 - 23 U 5315/03
    Kommt jedoch wertvolles Versendungsgut abhanden, mit welchem voraussichtlich in Kenntnis des Warenwertes erheblich umsichtiger umgegangen worden wäre, kann Mitverschulden des Absenders vorliegen (BGH NJW-RR 1989, 676; TranspR 2003, 317).
  • BGH, 21.09.2000 - I ZR 135/98

    Haftung des Luftfrachtführers

    Auszug aus OLG München, 29.07.2004 - 23 U 5315/03
    Nicht mit jedem leichtfertigen Verhalten muss - :insbesondere nicht bei Sachschäden - das Bewusstsein einer Schadenswahrscheinlichkeit verbunden sein ( BGH, TranspR 2001, 29, 33; 2004, 175, 176), es kann jedoch im Rahmen eines typischen Geschehensablaufes der Schluss auf dieses Bewusstsein nahe liegen.
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