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   OLG Frankfurt, 04.06.2003 - 23 U 57/02   

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https://dejure.org/2003,11851
OLG Frankfurt, 04.06.2003 - 23 U 57/02 (https://dejure.org/2003,11851)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.06.2003 - 23 U 57/02 (https://dejure.org/2003,11851)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. Juni 2003 - 23 U 57/02 (https://dejure.org/2003,11851)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 202 Abs 1 ZK, Art 203 Abs 1 ZK, Art 215 Abs 1 ZK, Art 454 Abs 2 ZKDV, Art 454 Abs 3 ZKDV
    Zigarettenschmuggel in das Zollgebiet der EU: Entstehen der Zollschuld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Zigarettenschmuggel in das Zollgebiet der EU: Entstehen der Zollschuld)

  • Judicialis

    ZK Art. 202 Ia; ; ZK Art. 203; ; ZK-DVO Art. 454 II

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Zuständigkeit und Entstehung der Zollschuld im Zollgebiet der EU bei geschmuggelten Zigaretten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 27.11.2002 - 5 StR 127/02

    Gewerbsmäßiger Schmuggel; Steuerhinterziehung (Verkürzungsvorsatz; Urteilsgründe;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2003 - 23 U 57/02
    Vielmehr muß darüber hinaus auf versteckte oder verheimlichte Ware ausdrücklich hingewiesen werden (BGH NJW 2003, 907, 908 und BFH ZfZ 2002, 309).

    Werden die Zigaretten nämlich während des Transports durch das Gebiet der EU mit oder ohne Verletzung des Zollsiegels von der Ladefläche des LKW entfernt, so hat die Zollbehörde keinerlei Möglichkeit, für die in den freien Verkehr gelangten Zigaretten die entsprechenden Einfuhrabgaben zu erheben, weil sie von der Existenz der Zigaretten auf dem LKW keine Kenntnis hatte (BGH NJW 2003, 907, 909).

  • BFH, 07.05.2002 - VII R 39/01

    Vorlage an den EuGH; Zollkodex; Hauptzollamt; Mitteilung an die Zollbehörden;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2003 - 23 U 57/02
    Vielmehr muß darüber hinaus auf versteckte oder verheimlichte Ware ausdrücklich hingewiesen werden (BGH NJW 2003, 907, 908 und BFH ZfZ 2002, 309).

    Deshalb hat der Bundesfinanzhof eine Vorabentscheidung des EuGH zu dieser Frage eingeholt ( BFH ZfZ 2002, 309 ).

  • BGH, 05.11.2002 - X ZB 22/02

    Begriff des Schlusses der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2003 - 23 U 57/02
    Zwar ist für die Bestimmung des anzuwendenden Berufungsrechts nach § 26 Nr. 5 Satz 1 ZPO auch dann auf den Tag der mündlichen Verhandlung abzustellen, wenn eine Schriftsatznachlassfrist nach § 283 ZPO eingeräumt wurde (BGH NJW 2003, 434).
  • BGH, 12.03.1980 - VIII ZR 115/79

    Einwand des Bürgen aus Verjährung der Hauptschuld

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2003 - 23 U 57/02
    Denn auch eine rechtskräftige Feststellung der Hauptschuld durch Urteil entfaltet gegenüber dem Bürgen keine Rechtskraft (BGHZ 76, 222, 230 u. 107, 92).
  • EuGH, 11.07.2002 - C-371/99

    Liberexim

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.06.2003 - 23 U 57/02
    Nach der Rechtsprechung des EuGH ist der Begriff des Entziehens aus der zollamtlichen Überwachung im Sinne von Art. 203 Abs. 1 ZK so zu verstehen, dass er jede Handlung oder Unterlassung umfasst, die dazu führt, dass die zuständige Zollbehörde auch nur zeitweise am Zugang zu einer unter zollamtlicher Überwachung stehenden Ware und an der Durchführung der in Art. 37 Abs. 1 ZK vorgesehenen Prüfungen gehindert wird (ZfZ 2002, 338, 341).
  • OLG Frankfurt, 22.11.2006 - 4 U 185/05

    Bürgenhaftung im TIR-Verfahren: Einrede des bürgenden Verbandes wegen

    Auch eine rechtskräftige Feststellung der Hauptschuld durch Urteil entfaltet gegenüber dem Bürgen keine Bindung (BGHZ 76, 220, 230; OLG Ffm., Urt. v. 4.6.2003, 23 U 57/02, zitiert nach Juris).
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