Weitere Entscheidung unten: OLG Karlsruhe, 24.01.2003

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.05.2002 - 23 U 6/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3262
OLG Frankfurt, 15.05.2002 - 23 U 6/02 (https://dejure.org/2002,3262)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.05.2002 - 23 U 6/02 (https://dejure.org/2002,3262)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. Mai 2002 - 23 U 6/02 (https://dejure.org/2002,3262)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 648 BGB, § 926 ZPO
    Vormerkung für Sicherungshypothek des Bauunternehmers: Leistungsklage als Hauptsacheklage

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Sicherungsmittel; Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch; Anspruch eines Bauhandwerkers; Einstweilige Verfügung; Unternehmer eines Bauwerkes; Hypothekenklage; Werklohnklage

  • Judicialis

    ZPO § 926; ; BGB § 648

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 926; BGB § 648
    Zur Möglichkeit einer Werklohnklage neben einer Hypothekenklage bei Sicherung des Anspruchs eines Bauhandwerkers im Grundbuch im Wege der einstweiligen Verfügung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Hauptsacheklage nach § 648 BGB-Verfügung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hauptsacheklage nach § 648 BGB-Verfügung (IBR 2002, 456)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 23
  • NZBau 2002, 456
  • BauR 2002, 1435
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 05.11.1985 - 23 U 159/85

    Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek; Klage zur Hauptsache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2002 - 23 U 6/02
    Wird - wie hier - eine Anordnung gemäß § 926 ZPO getroffen, so muss der die einstweilige Verfügung Erwirkende nach überwiegender Auffassung die sogenannte "Hypothekenklage" erheben (Baumbach/Lauterbach/ Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 926, Rdnr. 11, Palandt-Sprau, a. a. O., § 648, Rdnr. 5, Museliak-Huber, ZPO, 2. Aufl., 2000, § 926, Rdnr. 14, OLG Frankfurt NJW 83, 1129 f, OLG Düsseldorf NJW-RR 86, 322, Bayerisches Oberstes Landesgericht ZIP 00, 1264, Werner-Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., 1999, Rdnr. 292, Hofmann-Koppmann, Die neue Bauhandwerkersicherung, S.Aufl. , Nr. 26.2).
  • OLG Frankfurt, 23.02.1983 - 17 U 179/82

    Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek: Klage auf Zahlung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2002 - 23 U 6/02
    Wird - wie hier - eine Anordnung gemäß § 926 ZPO getroffen, so muss der die einstweilige Verfügung Erwirkende nach überwiegender Auffassung die sogenannte "Hypothekenklage" erheben (Baumbach/Lauterbach/ Hartmann, ZPO, 60. Aufl., § 926, Rdnr. 11, Palandt-Sprau, a. a. O., § 648, Rdnr. 5, Museliak-Huber, ZPO, 2. Aufl., 2000, § 926, Rdnr. 14, OLG Frankfurt NJW 83, 1129 f, OLG Düsseldorf NJW-RR 86, 322, Bayerisches Oberstes Landesgericht ZIP 00, 1264, Werner-Pastor, Der Bauprozess, 9. Aufl., 1999, Rdnr. 292, Hofmann-Koppmann, Die neue Bauhandwerkersicherung, S.Aufl. , Nr. 26.2).
  • BGH, 21.12.1982 - 1 StR 662/82

    Strafbarkeit wegen Gründungsschwindels, unterlassener Konkursanmeldung,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.05.2002 - 23 U 6/02
    Deshalb soll es erforderlich sein, dass das Hauptsacheverfahren auf Verwirklichung des durch die einstweilige Verfügung unmittelbar gesicherten Anspruchs gerichtet ist (OLG Frankfurt NJW 83, 1130).
  • OLG Brandenburg, 27.08.2014 - 11 U 45/14

    Einstweilige Verfügung auf Eintragung der Vormerkung einer

    Sie vertieft ihre bereits erstinstanzlich geäußerte Rechtsauffassung, wonach die Zahlungsklage im Rahmen des § 926 ZPO ausreichend sei, und verweist hierzu auf eine Entscheidung des OLG Frankfurt (BauR 2002, 1435).

    MüKoZPO/Drescher, 4. Aufl. § 926 Rn. 13; Musielak/Huber, ZPO, 11. Aufl., § 926 Rn. 14; Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 35. Aufl., § 926 Rn. 14; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 22. Aufl. § 919 Rn. 3; Prütting/Gehrlein/Fischer, ZPO, 5. Aufl., § 926 Rn. 10; Zimmermann, ZPO, 9. Aufl., § 926 Rn. 7; Palandt/Sprau, BGB, 73. Aufl., § 648 Rn. 5; Werner/Pastor, Der Bauprozess, 14. Aufl., Rn. 292; a.A. OLG Frankfurt, BauR 2002, 1435; Leue JuS 1985, 176 ff.; Zöller/Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 926 Rn. 30).

    Es wird dem Zweck des § 926 ZPO deshalb nicht gerecht, erst im Rahmen des Aufhebungsverfahrens nach § 926 Abs. 2 ZPO zu prüfen, ob die weiteren Voraussetzungen der §§ 648, 648a BGB vorliegen, um entscheiden zu können, ob die zwischen den Parteien strittigen Punkte im Zahlungsprozess vollständig abgedeckt werden (a.A. OLG Frankfurt BauR 2002, 1435).

  • OLG Celle, 10.07.2003 - 16 W 33/03

    Hauptsacheklage im Sinne des § 926 Zivilprozessordnung (ZPO); Einstweilige

    Der gegenteiligen Auffassung des OLG Frankfurt (MDR 2003, 23) und der Kommentierung von Zöller/Vollkommer (ZPO, 23. Aufl., § 926 Rdnr. 30; ebenso Leue JuS 1985, 176) vermag der Senat nicht zu folgen.
  • LG Neuruppin, 27.11.2013 - 1 O 298/12

    Einstweiliges Verfügungsverfahren: Aufhebung einer einstweiligen Verfügung wegen

    Die herrschende Meinung sieht die Antragstellerin als zu formalistisch an und möchte dem OLG Frankfurt (BauR 2002, 1435) folgen.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 24.01.2003 - 23 U 6/02 BSCh   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,12931
OLG Karlsruhe, 24.01.2003 - 23 U 6/02 BSCh (https://dejure.org/2003,12931)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.01.2003 - 23 U 6/02 BSCh (https://dejure.org/2003,12931)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Januar 2003 - 23 U 6/02 BSCh (https://dejure.org/2003,12931)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Erfüllung der Verkehrssicherungspflicht der Schifffahrtsbehörde bei Kollision in gekennzeichneter Gefahrenlage in der Flachwasserzone; Öffentlich-rechtlicher oder zivilrechtlicher Rechtscharakter einer Verkehrssicherungspflicht hinsichtlich einer öffentlichen ...

  • Judicialis

    BGB § 254; ; BGB § 823 Abs. 1; ; BGB § 839; ; GG Art 34; ; BodenseeSchiffO Art. 5.01 Anlage B E.7

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schuldhafte Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Flachwasserzone des Bodensees ; Kennzeichnung zweier Seeauslassleitungen mit dem entsprechenden Schifffahrts-Hinweiszeichen in größeren Abständen; Ausreichende Kennzeichnung durch Boje; Schadensersatzanspruch wegen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2004, 1582
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Karlsruhe, 15.04.1997 - U 5/96

    Grundberührung eines Schiffs bei Einfahrt in Schleuse

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2003 - 23 U 6/02
    Er hat dafür zu sorgen, dass sich die Anlage im verkehrssicheren Zustand befindet und er haftet für Schäden, die einem Benutzer der Anlage aus deren ordnungswidriger Beschaffenheit entstehen, wenn er es aus Mangel an der von ihm im Verkehr zu beachtenden Sorgfalt verabsäumt hat, die Gefahrenquelle zu beheben, für die Zeit bis zu ihrer Beseitigung den Verkehr warnend auf die Gefahrenquelle hinzuweisen und gegebenenfalls den Gefahrenbereich zu sperren (Schifffahrtsobergericht Karlsruhe, Urteil v. 15.04.1997 - U 5/96 BSch - = VersR 1999, 212 m.w.N.).

    Es ist unzulässig, allein daraus, dass die Beschaffenheit des Verkehrsweges einen Unfall unter Umständen mitverursacht hat, eine Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht herzuleiten (vgl. Senat, VersR 1996, 129; 1999, 212; Wussow/Kürschner, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl. (2002), Kap. 20 TZ 11).

  • OLG Karlsruhe, 10.09.2001 - U 3/00

    Schadensersatzansprüche des Versicherers eines Binnenschiffes aus abgetretenem

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2003 - 23 U 6/02
    Während der für eine Bundeswasserstraße Verkehrssicherungspflichtige den der Schifffahrt zur Verfügung gestellte Verkehrsweg zu sichern hat und insbesondere dafür sorgen muss, dass dieser für die zugelassene Schifffahrt die erforderliche Tiefe und Breite besitzt, frei von Hindernissen und soweit erforderlich genügend gekennzeichnet ist, wobei die Fahrrinnengrenze richtig und genau bezeichnet werden muss (vgl. Senat, Urt. vom. 10.09.2001 - U 3/00 BSch = NZV 2002, 326 = ZfB 2002 (H6), 61, = VRS Bd. 102, 182), handelt es sich im vorliegenden Sachverhalt lediglich um einen Flachwasserbereich des Bodensees, für den keine vergleichbaren strengen Verkehrssicherungspflichten bestehen.
  • BayObLG, 04.08.1993 - 5St RR 80/93

    "Sie lügen nach Aktenlage unverschämt" - § 24 StPO

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2003 - 23 U 6/02
    Haben Hauptpartei und ihr Streithelfer jeweils Berufung eingelegt, so handelt es sich gleichwohl nur um ein einheitliches Rechtsmittel (vgl. BGH NJW 1993, 2948).
  • OLG Karlsruhe, 22.12.1994 - U 7/94

    Verkehrssicherungspflicht für Spundwände; Vorhafen einer Schleuse

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 24.01.2003 - 23 U 6/02
    Es ist unzulässig, allein daraus, dass die Beschaffenheit des Verkehrsweges einen Unfall unter Umständen mitverursacht hat, eine Haftung wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht herzuleiten (vgl. Senat, VersR 1996, 129; 1999, 212; Wussow/Kürschner, Unfallhaftpflichtrecht, 15. Aufl. (2002), Kap. 20 TZ 11).
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