Weitere Entscheidung unten: OLG München, 06.07.2017

Rechtsprechung
   OLG München, 28.07.2011 - 23 U 750/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,5734
OLG München, 28.07.2011 - 23 U 750/11 (https://dejure.org/2011,5734)
OLG München, Entscheidung vom 28.07.2011 - 23 U 750/11 (https://dejure.org/2011,5734)
OLG München, Entscheidung vom 28. Juli 2011 - 23 U 750/11 (https://dejure.org/2011,5734)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Notare Bayern PDF, S. 64

    BGB §§ 242, 271 Abs. 1, 810; AktG §§ 241, 246; GmbHG §§ 30, 34
    Wirksamkeit eines Einziehungsbeschlusses nach vorangegangener außerordentlicher Kündigung des Gesellschafters trotz fehlender Abfindung

  • openjur.de

    GmbH: Einziehung des Gesellschaftsanteils nach außerordentlicher Kündigung des Gesellschafters; Vergleichbarkeit einer Austrittserklärung mit einem in der Satzung zugelassenen Ausschluss mit sofortiger Wirkung; Entstehung des Abfindungs- und Auskunftsanspruchs

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 242, 271 Abs. 1, 810; AktG §§ 241, 246; GmbHG §§ 30, 34
    Keine Nichtigkeit eines Einziehungsbeschlusses nach außerordentlicher Kündigung durch einen Gesellschafter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit des Gesellschafterbeschlusses hinsichtlich der Einziehung des Geschäftsanteils eines Gesellschafters; Kündigung als außerordentlicher Austritt eines Gesellschafters; Einziehungsbeschluss unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung einer Abfindung

  • Betriebs-Berater

    Zur Wirkung der Einziehung von Geschäftsanteilen eines Gesellschafters

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    Abfindung, Anfechtungsklage, Austritt, Einziehung, Gesellschaftsrecht

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Zur Wirkung der Einziehung von Geschäftsanteilen eines Gesellschafters

  • haufe.de (Kurzinformation)

    GmbH-Gesellschafter steigt gegen Abfindung aus: kein Comeback wegen Zahlungsverjährung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2011, 2148
  • BB 2011, 1986
  • NZG 2011, 1154
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 25.01.1960 - II ZR 22/59

    Versäumung der Frist für die Berichtigung des Tatbestandes

    Auszug aus OLG München, 28.07.2011 - 23 U 750/11
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann die Satzung einer GmbH für den Fall des Ausschlusses eines Gesellschafters durch Gesellschafterbeschluss anordnen, dass der betroffene Gesellschafter seine Gesellschafterstellung mit sofortiger Wirkung - also auch schon vor Zahlung seiner Abfindung verliert (BGHZ 32, 17, 23; Beschluss vom 08.12.2008, II ZR 263/07, ZIP 2009, 314).

    In der Entscheidung vom 25.01.1960 (BGHZ 32, 17, 23) führte der BGH aus, ein rechtmäßiger Ausschließungsbeschluss habe zur Folge, dass der betroffene Gesellschafter seine Gesellschafterstellung verliere, der Geschäftsanteil dagegen bestehen bleibe.

    Anderen Entscheidungen, wie der bereits zitierten vom 25.01.1960 (BGHZ 32, 17, 23) lasse sich entnehmen, dass bei der Ausschließung durch Beschluss eine derartige Koppelung nicht gelte.

    Für den letztgenannten Fall ist jedoch höchstrichterlich entschieden, dass auch dann, wenn die Gesellschaft nichts dazu tut, dass der Ausgeschlossene den Gegenwert seines Geschäftsanteils erlangt, die Gesellschafterstellung des Betroffenen nicht wieder auflebt (BGHZ 32, 17, 23; BGH, Beschluss vom 08.12.2008, II ZR 263/07, ZIP 2009, 314).

  • BGH, 30.06.2003 - II ZR 326/01

    Zeitpunkt des Ausscheidens eines kündigenden Gesellschafters

    Auszug aus OLG München, 28.07.2011 - 23 U 750/11
    Für einen Austritt durch Kündigung gilt nichts anderes (BGH, Urteil vom 30.06.2003, II ZR 326/01, ZIP 2003, 1544 ff.).

    Der Kläger wäre aufgrund seiner gesellschaftlichen Treuepflicht gehalten gewesen, seine Abfindungsansprüche nach Erhalt des ablehnenden Schreibens der Beklagten zu 1) vom 22.12.2006 (Anlage B 12) und des Beschlusses vom 08.02.2007 - u.U. gerichtlich - weiter zu verfolgen, um die "schwierige Schwebelage" (BGH, Urteil vom 30.06.2003, II ZR 326/01, Tz. 14) zu beenden.

  • BGH, 08.12.2008 - II ZR 263/07

    Gesellschafterausschluss -Verlust der Gesellschafterstellung mit sofortiger

    Auszug aus OLG München, 28.07.2011 - 23 U 750/11
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann die Satzung einer GmbH für den Fall des Ausschlusses eines Gesellschafters durch Gesellschafterbeschluss anordnen, dass der betroffene Gesellschafter seine Gesellschafterstellung mit sofortiger Wirkung - also auch schon vor Zahlung seiner Abfindung verliert (BGHZ 32, 17, 23; Beschluss vom 08.12.2008, II ZR 263/07, ZIP 2009, 314).

    Für den letztgenannten Fall ist jedoch höchstrichterlich entschieden, dass auch dann, wenn die Gesellschaft nichts dazu tut, dass der Ausgeschlossene den Gegenwert seines Geschäftsanteils erlangt, die Gesellschafterstellung des Betroffenen nicht wieder auflebt (BGHZ 32, 17, 23; BGH, Beschluss vom 08.12.2008, II ZR 263/07, ZIP 2009, 314).

  • OLG Hamm, 08.12.1992 - 9 U 29/92

    Tierhalterhaftung; Reitunfall; Sozialversicherter Arbeitsunfall

    Auszug aus OLG München, 28.07.2011 - 23 U 750/11
    Dass die Gesellschaft von ihrem Wahlrecht Gebrauch macht, ist keine Voraussetzung für den Abfindungsanspruch des Gesellschafters nach einer Kündigung (OLG Celle, Urteil vom 28.08.2002, 9 U 29/92, Tz. 29, GmbHR 2002, 1063).
  • BGH, 30.11.2009 - II ZR 208/08

    GmbH-Satzung - Zulässigkeit und Umsetzung des Austritts - Wettbewerbsverbot

    Auszug aus OLG München, 28.07.2011 - 23 U 750/11
    Geht es nach dem Austritt eines Gesellschafters nur noch darum, die ihm zustehende Abfindung für seinen Geschäftsanteil zu erhalten, darf er seine Mitspracherechte in der Gesellschaft nur noch insoweit ausüben, als sein wirtschaftliches Interesse an der Durchsetzung seines Abfindungsanspruchs betroffen ist (BGH 30.11.2009, II ZR 208/08. Tz. 17).
  • BGH, 01.06.1987 - II ZR 128/86

    Rechtsmißbräuchlichkeit der Einziehung eines GmbH-Geschäftsanteils

    Auszug aus OLG München, 28.07.2011 - 23 U 750/11
    Lediglich eine vereinzelt gebliebene, nicht tragende Nebenbemerkung in BGHZ 101, 113, 121, nach der der Betroffene Gesellschaftsrechte wahrnehmen könne jedenfalls solange die Einziehung, insbesondere infolge Nichtzahlung der geschuldeten Abfindung nicht vollzogen ist, könnte die Deutung zulassen, dass der II. Zivilsenat auch über den Fall der Ausschließung durch gestaltendes Urteil hinaus die Wirksamkeit dieser Maßnahme stets von der Zahlung der Abfindung bzw. des Abtretungsentgelts abhängig machen will.
  • BGH, 16.12.1953 - II ZR 167/52

    Einberufung einer GmbH-Versammlung

    Auszug aus OLG München, 28.07.2011 - 23 U 750/11
    Da das GmbHG keinen Katalog von Nichtigkeitsgründen enthält, hat die Rechtsprechung in Übereinstimmung mit dem Schrifttum in Anlehnung an das Aktienrecht einen solchen entwickelt (RGZ 166, 129, 132 f; BGHZ 11, 231, 235), der sich am heutigen § 241 AktG orientiert (Scholz - K. Schmidt, GmbHG, 10. Aufl., § 45 Rn. 62 ff).
  • OLG München, 29.07.2010 - 23 U 1997/10

    GmbH: Anspruch des Gesellschafters gegen den Geschäftsführer auf Einreichung

    Auszug aus OLG München, 28.07.2011 - 23 U 750/11
    Bezüglich des Beklagten zu 2) wird auf die zutreffenden Ausführungen des Erstgerichts und das Senatsurteil vom 29.07.2010, 23 U 1997/10, Bezug genommen.
  • BGH, 28.04.1997 - II ZR 162/96
    Auszug aus OLG München, 28.07.2011 - 23 U 750/11
    Selbst wenn die Voraussetzungen einer außerordentlichen Kündigung nicht vorgelegen haben sollten, war der in der Gesellschafterversammlung vom 08.02.2007 gefasste Beschluss nicht nichtig, sondern allenfalls anfechtbar (Goette zu BGH, Beschluss vom 28.04.1997, II ZR 162/96, DStR 1997, 1336).
  • OLG Köln, 26.03.1999 - 19 U 108/96

    Der Abfindungsanspruch eines GmbH-Gesellschafters

    Auszug aus OLG München, 28.07.2011 - 23 U 750/11
    Auch wenn man mit dem OLG Köln (Urteil vom 26.03.1999, 19 U 108/96, NZG 1999, 1222 ff.) der Ansicht des Klägers folgt, dass ein nach einer Kündigung des Gesellschafters ergangener Einziehungsbeschluss unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung der Abfindung steht, kann nicht festgestellt werden, dass der Gesellschafterbeschluss vom 08.02.2007 seine Wirkung verloren hat.
  • OLG Hamm, 12.03.2008 - 8 U 205/07

    Informationsrecht des ausgeschlossenen GmbH-Gesellschafters wegen

  • BGH, 17.10.1983 - II ZR 80/83
  • RG, 20.01.1941 - II 96/40

    1. Zur Frage der Nichtigkeit und Anfechtbarkeit des gegen ein Gesetz,

  • BGH, 18.02.2014 - II ZR 174/11

    Austrittserklärung eines GmbH-Gesellschafters: Austrittsrecht bei Vorliegen eines

    Das Berufungsgericht (OLG München, ZIP 2011, 2148) hat zur Begründung seiner Entscheidung, soweit für das Revisionsverfahren noch von Interesse, im Wesentlichen ausgeführt:.
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Rechtsprechung
   OLG München, 06.07.2017 - 23 U 750/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,22971
OLG München, 06.07.2017 - 23 U 750/11 (https://dejure.org/2017,22971)
OLG München, Entscheidung vom 06.07.2017 - 23 U 750/11 (https://dejure.org/2017,22971)
OLG München, Entscheidung vom 06. Juli 2017 - 23 U 750/11 (https://dejure.org/2017,22971)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com

    ZPO § 50 Abs 1
    Abfindung, Abfindung zum Verkehrswert, Aktiv- und Passivlegitimation, Aktivlegitimation, Aktivlegitimation des Gesellschafters, Anspruch auf Auskunftserteilung, Auskunfts-/Einsichts-/Informations-/Kontrollrechte, Beschluss, Darlegungs- und Beweislast, ...

  • rewis.io

    Passivprozess einer gelöschten Gesellschaft

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 50 Abs. 1
    Abfindung; Abfindungsanspruch; Gesellschafterbeschluss; Auskunft; Gutachten; Gesellschafterversammlung; Technik; Stufenklage

  • rechtsportal.de

    ZPO § 50 Abs. 1
    Parteifähigkeit einer im Handelsregister wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZG 2017, 1071
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 448/02

    Zulässigkeit einer Klage nach Löschung der beklagten GmbH

    Auszug aus OLG München, 06.07.2017 - 23 U 750/11
    Vermögen in diesem Sinne liegt nämlich auch dann vor, wenn der Gläubiger im Liquidationsverfahren zu Unrecht übergangen worden ist und die Gesellschaft deshalb einen Ersatzanspruch gegen die Liquidatoren hat (BAG, Urteil vom 04.06.2003 - 10 AZR 448/02 -, BAGE 106, 217-224, Rn. 25 m.w.N.).
  • BGH, 18.02.2014 - II ZR 174/11

    Austrittserklärung eines GmbH-Gesellschafters: Austrittsrecht bei Vorliegen eines

    Auszug aus OLG München, 06.07.2017 - 23 U 750/11
    Auf die dagegen vom Kläger eingelegte Nichtzulassungsbeschwerde hat der Bundesgerichtshof die Revision zugelassen und das Senatsurteil vom 28.07.2011 unter Zurückweisung der gegen den Beklagten zu 2) gerichteten Revision aufgehoben, soweit die auf Zahlung einer Abfindung gegen die Beklagte zu 1) gerichteten Hilfsanträge des Klägers abgewiesen wurden (BGH, Urteil vom 18.02.2014 - II ZR 174/11 -), da der Abfindungsanspruch des Klägers gegen die Beklagte zu 1) nicht verjährt ist.
  • BGH, 25.10.2010 - II ZR 115/09

    Klage gegen GmbH: Prozessfähigkeit der GmbH nach Amtsniederlegung des einzigen

    Auszug aus OLG München, 06.07.2017 - 23 U 750/11
    Bei einem - hier vorliegenden - Passivprozess ist die gelöschte Gesellschaft jedenfalls dann parteifähig, wenn der Kläger substantiiert behauptet, es sei bei der Gesellschaft noch Vermögen vorhanden (BGH, Urteil vom 25.10.2010 - II ZR 115/09 -, Rn. 22, juris).
  • BGH, 12.03.1986 - VIII ZR 64/85

    Prozeßführungsbefugnis des Konkursverwalters nach Beschlagnahme einer

    Auszug aus OLG München, 06.07.2017 - 23 U 750/11
    Eines entsprechenden Hinweises des Senats nach § 139 ZPO und einer Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung bedurfte es nicht, da dem Kläger zum einen bewusst war, dass er wegen der veränderten materiellen Rechtslage Leistung an die Rechtsnachfolgerin verlangen muss (vgl. BGH, Urteil vom 12. März 1986 - VIII ZR 64/85 -, Rn. 15, juris), und die Klage zum anderen auch aus anderen Gründen unbegründet ist (s.u. 2.2).
  • BGH, 17.12.2001 - II ZR 348/99

    Anwendung der Auseinandersetzungsregelung in einem Gesellschaftsvertrag auf den

    Auszug aus OLG München, 06.07.2017 - 23 U 750/11
    Die Gesellschaft ist zwar in einem Rechtsstreit für ihre inneren Verhältnisse darlegungspflichtig, soweit der geltend gemachte Anspruch hiervon abhängt und der Anspruchsteller darin keinen Einblick (mehr) hat (BGH, Urteil vom 17. Dezember 2001 - II ZR 348/99 -, Rn. 18, juris).
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