Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 23 U 99/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,7109
OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 23 U 99/02 (https://dejure.org/2003,7109)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22.01.2003 - 23 U 99/02 (https://dejure.org/2003,7109)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 22. Januar 2003 - 23 U 99/02 (https://dejure.org/2003,7109)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,7109) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 276 BGB, § 1822 Nr 5 BGB, § 264 Nr 2 ZPO, § 287 ZPO
    Haftung des Rechtsanwalts: Nichtvorlage zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung; Vertrag mit Verpflichtung minderjähriger Kinder zu wiederkehrenden Leistungen; Klageänderung bei Übergang von Feststellungs- zu Leistungsantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kausalität zwischen einer Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts und einem Schaden des Mandanten; Unterlassene Vorlegung beim Familiengericht zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung eines Vertrag wegen fehlerhafter Beratung des Rechtsanwalts; Hypothetische Beurteilung ...

  • Judicialis

    ZPO § 287; ; ZPO § 264 Nr. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 287; ZPO § 264 Nr. 2
    Kausalität zwischen einer Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts und Schaden des Mandanten - Maßgeblichkeit der voraussichtlichen Entscheidung des Familiengerichts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 15.01.2001 - II ZR 48/99

    Actio pro socio bei Ansprüchen eines Gesellschafters aus Grundstücksveräußerung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 23 U 99/02
    Denn Sachdienlichkeit liegt nur vor, wenn der bisherige Prozessstoff als Entscheidungsgrundlage verwertbar bleibt und durch die Zulassung der Klageänderung ein neuer Prozess vermieden wird (BGH NJW 2001, 1210, 1211).
  • BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98

    Zurückverweisung im Berufungsverfahren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 23 U 99/02
    Denn eine Wiedereröffnung aufgrund eines nicht nachgelassenen Schriftsatzes ist nur dann geboten, wenn das Vorbringen in diesem Schriftsatz ergibt, dass es aufgrund eines nicht prozessordnungsgemäßen Verhaltens des Gerichts, insbesondere einer Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) oder des Anspruchs auf rechtliches Gehör, nicht rechtzeitig in den Rechtsstreit eingeführt worden ist (BGH NJW 2000, 142, 143).
  • BGH, 29.11.2001 - IX ZR 278/00

    Kausalität der Pflichtverletzung im Rahmen der Anwlatshaftung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 23 U 99/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1993, 2045; 2002, 1117, 1118) braucht der Anwalt Vorgänge, die ihm lediglich bei Gelegenheit des Mandats bekannt geworden sind, die jedoch in keiner inneren Beziehung zu der ihm übertragenen Aufgabe stehen, nicht daraufhin zu untersuchen, ob sie Veranlassung zu einem Rat oder Hinweis geben.
  • BGH, 23.11.1995 - IX ZR 225/94

    Haftungsausfüllende Kausalität bei anwaltlicher Pflichtverletzung; Abhängigkeit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 23 U 99/02
    Dann ist diese Beurteilung im späteren Schadensersatzprozess zugrunde zu legen (BGH NJW 1996, 842, 843).
  • BGH, 27.01.2000 - IX ZR 45/98

    Zulässigkeit eines Grundurteils

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 23 U 99/02
    Dabei ist nach § 287 ZPO festzustellen, was geschehen wäre, wenn die Beklagten sich vertragsgerecht verhalten hätten und wie die Vermögenslage der Klägerin dann wäre (BGH NJW 2000, 1572, 1573).
  • BGH, 29.04.1993 - IX ZR 101/92

    Hinweispflicht des Anwalts bei drohender Verjährung von Ansprüchen gegen Dritte

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 23 U 99/02
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1993, 2045; 2002, 1117, 1118) braucht der Anwalt Vorgänge, die ihm lediglich bei Gelegenheit des Mandats bekannt geworden sind, die jedoch in keiner inneren Beziehung zu der ihm übertragenen Aufgabe stehen, nicht daraufhin zu untersuchen, ob sie Veranlassung zu einem Rat oder Hinweis geben.
  • BGH, 03.12.1999 - IX ZR 332/98

    Haftungsausfüllende Kausalität bei Beratungsverschulden des Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 23 U 99/02
    Für den Nachweis gelten nicht die strengen Beweisführungsvoraussetzungen des § 286 ZPO, sondern die in § 287 ZPO vorgesehenen Beweiserleichterungen (BGH NJW 2000, 509).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht