Rechtsprechung
OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 23 U 99/02 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 276 BGB, § 1822 Nr 5 BGB, § 264 Nr 2 ZPO, § 287 ZPO
Haftung des Rechtsanwalts: Nichtvorlage zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung; Vertrag mit Verpflichtung minderjähriger Kinder zu wiederkehrenden Leistungen; Klageänderung bei Übergang von Feststellungs- zu Leistungsantrag - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kausalität zwischen einer Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts und einem Schaden des Mandanten; Unterlassene Vorlegung beim Familiengericht zur vormundschaftsgerichtlichen Genehmigung eines Vertrag wegen fehlerhafter Beratung des Rechtsanwalts; Hypothetische Beurteilung ...
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 287; ZPO § 264 Nr. 2
Kausalität zwischen einer Pflichtverletzung eines Rechtsanwalts und Schaden des Mandanten - Maßgeblichkeit der voraussichtlichen Entscheidung des Familiengerichts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Wiesbaden, 05.04.2002 - 9 O 231/01
- OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 23 U 99/02
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 15.01.2001 - II ZR 48/99
Actio pro socio bei Ansprüchen eines Gesellschafters aus Grundstücksveräußerung; …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 23 U 99/02
Denn Sachdienlichkeit liegt nur vor, wenn der bisherige Prozessstoff als Entscheidungsgrundlage verwertbar bleibt und durch die Zulassung der Klageänderung ein neuer Prozess vermieden wird (BGH NJW 2001, 1210, 1211). - BGH, 28.10.1999 - IX ZR 341/98
Zurückverweisung im Berufungsverfahren
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 23 U 99/02
Denn eine Wiedereröffnung aufgrund eines nicht nachgelassenen Schriftsatzes ist nur dann geboten, wenn das Vorbringen in diesem Schriftsatz ergibt, dass es aufgrund eines nicht prozessordnungsgemäßen Verhaltens des Gerichts, insbesondere einer Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht (§ 139 ZPO) oder des Anspruchs auf rechtliches Gehör, nicht rechtzeitig in den Rechtsstreit eingeführt worden ist (BGH NJW 2000, 142, 143). - BGH, 29.11.2001 - IX ZR 278/00
Kausalität der Pflichtverletzung im Rahmen der Anwlatshaftung
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 23 U 99/02
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1993, 2045; 2002, 1117, 1118) braucht der Anwalt Vorgänge, die ihm lediglich bei Gelegenheit des Mandats bekannt geworden sind, die jedoch in keiner inneren Beziehung zu der ihm übertragenen Aufgabe stehen, nicht daraufhin zu untersuchen, ob sie Veranlassung zu einem Rat oder Hinweis geben.
- BGH, 23.11.1995 - IX ZR 225/94
Haftungsausfüllende Kausalität bei anwaltlicher Pflichtverletzung; Abhängigkeit …
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 23 U 99/02
Dann ist diese Beurteilung im späteren Schadensersatzprozess zugrunde zu legen (BGH NJW 1996, 842, 843). - BGH, 27.01.2000 - IX ZR 45/98
Zulässigkeit eines Grundurteils
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 23 U 99/02
Dabei ist nach § 287 ZPO festzustellen, was geschehen wäre, wenn die Beklagten sich vertragsgerecht verhalten hätten und wie die Vermögenslage der Klägerin dann wäre (BGH NJW 2000, 1572, 1573). - BGH, 29.04.1993 - IX ZR 101/92
Hinweispflicht des Anwalts bei drohender Verjährung von Ansprüchen gegen Dritte
Auszug aus OLG Frankfurt, 22.01.2003 - 23 U 99/02
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1993, 2045; 2002, 1117, 1118) braucht der Anwalt Vorgänge, die ihm lediglich bei Gelegenheit des Mandats bekannt geworden sind, die jedoch in keiner inneren Beziehung zu der ihm übertragenen Aufgabe stehen, nicht daraufhin zu untersuchen, ob sie Veranlassung zu einem Rat oder Hinweis geben. - BGH, 03.12.1999 - IX ZR 332/98
Haftungsausfüllende Kausalität bei Beratungsverschulden des Rechtsanwalts