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   OLG Hamm, 05.06.2001 - 23 W 167/01   

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https://dejure.org/2001,5317
OLG Hamm, 05.06.2001 - 23 W 167/01 (https://dejure.org/2001,5317)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05.06.2001 - 23 W 167/01 (https://dejure.org/2001,5317)
OLG Hamm, Entscheidung vom 05. Juni 2001 - 23 W 167/01 (https://dejure.org/2001,5317)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 2 Satz 2; ; ZPO § 78 Abs. 1; ; ZPO § 106 Abs. 1; ; BRAGO § 27 Abs. 1; ; BRAGO § 25 Abs. 1

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Terminsreisekosten des Anwalts nach Wegfall des Lokalisationsprinzips; Gleichbehandlung von identischen Gebührentatbeständen auf beiden Seiten; Fotokopiekosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 12.02.2001 - 23 W 8/01

    Kostenprognose bei Rechtsstreit vor Landgericht in anderem Bezirk - Gebot

    Auszug aus OLG Hamm, 05.06.2001 - 23 W 167/01
    Insoweit hat der Kostenschuldner darzulegen, daß tatsächlich Mehrkosten angefallen sind und von einer kostenbewußten Partei durch Beauftragung eines anderen Anwalts vermieden worden wären (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Februar 2001 in AGS 2001, 114).
  • BVerwG, 16.11.2006 - 4 KSt 1002.06

    Voraussetzungen der Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss im

    Aus dem Wortlaut von § 133 Abs. 1 Satz 1 und § 172 Abs. 1 Satz 1 ZPO wird zwar gefolgert, dass in Zivilprozessen bei Vertretung einer Partei durch einen Prozessbevollmächtigten nur eine Abschrift für den Prozessbevollmächtigten erstattungsfähig sei, da die Zustellung an diesen erfolge (OLG 29 Hamm, Beschluss vom 5. Juni 2001 - 23 W 167/01 - JurBüro 2002, 201 [202]; Müller-Rabe a. a. O., 7000 VV Rn. 50; N. Schneider, in: Gebauer/Schneider [Hrsg.], RVG, 2. Aufl., 2004, 7000 VV Rn. 36).
  • OLG Dresden, 17.06.2002 - 21 W 757/02

    Anwalt; Reisekosten

    Die Oberlandesgerichte Dresden, Düsseldorf, Hamm, Frankfurt sowie das Kammergericht halten die Reisekosten auswärtiger Rechtsanwälte grundsätzlich für erstattungsfähig (vgl. OLG Dresden, Beschluss vom 06.09.2001, 4 W 1262/01, JurBüro 2002, 255; OLG Dresden, Beschluss vom 03.09.2001, WVerg 6/00, RPfl 2002, 45; OLG Dresden, Beschluss vom 22.10.2001, 3 W 1582/01, RPfl 2002, 228; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 30.08.2001, 10 W 96/01, JurBüro 2002, 151; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 10.07.2001, 10 W 67/01, MDR 2002, 116; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 15.11.2001, 2 W 56/00, NJW-RR 2001, 998; Kammergericht, Beschluss vom 08.05.2001, 1 W 49/01, JurBüro 2001, 152; Kammergericht, Beschluss vom 23.01.2001, 1 W 8967/00, JurBüro 2001, 257; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02.01.2001, 6 W 203/00, JurBüro 2001, 259; OLG Hamm, Beschluss vom 05.06.2001, 23 W 167/01, JurBüro 2002, 201; OLG Frankfurt, Beschluss vom 31.07.2000, 6 W 126/00, JurBüro 2000, 587).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.2002 - 10 W 36/02

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Das gleiche gilt hinsichtlich der Auffassung, die Partei müsse dann von der Beauftragung eines in ihrer Nähe tätigen Rechtsanwaltes absehen, wenn sie erkennen könne, dass hierdurch höhere Kosten entstehen (OLG Hamm JurBüro 2002, 201).
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