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OLG Hamm, 17.01.2005 - 23 W 324/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Umfang der einmal erteilten Prozessvollmacht; Bestehen einer Vollmacht des Rechtsanwalts für das Kostenverfahren auf Grund ursprünglich erteilter Vollmacht
- Judicialis
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 80 Abs. 1 § 81 § 83
Prüfung der Prozessvollmacht für das Kostenfestsetzungsverfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen - 41 O 108/02
- OLG Hamm, 17.01.2005 - 23 W 324/04
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (1)
- BFH, 13.06.1996 - III B 23/95
Vorlage einer neuen Prozeßvollmacht bei Verdacht eines Vollmachtsmißbrauchs
Auszug aus OLG Hamm, 17.01.2005 - 23 W 324/04
Nur in Ausnahmefällen, wenn konkrete Anhaltspunkte gegen den Willen des Vollmachtgebers sprechen, daß die ehedem erteilte Vollmacht gegenwärtig weiter gelten soll, bedarf es der Aktualisierung durch den Bevollmächtigten mittels Vorlage einer neuen Urkunde (vgl. BFH NJW 1997, 1029).
- BGH, 14.07.2011 - V ZB 237/10
Rüge der Unwirksamkeit einer Vollmacht im Kostenfestsetzungsverfahren
Gemäß § 88 ZPO kann der Mangel der Vollmacht eines Prozessbevollmächtigten von dem Gegner zwar in jeder Lage des Rechtsstreits und damit grundsätzlich auch noch im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden (vgl. OLG Hamm, OLGR 2005, 385, 386; OLG Bamberg, JurBüro 1977, 1439, 1440;… Stein/Jonas/Bork, ZPO, 22. Aufl., § 88 Rn. 2;… MünchKomm-ZPO/v. Mettenheim, 3. Aufl., § 88 Rn. 6;… Zöller/Vollkommer, ZPO, 28. Aufl., § 88 Rn. 2). - OLG Köln, 22.12.2005 - 17 W 283/05
Erhöhungsgebühr im Passivprozess gegen Gesellschafter der BGB -Gesellschaft
Ist davon auszugehen, dass eine Vollmacht für die Durchführung des Verfahrens in der Hauptsache bestand, so ist eine Fortgeltung dieser Vollmacht für das Kostenfestsetzungsverfahren anzunehmen, wenn nicht konkrete Anhaltspunkte für einen entgegenstehenden Willen des Vollmachtgebers ersichtlich sind (OLG Hamm AGS 2005, 412).