Weitere Entscheidung unten: OLG Hamm, 23.06.2003

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   OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 34 - 38/03, 23 W 34/03, 23 W 35/03, 23 W 36/03, 23 W 37/03   

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OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 34 - 38/03, 23 W 34/03, 23 W 35/03, 23 W 36/03, 23 W 37/03 (https://dejure.org/2003,11012)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.06.2003 - 23 W 34 - 38/03, 23 W 34/03, 23 W 35/03, 23 W 36/03, 23 W 37/03 (https://dejure.org/2003,11012)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Juni 2003 - 23 W 34 - 38/03, 23 W 34/03, 23 W 35/03, 23 W 36/03, 23 W 37/03 (https://dejure.org/2003,11012)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; GKG § 59 Abs. 1; ; KostVfg § 8 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zur Erstattung von verauslagten Gerichtskosten, wenn sich der Anspruch gegen mehrere Streitgenossen richtet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • KG, 21.05.2002 - 1 AR 13/02

    Gerichtskostenansatz bei gesamtschuldnerischer Kostenhaftung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 34/03
    Eine Aufteilung nach Köpfen, wie der Kostenbeamte sie vorgenommen hat, wäre zwar bei einer Durchsetzung der Forderung zugunsten der Staatskasse zutreffend (vgl. KG in MDR 2002, 1276), verkürzt aber die Erstattungsforderung des Klägers ohne sachlichen Grund.
  • BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89

    Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 34/03
    Aufgrund der PKH-Bewilligung kann er in Höhe von 866, 64 Euro überhaupt nicht, auch nicht im Rückgriff mit Gerichtskosten belastet werden (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1999, 3186), so dass seine Kostenschuld der Höhe nach auf 11.951,27 Euro begrenzt ist.
  • OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 35/03

    Zur Erstattung von verauslagten Gerichtskosten, wenn sich der Anspruch gegen

    23 W 34/03 OLG Hamm 23 W 35/03 OLG Hamm 23 W 36/03 OLG Hamm 23 W 37/03 OLG Hamm 23 W 38/03 OLG Hamm.
  • OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 37/03

    Zur Erstattung von verauslagten Gerichtskosten, wenn sich der Anspruch gegen

    23 W 34/03 OLG Hamm 23 W 35/03 OLG Hamm 23 W 36/03 OLG Hamm 23 W 37/03 OLG Hamm 23 W 38/03 OLG Hamm.
  • OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 38/03

    Zur Erstattung von verauslagten Gerichtskosten, wenn sich der Anspruch gegen

    23 W 34/03 OLG Hamm 23 W 35/03 OLG Hamm 23 W 36/03 OLG Hamm 23 W 37/03 OLG Hamm 23 W 38/03 OLG Hamm.
  • OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 36/03

    Zur Erstattung von verauslagten Gerichtskosten, wenn sich der Anspruch gegen

    23 W 34/03 OLG Hamm 23 W 35/03 OLG Hamm 23 W 36/03 OLG Hamm 23 W 37/03 OLG Hamm 23 W 38/03 OLG Hamm.
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OLG Hamm, Entscheidung vom 23.06.2003 - 23 W 38/03 (https://dejure.org/2003,20478)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Einstehen von Streitgenossen für Gerichtskosten als Gesamtschuldner; Bestehenbleiben des Gesamtschuldverhältnisses zu Gunsten des obsiegenden Gegners

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1; ; GKG § 59 Abs. 1; ; KostVfg § 8 Abs. 3

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 23.06.1999 - 1 BvR 984/89

    Zur Kostenerstattungspflicht eines Beklagten, dem Prozeßkostenhilfe gewährt

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 38/03
    Aufgrund der PKH-Bewilligung kann er in Höhe von 866, 64 Euro überhaupt nicht, auch nicht im Rückgriff mit Gerichtskosten belastet werden (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1999, 3186), so dass seine Kostenschuld der Höhe nach auf 11.951,27 Euro begrenzt ist.
  • KG, 21.05.2002 - 1 AR 13/02

    Gerichtskostenansatz bei gesamtschuldnerischer Kostenhaftung

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 38/03
    Eine Aufteilung nach Köpfen, wie der Kostenbeamte sie vorgenommen hat, wäre zwar bei einer Durchsetzung der Forderung zugunsten der Staatskasse zutreffend (vgl. KG in MDR 2002, 1276), verkürzt aber die Erstattungsforderung des Klägers ohne sachlichen Grund.
  • OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 34/03

    Zur Erstattung von verauslagten Gerichtskosten, wenn sich der Anspruch gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 23.06.2003 - 23 W 38/03
    23 W 34/03 OLG Hamm 23 W 35/03 OLG Hamm 23 W 36/03 OLG Hamm 23 W 37/03 OLG Hamm 23 W 38/03 OLG Hamm.
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