Rechtsprechung
   OLG Hamm, 07.08.2003 - 23 W 5/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,13937
OLG Hamm, 07.08.2003 - 23 W 5/03 (https://dejure.org/2003,13937)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07.08.2003 - 23 W 5/03 (https://dejure.org/2003,13937)
OLG Hamm, Entscheidung vom 07. August 2003 - 23 W 5/03 (https://dejure.org/2003,13937)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,13937) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlung eines nicht verbrauchten Auslagenvorschusses; Entstehung von Kosten nach Wirksamwerden der Prozeßkostenhilfe; Einziehung von rückständigen und künftig fällig werdenden Kosten durch die Staatskasse

  • Judicialis

    ZPO § 122 I Nr. 1 a; ; GKG § 5; ; GKG § 61 I Nr. 1; ; GKG § 68 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Keine Verrechnung des überschießenden Teils des Kostenvorschusses nach PKH-Bewilligung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Stuttgart, 17.10.1983 - 8 W 393/83
    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2003 - 23 W 5/03
    Rückständige und auch entstehende Gerichtskosten können deshalb vorliegend, da das Gericht keine abweichende Anordnung getroffen hat, gegen den Kläger nicht mehr geltend gemacht werden (vgl. hierzu auch Zöller-Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 122 ZPO Rdnr. 4; OLG Stuttgart Rpfleger 1984, 114 f.; HansOLG Hamburg MDR 1999, 1287; anderer Ansicht KG Rpfleger 1984, 372 f.).
  • OLG Hamburg, 11.06.1999 - 8 W 176/99
    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2003 - 23 W 5/03
    Rückständige und auch entstehende Gerichtskosten können deshalb vorliegend, da das Gericht keine abweichende Anordnung getroffen hat, gegen den Kläger nicht mehr geltend gemacht werden (vgl. hierzu auch Zöller-Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 122 ZPO Rdnr. 4; OLG Stuttgart Rpfleger 1984, 114 f.; HansOLG Hamburg MDR 1999, 1287; anderer Ansicht KG Rpfleger 1984, 372 f.).
  • KG, 17.04.1984 - 1 WF 6250/83
    Auszug aus OLG Hamm, 07.08.2003 - 23 W 5/03
    Rückständige und auch entstehende Gerichtskosten können deshalb vorliegend, da das Gericht keine abweichende Anordnung getroffen hat, gegen den Kläger nicht mehr geltend gemacht werden (vgl. hierzu auch Zöller-Philippi, ZPO, 23. Aufl., § 122 ZPO Rdnr. 4; OLG Stuttgart Rpfleger 1984, 114 f.; HansOLG Hamburg MDR 1999, 1287; anderer Ansicht KG Rpfleger 1984, 372 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht