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   OLG Hamm, 08.10.1990 - 23 W 527/90   

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OLG Hamm, 08.10.1990 - 23 W 527/90 (https://dejure.org/1990,7979)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.10.1990 - 23 W 527/90 (https://dejure.org/1990,7979)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. Oktober 1990 - 23 W 527/90 (https://dejure.org/1990,7979)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1991, 452
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • OLG Celle, 08.02.2018 - 6 W 19/18

    Höhe des Stundensatzes für die Tätigkeit des Nachlasspflegers; Anforderungen an

    Von dieser einfachgesetzlichen Verpflichtung abgesehen sind angreifbare gerichtliche Entscheidungen auch von Verfassungs wegen immer zu begründen (Art. 20 Abs. 3 GG), wobei formelhafte Begründungen unzulässig sind (vgl. BVerfG, 1 BvR 2015/02, Beschluss vom 21. November 2002; OLG Hamm, 23 W 527/90, Beschluss vom 8. Oktober 1990, je zit. nach juris).
  • VGH Bayern, 20.10.2016 - 12 C 16.1420

    Keine Prozesskostenhile für eine Klage auf Zahlung von Wohngeld sowie

    Beschlüsse, die einem Rechtsmittel unterliegen, müssen begründet werden, um der durch die Entscheidung beschwerten Partei und auch dem Beschwerdegericht eine Grundlage für die Nachprüfung zu verschaffen (BVerfGE 6, 44; 71, 135; OLG Hamm, B. v. 8.10.1990 - 23 W 527/90 - MDR 1991, 452).

    Ein Verstoß gegen die Begründungspflicht liegt nicht nur dann vor, wenn eine Entscheidungsbegründung gänzlich fehlt, sondern auch dann, wenn eine Entscheidung lediglich mit einer auf das Vorbringen des Rechtssuchenden nicht eingehenden, formelhaften Begründung versehen worden ist (vgl. OLG Hamm v. 8.10.1990, a. a. O. unter Hinweis auf Baumbach/Hartmann, ZPO, 48. Aufl., Anm. 1 Ab zu § 329 ZPO).

    Die Begründung des Verwaltungsgerichts ist auch deshalb nicht ausreichend, weil der Kläger im Klageverfahren verschiedene Gesichtspunkte vorgetragen hat, mit denen sich die angefochtene Entscheidung nicht befasst (vgl. OLG Hamm v. 8.10.1990, a. a. O.).

  • OLG Frankfurt, 29.10.2004 - 14 W 119/04

    Notwendige Begründung eines Kostenfestsetzungsbeschlusses nach Berufungsrücknahme

    Die dort zitierten Entscheidungen OLG Celle MDR 86, 155; KG OLGZ 86, 476; OLG Hamm MDR 91, 452 tragen die vertretene Ansicht nicht.

    Das OLG Hamm vertritt in MDR 91, 452 gerade die gegenteilige Auffassung, in Fällen fehlender und auf das Vorbringen des Rechtssuchenden nicht eingehenden, formelhaften Begründungen komme eine Zurückverweisung in Betracht ( so auch zutreffend OLG Hamm MDR 88, 871; OLG Karlsruhe FamRZ 91, 350; OLG Nürnberg MDR 01, 893; OLG Jena FamRZ 01, 781).

  • OLG Celle, 31.01.2018 - 6 W 8/18

    Höhe des Stundensatzes für einen als Nachlasspfleger tätigen Rechtsanwalt;

    Von dieser einfachgesetzlichen Verpflichtung abgesehen sind angreifbare gerichtliche Entscheidungen auch von Verfassungs wegen immer zu begründen (Art. 20 Abs. 3 GG), wobei formelhafte Begründungen unzulässig sind (vgl. BVerfG, 1 BvR 2015/02, Beschluss vom 21. November 2002; OLG Hamm, 23 W 527/90, Beschluss vom 8. Oktober 1990, je zit. nach juris).
  • OLG Brandenburg, 05.10.1999 - 9 WF 187/99

    Abhilfe des Gerichts in einem dem Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit

    Solche groben, zu einer Zurückverweisung berechtigenden Verfahrensverstöße liegen insbesondere dann vor, wenn das Amtsgericht seiner Amtspflicht zur Überprüfung der angefochtenen Entscheidung und des Beschwerdevorbringens nicht nachgekommen ist (OLG Hamm MDR 1991, 452; MDR 1988, 871; Rechtspfleger 1986, 483, 484; OLG Celle MDR 1986, 154; Zöller/Gummer, ZPO, 21. Aufl. 1999 § 571 Rn. 4 sowie § 575 Rn. 13; MünchKomm-Braun ZPO 1993 § 571 Rn. 5 und 8).

    Eine solche Bezugnahme kann zwar im Einzelfall ausreichen; sie reicht aber dann als Begründung nicht aus, wenn sich der Beschwerdeführer mit der angefochtenen Entscheidung eingehend auseinandergesetzt und dabei tatsächliche Gesichtspunkte vorgetragen hat, mit denen sich die angefochtene Entscheidung nicht befaßt hatte (OLG Hamm MDR 1991, 452; Zöller-Gummer a.a.O. § 575 Rn. 13).

  • OLG Celle, 29.11.2017 - 6 W 190/17

    Anforderungen an die Begründung der Festsetzung der Nachlasspfleger Vergütung

    Von dieser einfachgesetzlichen Verpflichtung abgesehen sind angreifbare gerichtliche Entscheidungen auch von Verfassungs wegen immer zu begründen (Art. 20 Abs. 3 GG), wobei formelhafte Begründungen unzulässig sind (vgl. BVerfG, 1 BvR 2015/02, Beschluss vom 21. November 2002; OLG Hamm, 23 W 527/90, Beschluss vom 8. Oktober 1990, je zit. nach juris).
  • OLG Jena, 30.04.2010 - 1 WF 114/10

    Verfahrenskostenhilfe: Begründung der Nichtabhilfeentscheidung bei neuem

    Eine solche Begründung darf sich nicht darin erschöpfen, auf die Gründe des angefochtenen Beschlusses zu verweisen (OLG Hamm, MDR 1991, 452; Zöller/Heßler, a. a. O., § 572, Rdnr. 11).
  • OLG Brandenburg, 23.10.2001 - 10 WF 145/01

    Eintritt der Volljährigkeit als wesentliche Veränderung der Verhältnisse im Sinne

    Eine solche Begründung darf sich nicht darin erschöpfen, auf die Gründe des angefochtenen Beschlusses zu verweisen (OLG Hamm, MDR 1991, 452; Zöller/Gummer, a. a. O., § 575, Rz. 13).
  • OLG Brandenburg, 29.04.2002 - 10 WF 47/02

    Gang des Beschwerdeverfahrens über elterliche Sorge

    Eine solche Begründung darf sich nicht darin erschöpfen, auf die Gründe des angefochtenen Beschlusses zu verweisen (OLG Hamm, MDR 1991, 452).
  • OLG München, 31.07.2015 - 13 W 1221/15

    Zurückverweisung in Beschwerdeinstanz bei Kostenbeschluss ohne individuelle

    Als weitere Fundstelle sei die Entscheidung des OLG Hamm vom 08.10.1990 (in: MDR 91, 452) genannt.
  • OLG Jena, 31.08.2012 - 1 WF 450/12

    Prozess- bzw. Verfahrenskostenhilfe: Bankguthaben als zu berücksichtigendes

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.10.2000 - 11 E 431/00

    Rechtsanwaltsvergütung: Beweisgebühr bei gerichtlicher Anhörung bzw. Befragung

  • OLG Hamm, 30.06.1999 - 23 W 221/99
  • OLG Celle, 30.11.2017 - 6 W 190/17
  • OLG Celle, 29.11.2022 - 6 W 145/22

    Nachlasspflegervergütung; Prüfungs- und Begründungspflicht des Nachlassgerichts;

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