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   VGH Bayern, 11.11.2002 - 23 ZB 02.1417   

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VGH Bayern, 11.11.2002 - 23 ZB 02.1417 (https://dejure.org/2002,63417)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.11.2002 - 23 ZB 02.1417 (https://dejure.org/2002,63417)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. November 2002 - 23 ZB 02.1417 (https://dejure.org/2002,63417)
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Wird zitiert von ... (13)

  • VGH Bayern, 19.08.2019 - 20 B 18.1346

    Herstellungsbeitrag für Wasserversorgung

    Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Frage, ob ein Gebäude oder ein selbstständiger Gebäudeteil nach der Art seiner Nutzung einen Bedarf nach Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung oder Entwässerungsanlage auslöst, nach objektiven Gesichtspunkten typisierend zu entscheiden (BayVGH, B.v. 11.9.2001 - 23 ZB 01.401 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 11.11.2002 - 23 ZB 02.1417 - BeckRS 2002, 26693; BayVerfGH v. 30.9.2002 - Vf 81-VI-01 - juris).
  • VGH Bayern, 07.09.2004 - 23 B 04.949

    Kein Bedarf für Wasseranschluss bei Lagerhalle

    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist diese Frage nach objektiven Gesichtspunkten typisierend zu entscheiden (BayVGH vom 12.9.2001 GK 2002 Nr. 25; vom 5.6.2002 Az. 23 B 02.344; vom 11.11.2002 Az. 23 ZB 02.1417; vom 21.10.2003 GK 2004 Nr. 107; vgl. auch BayVerfGH vom 30.9.2002 Az. Vf 81-VI-01).
  • VGH Bayern, 20.09.2004 - 23 ZB 04.2099

    Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung im Zusammenhang mit einem

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  • VGH Bayern, 12.05.2004 - 23 B 03.2416

    Klage gegen einen Herstellungsbeitragsbescheid; Klage gegen eine

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  • VG Ansbach, 17.12.2013 - AN 1 K 13.00205

    Beitrag für die Herstellung der öffentlichen Wasserversorgungseinrichtung;

    Ob die genehmigte Nutzung einen Anschlussbedarf auslöst, ist nach ständiger Rechtsprechung nach objektiven Gesichtspunkte typisierend zu beurteilen (vgl. BayVGH, Urteil vom 5.6.2002 - 23 B 02.344; Beschluss vom 11.11.2002 - 23 ZB 02.1417 und Urteil vom 7.9.2004 - 23 B 04.949; VG Regensburg, Urteil vom 25.10.2007 - RO 13 K 07.1181; vgl. auch Bayerischer Verfassungsgerichtshof vom 3.9.2002 - Vf 81-IV-01).
  • VGH Bayern, 21.10.2003 - 23 BV 03.940

    Berechnung des Beitrags nach der zulässigen Geschossfläche; Heranziehung einer

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  • VGH Bayern, 10.01.2012 - 20 ZB 11.2816

    Antrag auf Zulassung der Berufung; Herstellungsbeitrag für öffentliche

    Zum einen hat das Verwaltungsgericht im Einklang mit der Rechtsprechung des Senats (BayVGH vom 14.6.2010 Az. 20 CS 10.1167; vom 18.8.2005 Az. 23 ZB 05.1054; vom 11.11.2002 Az. 23 ZB 02.1417; vom 11.9.2001 GK 2002 Nr. 25) klar und nachvollziehbar ausgeführt, selbst wenn es sich bei der zu einem Herstellungsbeitrag veranlagten Halle um einen selbständigen Gebäudeteil handle, löse dieser nach der Art seiner Nutzung einen Bedarf nach Anschluss an die Wasserversorgungsanlage aus.
  • VG München, 28.04.2022 - M 10 K 20.1334

    Heranziehung zu Herstellungsbeiträgen zur Wasserversorgung

    Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung ist die Frage, ob ein Gebäude oder ein selbstständiger Gebäudeteil nach der Art seiner Nutzung einen Bedarf nach Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung oder Entwässerungsanlage auslöst, nach objektiven Gesichtspunkten typisierend zu entscheiden (BayVGH, B.v. 11.9.2001 - 23 ZB 01.401 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 11.11.2002 - 23 ZB 02.1417 - juris Rn. 4; BayVerfGH v. 30.9.2002 - Vf 81-VI-01 - juris).
  • VGH Bayern, 09.02.2023 - 20 ZB 22.2367

    Zur vorteilsgerechten Beitragspflicht für den Anschluss an die öffentliche

    Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Frage, ob ein Gebäude oder ein selbstständiger Gebäudeteil nach der Art seiner Nutzung einen Bedarf nach Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung oder Entwässerungsanlage auslöst, nach objektiven Gesichtspunkten typisierend zu entscheiden (BayVGH, B.v. 11.9.2001 - 23 ZB 01.401 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 11.11.2002 - 23 ZB 02.1417 - BeckRS 2002, 26693; BayVerfGH v. 30.9.2002 - Vf 81-VI-01 - juris).
  • VGH Bayern, 09.02.2023 - 20 ZB 22.2367,20 ZB 22.2415
    Ebenfalls nach ständiger Rechtsprechung des Senats ist die Frage, ob ein Gebäude oder ein selbstständiger Gebäudeteil nach der Art seiner Nutzung einen Bedarf nach Anschluss an die öffentliche Wasserversorgung oder Entwässerungsanlage auslöst, nach objektiven Gesichtspunkten typisierend zu entscheiden (BayVGH, B.v. 11.9.2001 - 23 ZB 01.401 - juris Rn. 4 m.w.N.; B.v. 11.11.2002 - 23 ZB 02.1417 - BeckRS 2002, 26693; BayVerfGH v. 30.9.2002 - Vf 81-VI-01 - juris).
  • VG Ansbach, 18.05.2020 - AN 19 K 19.01281

    Vorausleistung auf den Beitrag für Verbesserung einer Entwässerungsanlage

  • VG Bayreuth, 20.07.2016 - B 4 K 15.214

    Nachträglicher Herstellungsbeitrag für öffentliche Entwässerungseinrichtung

  • VG Bayreuth, 20.07.2016 - B 4 K 15.213

    Herstellungsbeitrag für die Wasserversorgungseinrichtung

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