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   VGH Bayern, 20.07.2005 - 23 ZB 05.484   

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https://dejure.org/2005,76314
VGH Bayern, 20.07.2005 - 23 ZB 05.484 (https://dejure.org/2005,76314)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20.07.2005 - 23 ZB 05.484 (https://dejure.org/2005,76314)
VGH Bayern, Entscheidung vom 20. Juli 2005 - 23 ZB 05.484 (https://dejure.org/2005,76314)
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Wird zitiert von ... (5)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 09.08.2006 - 4 L 255/06

    Zur Flächenermittlung im Anschlussbeitragsrecht bei beplanten Grundstücken

    Baulinien, Baugrenzen, Abstandsflächen und Vorschriften über Anbauverbote, die lediglich auf den Standort der erlaubten baulichen Anlagen Einfluss nehmen, haben - was ebenfalls nicht streitig sein dürfte - keine Auswirkungen (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 14. Mai 2002 - 1 M 298/01 - OVG Niedersachsen, Beschl. v. 9. März 2002 - 9 LA 120/02 - VGH Bayern, Beschl. v. 20. Juli 2005 - 23 ZB 05.484 - vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urt. v. 1. September 2004 - 9 C 15.03 - KStZ 2005, 14, 15).
  • VG Ansbach, 12.02.2019 - AN 1 K 18.01267

    Beitrag für die Verbesserung einer Abwasserbeseitigungseinrichtung

    Soweit sich ihre Wirkung darauf beschränkt, sie also das Maß der baulichen Ausnutzbarkeit eines Grundstücks nicht zusätzlich einengen, sind grundsätzlich auch die nicht überbaubaren Flächen ohne Weiteres erschlossen und nehmen als Teil der bebaubaren Grundstücke an der Aufwandsverteilung teil (vgl. BayVGH, B.v. 20.7.2005 - 23 ZB 05.484, juris Rn. 7).
  • VG München, 11.02.2009 - M 10 S 08.4278

    Nacherhebung eines Beitrags (Wasserversorgung) bei Aufnahme der Fläche in einen

    Für die Frage der Entstehung einer Beitragspflicht stellt die Rechtsprechung dabei ausschließlich darauf ab, ob das betroffene Grundstück durch die Aufnahme in einen Bebauungsplan Baulandqualität erfahren hat (vgl. BayVGH, Beschluss vom 20.07.2005, Az.: 23 ZB 05.484).

    Wie in der bereits genannten Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 20. Juli 2005 (Az.: 23 ZB 05.484) zum Ausdruck gebracht, kommt es für den Vorteil durch die Erschließung stets auf die Bebaubarkeit des Gesamtgrundstücks an.

  • VG Schwerin, 24.11.2016 - 4 A 617/10

    Aufhebung des Schmutzwasserbeitragsbescheides

    Dazu hat etwa der Verwaltungsgerichtshof München mit Beschluss vom 20. Juli 2005 (- 23 ZB 05.484 -, juris Rn. 7) zutreffend ausgeführt:.
  • VGH Bayern, 17.04.2008 - 20 CS 08.954

    Gegenvorstellung gegen zurückweisende Beschwerdeentscheidung in einem vorläufigen

    Für eine Gegenvorstellung ist seit Inkrafttreten des § 152 a VwGO kein Raum mehr (vgl. BayVGH vom 16.1.2008 Az. 20 CS 08.129; vom 14.8.2006 Az. 23 CE 06.1421; vom 1.9.2005 Az. 23 ZB 05.484).
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