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   VGH Bayern, 04.02.2002 - 23 ZS 01.3171   

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VGH Bayern, 04.02.2002 - 23 ZS 01.3171 (https://dejure.org/2002,67115)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04.02.2002 - 23 ZS 01.3171 (https://dejure.org/2002,67115)
VGH Bayern, Entscheidung vom 04. Februar 2002 - 23 ZS 01.3171 (https://dejure.org/2002,67115)
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Wird zitiert von ... (14)

  • FG Sachsen-Anhalt, 21.06.2016 - 1 K 1368/15

    Aufrechnung mit Rechtsanwaltsvergütungsforderungen gegen Umsatzsteuer

    Die Finanzbehörde ist überfordert, wenn sie entscheiden soll, ob der Steuerpflichtige einen privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Anspruch gegen den Justizfiskus (VGH München, Beschluss vom 4. Februar 2002 23 ZS 01.3171, beck-online) oder gegen den Finanzfiskus (Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 3. November 1993 IX 188/88, juris) hat.
  • VG Augsburg, 27.07.2017 - Au 7 K 16.1393

    Kein Zurückbehaltungsrecht bei Verpflichtung zur Vorausleistung

    Die Behörde sollte im Erhebungsverfahren nicht mit der Entscheidung darüber belastet werden, ob der Abgabenpflichtige einen privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Gegenanspruch hat (vgl. BayVGH v. 4.2.2002 - 23 ZS 01.3171 - juris Rn. 5 ff m.w.N.).

    Zugleich wird vermieden, dass eine im Hinblick auf § 226 Abs. 3 AO unzulässige Aufrechnung auf dem Wege des Zurückbehaltungsrechts umgangen werden kann (vgl. BayVGH v. 4.2.2002 - 23 ZS 01.3171 - juris; VG München, U.v. 7.8.2008 - M 10 K 08.1241 - juris Rn. 40; VG München, U.v. 24.4.2008 - M 10 K 07.5363 - juris Rn. 28, 29).

  • VG Freiburg, 17.05.2023 - 9 K 385/23

    Rundfunkbeitragserhebung; Beitrags-Zurückbehaltungsrecht aufgrund fehlerhafter

    Damit wird, vergleichbar der Aufrechnung, unter anderem sichergestellt, dass ein Abgabenschuldner sich seiner Zahlungsverpflichtung nicht durch die bloße Berühmung von Gegenansprüchen entziehen kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 04.02.2002 - 23 ZS 01.3171 -, juris Rn. 8).
  • OVG Sachsen, 13.08.2009 - 5 B 343/08

    Erinnerung; Kostenansatz; Aktenversendungspauschale

    Dies schließt es grundsätzlich aus, dass Abgabengläubiger und -schuldner von den gesetzlichen Regelungen abweichende Vereinbarungen treffen (BayVGH, Urt. v. 23.7.2004 - 6 B 00.1402 -, und Beschl. v. 4.2.2002 - 23 ZS 01.3171 -, beide zitiert nach juris).
  • OVG Sachsen, 09.09.2009 - 5 B 343/08

    Anlagenbezogene Einrichtung; Anschlusskanal; Zurückbehaltungsrecht;

    Dies schließt es grundsätzlich aus, dass Abgabengläubiger und -schuldner von den gesetzlichen Regelungen abweichende Vereinbarungen treffen (BayVGH, Urt. v. 23.7.2004 - 6 B 00.1402 -, und Beschl. v. 4.2.2002 - 23 ZS 01.3171 -, beide zitiert nach juris).
  • VG München, 21.09.2022 - M 6 K 22.3507

    Erfolglose Klage gegen die Erhebung von Rundfunkbeiträgen

    Damit wird, vergleichbar der Aufrechnung, unter anderem sichergestellt, dass ein Abgabenschuldner sich seiner Zahlungsverpflichtung nicht durch die bloße Behauptung, es gebe noch klärungsbedürftige Gegenansprüche, entziehen kann (vgl. BayVGH, B.v. 4.2.2002 - 23 ZS 01.3171 - juris Rn. 8).
  • FG Sachsen-Anhalt, 17.12.2009 - 5 K 1157/04

    Gesetzlicher Übergang des Unterhaltsanspruchs bei Leistungen nach dem

    Die Differenzierung in § 226 Abs. 1 zu Abs. 3 AO , nach dem der Steuerpflichtige im Gegensatz zu den Behörden nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen darf, stellt keinen verfassungsrechtlichen Verstoß dar, denn die Finanzbehörde ist überfordert, wenn sie entscheiden soll, ob der Steuerpflichtige einen privatrechtlichen oder öffentlich-rechtlichen Anspruch gegen den Fiskus hat (Loose, in Tipke/Kruse, § 226 AO Rz. 39 unter Hinweis auf die Entscheidung des Bayerischen VGH vom 04. Februar 2002 23 ZS 01.3171).
  • VG Hamburg, 11.05.2023 - 3 K 4240/22

    Rundfunkbeitragspflicht; Leistungsverweigerungsrecht wegen der Programmgestaltung

    Damit wird, vergleichbar der Aufrechnung, unter anderem sichergestellt, dass ein Abgabenschuldner sich seiner Zahlungsverpflichtung nicht durch die bloße Behauptung, es gebe noch klärungsbedürftige Gegenansprüche, entziehen kann (vgl. VGH München, Beschl. v. 4.2.2002, 23 ZS 01.3171, juris, Rn. 8; VG München, Urt. v. 21.9.2022, M 6 K 22.3507, juris, Rn. 26; VG Hamburg, Gerichtsbescheid v. 20.2.2023, 19 K 4805/22, n.v.).
  • VG Regensburg, 12.09.2019 - RN 3 K 19.555

    Kein Recht auf Zurückbehaltung des Rundfunkbeitrags wegen unliebsamer

    Damit wird, vergleichbar der Aufrechnung, unter anderem sichergestellt, dass ein Abgabenschuldner sich seiner Zahlungsverpflichtung nicht durch die bloße Berühmung noch klärungsbedürftiger Gegenansprüche entziehen kann (vgl. BayVGH, B. v. 4.2.2002 - 23 ZS 01.3171 - juris Rn. 8).
  • VG Würzburg, 21.09.2023 - W 3 K 23.95

    Rundfunkbeitrag, Säumniszuschläge, Beitragspflicht, kein

    Damit wird, vergleichbar der Aufrechnung, unter anderem sichergestellt, dass ein Abgabenschuldner sich seiner Zahlungsverpflichtung nicht durch die bloße Behauptung, es gebe noch klärungsbedürftige Gegenansprüche, entziehen kann (BayVGH, B.v. 4.2.2002 - 23 ZS 01.3171 - juris Rn. 8; VG München, U.v. 21.9.2022 - M 6 K 22.3507 - juris Rn. 26).
  • VG München, 14.03.2013 - M 12 K 12.5995

    Zusatzversorgung; Beitragspflicht; Gesetzesänderung; Schließung der Versorgung

  • VG München, 21.09.2022 - M 6 K 22.4162

    Rundfunkbeitrag im privaten Bereich, Nicht- oder Schlechterfüllung der dem

  • VG Lüneburg, 09.05.2022 - 3 A 371/21

    Anzeigepflicht; Aufrechnung; Für-Zahler; Rundfunkbeitrag

  • VG München, 07.08.2008 - M 10 K 08.1241
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