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   VerfGH Bayern, 26.10.2012 - 23-VI-11   

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https://dejure.org/2012,38359
VerfGH Bayern, 26.10.2012 - 23-VI-11 (https://dejure.org/2012,38359)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 26.10.2012 - 23-VI-11 (https://dejure.org/2012,38359)
VerfGH Bayern, Entscheidung vom 26. Oktober 2012 - 23-VI-11 (https://dejure.org/2012,38359)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Teilweise unzulässige, im Übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bereicherungsanspruch eines Kunden gegenüber einer Bank als Vertragspartner von Aktienoptionsgeschäften

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Keine Verfassungsbeschwerde gegen Hinweisbeschluss!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 368
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • VerfGH Bayern, 21.03.1997 - 119-VI-93
    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.10.2012 - 23-VI-11
    Die Entscheidung müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 = VerfGH 50, 60/64 m. w. N.; VerfGH vom 13.1.2005 = VerfGH 58, 37/41).
  • VerfGH Bayern, 13.01.2005 - 81-VI-03

    Verpflichtung eines Mieters zur Duldung der Wiederherstellung des ursprünglichen

    Auszug aus VerfGH Bayern, 26.10.2012 - 23-VI-11
    Die Entscheidung müsste schlechthin unhaltbar, offensichtlich sachwidrig, eindeutig unangemessen sein (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 21.3.1997 = VerfGH 50, 60/64 m. w. N.; VerfGH vom 13.1.2005 = VerfGH 58, 37/41).
  • VerfGH Bayern, 26.06.2013 - 35-VI-12

    Verfassungsbeschwerde: Prüfungsumfang bei bundesrechtlich geprägtem

    Deshalb nimmt der Verfassungsgerichtshof hinsichtlich der Anwendung materiellen Bundesrechts primär eine Kontrolle am Maßstab des Willkürverbots vor; nur für den Fall des Erfolgs einer entsprechenden Rüge kommt eine Prüfung anhand weiterer materieller Grundrechte in Betracht (ständige Rechtsprechung; vgl. VerfGH vom 7.11.1997 = VerfGH 50, 219/223 f. und 226; VerfGH vom 26.10.2012 Vf. 23-VI-11).
  • VerfGH Bayern, 22.09.2015 - 8-VI-15

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO;

    Dieser Zwecksetzung entsprechend enthält der Hinweisbeschluss keinen Eingriff in verfassungsmäßige Rechte des Beschwerdeführers; er dient im Gegenteil der Gewährung rechtlichen Gehörs (VerfGH vom 26.10.2012 NJW 2013, 368).
  • VerfGH Bayern, 13.12.2012 - 73-VI-11

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde

    Soweit in Nr. 11 des genannten Beschlusses ein Hinweis gemäß § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO erteilt wurde, liegt lediglich eine Absichtserklärung vor, aber keine mit der Verfassungsbeschwerde angreifbare Maßnahme im Sinn von Art. 120 BV (VerfGH vom 26.10.2012 Vf. 23-VI-11).
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