Weitere Entscheidungen unten: VerfG Brandenburg, 30.09.2010 | RG, 04.06.1910 | RG, 16.03.1910

Rechtsprechung
   KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10, 23/10, 1 W 23/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,20524
KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10, 23/10, 1 W 23/10 (https://dejure.org/2010,20524)
KG, Entscheidung vom 28.09.2010 - 1 W 21/10, 23/10, 1 W 23/10 (https://dejure.org/2010,20524)
KG, Entscheidung vom 28. September 2010 - 1 W 21/10, 23/10, 1 W 23/10 (https://dejure.org/2010,20524)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,20524) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 2227 Abs 1 BGB
    Testamentsvollstreckung: Interessenabwägung bei der beanspruchten Entlassung eines Testamentsvollstreckers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kriterien für die gerichtliche Entscheidung über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 2227 Abs. 1
    Kriterien für die gerichtliche Entscheidung über die Entlassung eines Testamentsvollstreckers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2011, 1254
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 17.12.1964 - V 162/62 U

    Begriffsbestimmungen "Sachgesamtheit" und "Sacheinheit" bei Mehrzweckgeräten

    Auszug aus KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10
    In seinem unter dem Datum 21.12.2002 gemeinsam mit seiner Ehefrau, der Beteiligten zu 4) errichteten gemeinschaftlichen Testament, auf das Bezug genommen wird (Beiakte zu 162/62 IV 1302/2005, Bl.8 - 11) hatte der Erblasser verfügt, dass seine Ehefrau und die Kinder, die Beteiligten zu 1) bis 3) "mit dem jeweils gesetzlichen Anteil" Erben sein sollten, d.h. die Beteiligte zu 4) zu ½ und die Beteiligten zu 1) - 3) mit jeweils 1/6.

    Nach dem gemeinsamen Erbschein vom 20. November 2006 - 162/62 VI 3712/2005 sind die Erbquoten mit 1/6 für die Beteiligten zu 1. bis 3. und mit ½ für die Beteiligte zu 4. angegeben.

  • BGH, 27.10.1956 - IV ZR 126/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10
    Hat die Mehrheit der Miterben eine ordnungsgemäße Maßnahme zur Verwaltung des Nachlasses - nicht Verfügung - beschlossen, so kann sie die Maßnahme auch ohne die Mitwirkung der überstimmten Miterben mit Wirkung für und gegen die Erbengemeinschaft ausführen (BGH, NJW 1971, 1265; Bestätigung BGH Urt. v. 27.10.1956 - IV ZR 126/56).
  • OLG Karlsruhe, 15.09.2004 - 14 Wx 73/03

    Entlassung des Testamentsvollstreckers: Vorzeitige Nachlassauseinandersetzung als

    Auszug aus KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10
    Da der Senat die Entscheidung des Landgerichts aufgehoben hat, kommt es nicht darauf an, ob das Landgericht die Entlassung des Testamentsvollstreckers nicht selbst hätte aussprechen dürfen, sondern das Nachlassgericht hierzu hätte anweisen müssen (OLG Karlsruhe FamRZ 2005, 1282 = NJW 2005, 1519; Briesemeister in Jansen, FGG, Rdn.20 zu § 25).
  • BGH, 29.03.1971 - III ZR 255/68

    Mehrheitsbeschluß in der Erbengemeinschaft

    Auszug aus KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10
    Hat die Mehrheit der Miterben eine ordnungsgemäße Maßnahme zur Verwaltung des Nachlasses - nicht Verfügung - beschlossen, so kann sie die Maßnahme auch ohne die Mitwirkung der überstimmten Miterben mit Wirkung für und gegen die Erbengemeinschaft ausführen (BGH, NJW 1971, 1265; Bestätigung BGH Urt. v. 27.10.1956 - IV ZR 126/56).
  • OLG Oldenburg, 17.03.1998 - 5 W 44/98

    Voraussetzungen der Entlassung eines Testamentsvollstreckers; Missachtung des

    Auszug aus KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10
    Denn auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Entlassung des Testamentsvollstreckers nicht zwingend; vielmehr ist zu prüfen, ob nicht überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BayObLG, FamRZ 1987, 101; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 472).
  • OLG Zweibrücken, 16.03.2006 - 3 W 42/06

    Erbrecht: Ernennung eines Testamentsvollstreckers

    Auszug aus KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10
    Ausschlaggebend sind insbesondere die Gründe des Erblassers, die ihn zu seiner Anordnung bewogen haben und ob diese Gründe vom Standpunkt des Erblassers auch nach dem Wegfall der benannten Person fortbestehen (OLG Zweibrücken, ZEV 2007, 31; BayObLG, NJW-RR 2003, 224, 225).
  • OLG Zweibrücken, 29.09.1998 - 3 W 161/98

    Antrag auf Entlassung des Testamentvollstreckers wegen Verrechnung von

    Auszug aus KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10
    Vorzunehmen ist eine Abwägung sämtlicher Umstände des konkreten Einzelfalls, ggf. unter Berücksichtigung des Erblasserwillens (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.09.1998 - 3 W 161/98 - BeckRS 2009, 07397; BayObLG, NJWE-FER 2000, 212, 214 m.w.N.), sowie den Interessen der Stellerin des Entlassungsantrags, aber auch anderer Miterben, die an der Testamentsvollstreckung festhalten wollen, und des Umstandes, ob die Erben den Nachlass selbst ordnungsgemäß verwalten können (J. Mayer in BeckOK, Stand: 01.08.2010, BGB § 2227 Rdn.16 m.w.N.).
  • BayObLG, 19.11.1985 - BReg. 1 Z 15/85

    Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Ernennung; Prüfung;

    Auszug aus KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10
    Denn auch bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist die Entlassung des Testamentsvollstreckers nicht zwingend; vielmehr ist zu prüfen, ob nicht überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (ständige Rechtsprechung, vgl. nur BayObLG, FamRZ 1987, 101; OLG Zweibrücken, FamRZ 1999, 472).
  • BayObLG, 16.02.2000 - 1Z BR 32/99

    Zur Entlassung des Testamentsvollstreckers

    Auszug aus KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10
    Ob der vom Beschwerdegericht festgestellte Sachverhalt die Merkmale des Rechtsbegriffs "wichtiger Grund" im Sinne von § 2227 Abs. 1 BGB erfüllt, ist dagegen eine vom Gericht der weiteren Beschwerde ohne Einschränkung nachprüfbare Rechtsfrage (BayObLGZ 1990, 177/181; BayObLG, FamRZ 2001, 54).
  • BayObLG, 08.06.1988 - BReg. 1 Z 50/87

    Beschwerdeberechtigung; Elternteil; Sorgerecht; Personensorge; Angelegenheit

    Auszug aus KG, 28.09.2010 - 1 W 21/10
    In diesen Fällen tritt das Gericht der weiteren Beschwerde an die Stelle des Landgerichts und darf das Ermessen selbständig ausüben (vgl. BayObLG NJW 1990, 1857, 1858; 1988, 2388, 2389).
  • BayObLG, 01.10.2002 - 1Z BR 83/02

    Auslegung letztwilliger Verfügung zur Testamentsvollstreckung - Weigerung des

  • OLG Hamm, 06.11.2000 - 15 W 188/00

    Auswechslung eines im gemeinschaftlichen Testament ernannten

  • BayObLG, 21.03.1990 - BReg. 1a Z 1/90

    Entziehung; Personensorge; Vermögenssorge; Glaubhaftmachung; Beweisführung;

  • BayObLG, 13.08.1985 - BReg. 1 Z 10/85

    Testamentsvollstrecker; Entlassung; Wichtiger Grund; Mißtrauen; Unverschuldet;

  • BayObLG, 11.07.2001 - 1Z BR 131/00

    Entlassung eines Testamtensvollstreckers

  • BayObLG, 10.01.1997 - 1Z BR 65/95

    Verwaltungsvollstreckung und Abwicklungsvollstreckung aufgrund gemeinschaftlichen

  • OLG Stuttgart, 09.09.2014 - 14 U 9/14

    Berechtigung einer ungeteilten Miterbengemeinschaft an einem

    bb) Es ist entgegen der Auffassung der Berufung in der Rechtsprechung, von der abzuweichen der Senat auch diesbezüglich keinen Anlass sieht, ferner seit langem geklärt, dass die Mehrheit der Miterben, hat sie abgedeckt durch §§ 2038 Abs. 2, 745 BGB eine ordnungsgemäße Maßnahme zur Verwaltung des Nachlasses - zumindest, soweit sie nicht Verfügung ist - beschlossen, die Maßnahme auch ohne die Mitwirkung der überstimmten Miterben mit Wirkung für und gegen die Erbengemeinschaft ausführen kann (so bereits BGHZ 56, 47 - Tz. 17 ff.; s. aus neuerer Zeit nur etwa KG, FamRZ 2011, 1254 - Tz. 43).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2017 - 3 Wx 20/16

    Anforderungen an die Anhörung der Miterben im Verfahren über die Entlassung eines

    Demgegenüber nimmt das Gewicht einer Pflichtverletzung ab, wenn den Erben ihrerseits eine mangelnde Bereitschaft zur Kooperation mit dem Testamentsvollstrecker vorzuwerfen ist, vor allem wenn sie diesem von vornherein keine effektive Chance gegeben haben, sein Amt unter vernünftigen Bedingungen anzutreten und es ordnungsgemäß auszuüben (zu Vorstehendem: BeckOK BGB - Lange, Stand: 01.11.2016, § 2227 BGB Rdnr. 8 und 16; Staudinger-Reimann, BGB, Neubearb. 2016, § 2227 BGB Rdnr. 1, 4-6, 9, 13 f und 37; MK-Zimmermann, BGB, 7. Aufl. 2017, § 2227 BGB Rdnr. 7 f und 11; Senat, FamRZ 2000, 191 f; BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff).
  • OLG Stuttgart, 07.11.2016 - 8 W 166/16

    Testamentsvollstreckung: Zuständigkeit privater Schiedsgerichte für die

    f) Auch wenn ein wichtiger Grund im Sinne von § 2227 BGB vorliegt, ist nach pflichtgemäßem Ermessen zu prüfen, ob gleichwohl überwiegende Gründe für ein Verbleiben des Testamentsvollstreckers im Amt sprechen (BayObLG FamRZ 2001, 54; Kammergericht FamRZ 2011, 1254), z.B. auch Kostengründe, wenn der Nachlass fast vollständig abgewickelt ist.
  • KG, 06.05.2014 - 6 W 166/13

    Entlassung aus dem Amt des Testamentsvollstreckers

    Vorzunehmen ist eine Abwägung sämtlicher Umstände des konkreten Einzelfalls, ggf. unter Berücksichtigung des Erblasserwillens (OLG Zweibrücken, Beschluss vom 29.09.1998 - 3 W 161/98 - BeckRS 2009, 07397; BayObLG, NJWE-FER 2000, 212, 214 m.w.N.), sowie den Interessen des Stellers des Entlassungsantrags, aber auch anderer Miterben, die an der Testamentsvollstreckung festhalten wollen, und des Umstandes, ob die Erben den Nachlass selbst ordnungsgemäß verwalten können (KG Berlin, Beschluss vom 28. September 2010 - 1 W 21/10 und 1 W 23/10 -, FamRZ 2011, 1254-1257 - zitiert nach juris: Rdnr. 26 m. w. Nachw.).
  • OLG Düsseldorf, 22.06.2017 - 3 Wx 42/16
    Demgegenüber nimmt das Gewicht einer Pflichtverletzung ab, wenn den Erben ihrerseits eine mangelnde Bereitschaft zur Kooperation mit dem Testamentsvollstrecker vorzuwerfen ist, vor allem wenn sie diesem von vornherein keine effektive Chance gegeben haben, sein Amt unter vernünftigen Bedingungen anzutreten und es ordnungsgemäß auszuüben (zu Vorstehendem: BeckOK BGB - Lange, Stand: 01.02.2017, § 2227 Rdnr. 8 und 16; Staudinger-Rei-mann, BGB, Neubearb. 2016, § 2227 Rdnr. 1, 4-6, 9, 13 f und 37; MK-Zimmermann, BGB, 7. Aufl. 2017, § 2227 Rdnr. 7 f und 11; Senat, FamRZ 2000, 191 f; BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff).
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2018 - 3 Wx 10/18

    Voraussetzungen der Entlassung des Testamentsvollstreckers auf Antrag eines

    Demgegenüber nimmt das Gewicht einer Pflichtverletzung ab, wenn den Erben ihrerseits eine mangelnde Bereitschaft zur Kooperation mit dem Testamentsvollstrecker vorzuwerfen ist, vor allem wenn sie diesem von vornherein keine effektive Chance gegeben haben, sein Amt unter vernünftigen Bedingungen anzutreten und es ordnungsgemäß auszuüben (zu Vorstehendem: BeckOK BGB - Lange, Stand: 01.11.2017, § 2227 Rdnr. 8 und 16; Staudinger-Reimann, BGB, 2016, § 2227 Rdnr. 1, 4-6, 9, 13 f und 37; MK-Zimmermann, BGB, 7. Aufl. 2017, § 2227 Rdnr. 7 f und 11; Senat, FamRZ 2000, 191 f; BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff).
  • OLG Düsseldorf, 24.01.2023 - 3 Wx 105/22

    Zeitliche Grenzen der Vorlage eines Nachlassverzeichnisses durch den

    Diese Grundsätze entsprechen der ständigen Senatsrechtsprechung (zuletzt: Beschluss vom 8.7.2022, I - 3 Wx 220/21 m.w.N.) und der Judikatur anderer Obergerichte (vgl. nur: BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff).
  • OLG Düsseldorf, 12.08.2022 - 3 Wx 71/22

    1. Hat der Erblasser seiner Ehefrau das 'beim Erbfall bewohnte

    Auf der anderen Seite ist zu bedenken, dass § 2227 BGB angesichts der beschränkten Funktionen des Nachlassgerichts bei einer Testamentsvollstreckung die einzige effektive Möglichkeit bietet, das Testamentsvollstreckerverfahren zu beeinflussen und die Nachlassbeteiligten nötigenfalls durch staatliche Gerichte zu schützen (Senat, FamRZ 2000, 191 f; BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff).
  • OLG Düsseldorf, 07.10.2021 - 3 Wx 59/21

    Antrag auf Entlassung von einem Amt als Testamentsvollstrecker; Wichtiger Grund

    Auf der anderen Seite ist zu bedenken, dass § 2227 BGB angesichts der beschränkten Funktionen des Nachlassgerichts bei einer Testamentsvollstreckung die einzige effektive Möglichkeit bietet, das Testamentsvollstreckerverfahren zu beeinflussen und die Nachlassbeteiligten nötigenfalls durch staatliche Gerichte zu schützen (Senat, FamRZ 2000, 191 f; BayObLG FamRZ 2000, 1055 f; KG FamRZ 2011, 1254 ff; SchlHOLG FamRZ 2016, 1705 ff).
  • KG, 17.05.2013 - 6 W 33/13

    Testamentsvollstreckung: Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen grober

    Weiter setzt die Entlassung voraus, dass ein wichtiger Grund vorliegt, der - dem Nachlassgericht ist insoweit ein Ermessen eingeräumt (vgl. KG FamRZ 2011, 1254 - 1257, zit. nach Juris, dort Rdz. 18/26; OLG Hamm FamRZ 2007, 1194 - 1197, zit. nach Juris, dort Rdz. 36) - nach Abwägung aller Umstände die Entlassung rechtfertigt.
  • KG, 10.05.2013 - 6 W 195/12

    Entlassung des Testamentsvollstreckers

  • OLG Düsseldorf, 08.07.2022 - 3 Wx 220/21

    Entlassung des Testamentsvollstreckers wegen unterbliebener Erstellung eines

  • KG, 11.06.2013 - 6 W 52/13

    Testamentsvollstreckung: Aufschiebend bedingte Anordnung der

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 23/10, 23/10 EA   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,26299
VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 23/10, 23/10 EA (https://dejure.org/2010,26299)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 30.09.2010 - VfGBbg 23/10, 23/10 EA (https://dejure.org/2010,26299)
VerfG Brandenburg, Entscheidung vom 30. September 2010 - VfGBbg 23/10, 23/10 EA (https://dejure.org/2010,26299)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,26299) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 52 Abs 1 S 2 Verf BB, Art 52 Abs 3 Verf BB, Art 41 Verf BB, Art 15 Verf BB, § 45 Abs 2 S 1 VerfGG BB, § 522 ZPO, § 321a ZPO, § 114 ZPO, § 565 BGB, § 10 BKleingG

  • Verfassungsgericht Brandenburg

    LV, Art. 52 Abs. 1 Satz 2; LV, Art. 52 Abs. 3; LV, Art. 41; LV, Art. 15; VerfGGBbg, § 45 Abs. 2 Satz 1; ZPO, § 522; ZPO, § 321a; ZPO, § 114
    Grundrechte des Grundgesetzes; Entbehrlichkeit der Anhörungsrüge; Recht auf den gesetzlichen Richter; Grundsätzliche Bedeutung; Effektiver Rechtsschutz; Anspruch auf rechtliches Gehör; Fachlich unrichtige Entscheidung; Prozesskostenhilfe; Einstweilige Anordnung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • VerfG Brandenburg, 20.08.2009 - VfGBbg 39/08

    Verfassungsbeschwerde: Zur Auferlegung von Verschuldenskosten im

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 23/10
    Zwar verlangt der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde vom Beschwerdeführer, vor Anrufung des Verfassungsgerichts alle prozessualen Möglichkeiten auszuschöpfen, um eine etwaige Grundrechtsverletzung zu verhindern oder zu beheben (Beschluss vom 20. August 2009 - VfGBbg 39/08 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).

    Die Anhörungsrüge gehört allerdings dann nicht zum Rechtsweg im Sinne des § 45 Abs. 2 VerfGGBbg, wenn sie offensichtlich ohne Aussicht auf Erfolg gewesen wäre (Beschluss vom 20. August 2009 - VfGBbg 39/08 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn das Fachgericht bereits in der Ausgangsentscheidung einen Gehörsverstoß verneint hat (ebenso Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 157/06 -, FamRZ 2008, 168).

  • BVerfG, 09.05.1978 - 2 BvR 952/75

    Mitwirkung ehernamtlicher Richter am BSG bei Enrtscheidungen über

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 23/10
    Danach darf kein anderer als der nach den allgemeinen Gesetzen und den Geschäftsverteilungsplänen der Gerichte zuständige Richter tätig werden und entscheiden (vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 48, 246, 254).
  • BVerfG, 02.06.2009 - 1 BvR 2295/08

    Verletzung des Gebots des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG) durch

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 23/10
    Dieses Recht ist allerdings nicht bereits bei jeder fehlerhaften Anwendung oder Nichtbeachtung einfachgesetzlicher Verfahrensvorschriften, sondern erst dann berührt, wenn die Auslegung und Anwendung von Zuständigkeitsnormen nicht verständlich erscheinen und offensichtlich unhaltbar sind, also willkürlich und unrichtig angewandt worden sind (Bundesverfassungsgericht [BVerfG], Beschluss vom 02. Juni 2009 - 1 BvR 2295/08 -, NJW-RR 2010, 268, 269).
  • BVerfG, 27.05.2010 - 1 BvR 2643/07

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Nichtzulassung der

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 23/10
    Grundsätzliche Bedeutung kommt einer Sache zu, wenn sie eine klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl weiterer Fälle stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (BVerfG, Beschluss vom 27. Mai 2010 - 1 BvR 2643/07 -, FamRZ 2010, 1235, 1236).
  • VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 157/06

    Keine Verletzung des rechtlichen Gehörs iSv Art 15 Abs 1 Verf BE durch von der

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 23/10
    Die Anhörungsrüge gehört allerdings dann nicht zum Rechtsweg im Sinne des § 45 Abs. 2 VerfGGBbg, wenn sie offensichtlich ohne Aussicht auf Erfolg gewesen wäre (Beschluss vom 20. August 2009 - VfGBbg 39/08 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de. Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn das Fachgericht bereits in der Ausgangsentscheidung einen Gehörsverstoß verneint hat (ebenso Verfassungsgerichtshof Berlin, Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 157/06 -, FamRZ 2008, 168).
  • VerfG Brandenburg, 20.11.2008 - VfGBbg 35/08

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde wegen fehlender Beschwerdebefugnis - keine

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 23/10
    Ein korrigierender Eingriff kommt erst dann in Betracht, wenn dargelegt ist, dass die Auslegung und Anwendung des einfachen Rechts auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung eines Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruht (Beschluss vom 20. November 2008 - VfGBbg 35/08 - www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • BGH, 20.04.2005 - XII ZR 29/02

    Anforderungen an die Schriftform eines langfristigen Mietvertrages bei Eintritt

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 23/10
    Insbesondere ist nicht erkennbar, dass das Landgericht Cottbus bei seiner Entscheidung von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes zum Umfang des Schriftformerfordernisses gem. § 550 BGB abgewichen sei (vgl. nur BGH NJW-RR 2005, 958): Die von dem Beschwerdeführer auf Seite 6 der Berufungsbegründung angeführten Zitate beziehen sich im Übrigen nicht auf die im vorliegenden Verfahren streitige Wirksamkeit langfristiger Vertragsbindungen bei Entlassung eines Vertragspartners aus dem Pachtverhältnis.
  • BVerfG, 04.11.2008 - 1 BvR 2587/06

    Keine Zurückweisung nach § 522 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 ZPO bei umstrittenen,

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 23/10
    Klärungsbedürftig sind solche Rechtsfragen, deren Beantwortung zweifelhaft ist oder zu denen - nicht nur vereinzelt (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Kammerbeschluss vom 04. November 2008 - 1 BvR 2587/06 -, NJW 2009, 572) - unterschiedliche Auffassungen vertreten werden und die noch nicht oder nicht hinreichend höchstrichterlich geklärt sind.
  • VerfG Brandenburg, 18.06.2009 - VfGBbg 41/08

    Widerruf der Bewährung; Willkür; Rechtliches Gehör

    Auszug aus VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 23/10
    Eine Verletzung dieses Rechts ist allerdings nicht bereits dann anzunehmen, wenn das Gericht, was der Beschwerdeführer rügt, die Rechtsansicht des Betroffenen nicht teilt (Beschluss vom 18. Juni 2009 - VfGBbg 41/08 -, www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 22.05.2015 - VfGBbg 5/14

    Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an eine Änderung des gerichtlichen

    Das Grundrecht auf den gesetzlichen Richter ist auch dann verletzt, wenn die gerichtliche Entscheidung über die Auslegung und Anwendung einer Zuständigkeitsnorm auf sachwidrigen Erwägungen beruht oder sonst offensichtlich unhaltbar, mithin objektiv willkürlich ist (vgl. Beschlüsse vom 15. Dezember 2008 - VfGBbg 38/08 - und vom 30. September 2010 - VfGBbg 23/10 -, jeweils www.verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 30.09.2010 - VfGBbg 32/10

    Verletzung des Elternrechts iSv Art 27 Abs 2 Verf BB durch unterbliebene

    Dies ist unter anderem dann der Fall, wenn bereits das Fachgericht in der Ausgangsentscheidung einen Gehörsverstoß verneint hat (Beschluss vom 30. September 2010 - VfGBbg 23/10 -, zur Veröffentlichung vorgesehen).
  • VerfG Brandenburg, 21.02.2020 - VfGBbg 49/18

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Prozesskostenhilfe; Sozialgericht;

    Nur wenn sich die angegriffene Entscheidung mit der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs selbst schon auseinandergesetzt hat, was hier nicht der Fall ist, erscheint eine Anhörungsrüge offensichtlich aussichtslos und unzumutbar (vgl. Beschluss vom 30. September 2010 - VfGBbg 23/10 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de).
  • VerfG Brandenburg, 17.06.2022 - VfGBbg 82/20

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; Rechtliches Gehör; Rechtswegerschöpfung;

    Zwar erscheint eine Anhörungsrüge offensichtlich aussichtslos und unzumutbar, wenn sich die angegriffene Entscheidung mit der Rüge der Verletzung des rechtlichen Gehörs selbst schon auseinandergesetzt hat (vgl. z. B. Beschluss vom 30. September 2010 - VfGBbg 23/10 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de); dies ist vorliegend aber gerade nicht der Fall.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   RG, 04.06.1910 - Rep. I. 23/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1910,272
RG, 04.06.1910 - Rep. I. 23/10 (https://dejure.org/1910,272)
RG, Entscheidung vom 04.06.1910 - Rep. I. 23/10 (https://dejure.org/1910,272)
RG, Entscheidung vom 04. Juni 1910 - Rep. I. 23/10 (https://dejure.org/1910,272)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1910,272) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Unter welchen Voraussetzungen verliert ein in der ersten Instanz geleisteter Eid einer Partei im Berufungsverfahren seine Wirksamkeit?

  • Wolters Kluwer

    Berufung; Ungerechtfertigter Eid

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 74, 24
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.

Rechtsprechung
   RG, 16.03.1910 - V 23/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1910,425
RG, 16.03.1910 - V 23/10 (https://dejure.org/1910,425)
RG, Entscheidung vom 16.03.1910 - V 23/10 (https://dejure.org/1910,425)
RG, Entscheidung vom 16. März 1910 - V 23/10 (https://dejure.org/1910,425)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1910,425) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Ist zur Berichtigung des Grundbuchs durch Eintragung eines neuen Eigentümers der Nachweis, daß die bisherige Eigentumseintragung unrichtig sei, auch dann erforderlich, wenn der bisher eingetragene Eigentümer die im Wege der Berichtigung vorzunehmende Eintragung des neuen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 73, 154
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht