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RG, 16.02.1926 - I 23/26 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Wann ist neben dem amtlichen Vorgesetzten auch dem Beleidigten selbst die Veröffentlichungsbefugnis zuzusprechen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 60, 80
Wird zitiert von ... (9)
- OVG Niedersachsen, 13.06.2018 - 10 LB 204/18 Seite 23/26 Aus demselben Grund ist auch der Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsge richts vom 27. Juni 2017 ( - 1 C 26.16 - , juris) im vorliegenden Fall nicht einschlägig.
- VerfGH Bayern, 17.12.2012 - 54-VI-12
Unbegründete Verfassungsbeschwerde
Insbesondere mit Blick darauf, dass § 51 FamFG i. V. m. § 38 Abs. 3 Satz 1 FamFG keine inhaltlichen Anforderungen an die Beschlussbegründung aufstellt und der Beschluss gemäß § 57 FamFG nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden kann (vgl. zu diesem Aspekt: VerfGH vom 15.2.2002 = VerfGH 55, 23/26; BVerfG vom 14.7.2007 = BVerfGE 118, 212/238; BVerfG vom 8.12.2010 = NJW 2011, 1497 f.), ist für Willkür nichts ersichtlich. - VG Osnabrück, 25.09.2023 - 5 B 152/23 Seite 23/26 tragen vermag.
- VG Würzburg, 19.07.2021 - W 4 K 20.31094
Somalia: kein glaubhafter Vortrag zu Verfolgung durch Al-Shabaab; inländische …
Solche können in besonderen Ausnahmefällen etwa vorliegen, soweit aufgrund der allgemeinen Lebensbedingungen im Herkunftsland humanitäre Gründe zwingend gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechen (vgl. BVerwG, U.v. 31.1.2013-10 C 15/12-juris Rn. 23/26). - BGH, 28.06.1956 - 4 StR 171/56
Umfang des Begriffs des "Verletzten" im Sinne von § 18 Abs. 1 …
Dadurch erhält er nach § 18 Abs. 2 Satz 2 StFrG die Rechte eines Nebenklägers (vgl RGSt 60, 80). - VG Würzburg, 27.10.2020 - W 4 K 20.30318
Kein Abschiebungsverbot wegen COVID-19-Pandemie (Somalia und Äthiopien)
Solche können in besonderen Ausnahmefällen etwa vorliegen, soweit aufgrund der allgemeinen Lebensbedingungen im Herkunftsland humanitäre Gründe zwingend gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechen (vgl. BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15/12 - juris Rn. 23/26). - VG Würzburg, 13.01.2021 - W 4K 20.31170
Somalia: Rechtmäßiger Widerruf von Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 nach …
Solche können in besonderen Ausnahmefällen etwa vorliegen, soweit aufgrund der allgemeinen Lebensbedingungen im Herkunftsland humanitäre Gründe zwingend gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechen (vgl. BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15/12 - juris Rn. 23/26). - VG Potsdam, 03.12.2012 - 6 K 917/11 Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte zu 23/26 und der Kläger zu 2. zu 3/26.
- BGH, 21.04.1956 - 2 StR 11/56
Rechtsmittel
Sie haben keinen Strafantrag gestellt, also die ihnen gewährte Befugnis nicht erstrebt (RGSt 60, 80).