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   RG, 16.02.1926 - I 23/26   

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https://dejure.org/1926,649
RG, 16.02.1926 - I 23/26 (https://dejure.org/1926,649)
RG, Entscheidung vom 16.02.1926 - I 23/26 (https://dejure.org/1926,649)
RG, Entscheidung vom 16. Februar 1926 - I 23/26 (https://dejure.org/1926,649)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Wann ist neben dem amtlichen Vorgesetzten auch dem Beleidigten selbst die Veröffentlichungsbefugnis zuzusprechen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGSt 60, 80
 
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Wird zitiert von ... (9)

  • OVG Niedersachsen, 13.06.2018 - 10 LB 204/18
    Seite 23/26 Aus demselben Grund ist auch der Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsge­ richts vom 27. Juni 2017 ( - 1 C 26.16 - , juris) im vorliegenden Fall nicht einschlägig.
  • VerfGH Bayern, 17.12.2012 - 54-VI-12

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde

    Insbesondere mit Blick darauf, dass § 51 FamFG i. V. m. § 38 Abs. 3 Satz 1 FamFG keine inhaltlichen Anforderungen an die Beschlussbegründung aufstellt und der Beschluss gemäß § 57 FamFG nicht mit Rechtsmitteln angefochten werden kann (vgl. zu diesem Aspekt: VerfGH vom 15.2.2002 = VerfGH 55, 23/26; BVerfG vom 14.7.2007 = BVerfGE 118, 212/238; BVerfG vom 8.12.2010 = NJW 2011, 1497 f.), ist für Willkür nichts ersichtlich.
  • VG Osnabrück, 25.09.2023 - 5 B 152/23
    Seite 23/26 tragen vermag.
  • VG Würzburg, 19.07.2021 - W 4 K 20.31094

    Somalia: kein glaubhafter Vortrag zu Verfolgung durch Al-Shabaab; inländische

    Solche können in besonderen Ausnahmefällen etwa vorliegen, soweit aufgrund der allgemeinen Lebensbedingungen im Herkunftsland humanitäre Gründe zwingend gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechen (vgl. BVerwG, U.v. 31.1.2013-10 C 15/12-juris Rn. 23/26).
  • BGH, 28.06.1956 - 4 StR 171/56

    Umfang des Begriffs des "Verletzten" im Sinne von § 18 Abs. 1

    Dadurch erhält er nach § 18 Abs. 2 Satz 2 StFrG die Rechte eines Nebenklägers (vgl RGSt 60, 80).
  • VG Würzburg, 27.10.2020 - W 4 K 20.30318

    Kein Abschiebungsverbot wegen COVID-19-Pandemie (Somalia und Äthiopien)

    Solche können in besonderen Ausnahmefällen etwa vorliegen, soweit aufgrund der allgemeinen Lebensbedingungen im Herkunftsland humanitäre Gründe zwingend gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechen (vgl. BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15/12 - juris Rn. 23/26).
  • VG Würzburg, 13.01.2021 - W 4K 20.31170

    Somalia: Rechtmäßiger Widerruf von Abschiebungsverbot gemäß § 60 Abs. 5 nach

    Solche können in besonderen Ausnahmefällen etwa vorliegen, soweit aufgrund der allgemeinen Lebensbedingungen im Herkunftsland humanitäre Gründe zwingend gegen die Aufenthaltsbeendigung sprechen (vgl. BVerwG, U.v. 31.1.2013 - 10 C 15/12 - juris Rn. 23/26).
  • VG Potsdam, 03.12.2012 - 6 K 917/11
    Die Kosten des Verfahrens trägt die Beklagte zu 23/26 und der Kläger zu 2. zu 3/26.
  • BGH, 21.04.1956 - 2 StR 11/56

    Rechtsmittel

    Sie haben keinen Strafantrag gestellt, also die ihnen gewährte Befugnis nicht erstrebt (RGSt 60, 80).
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