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LG Köln, 26.03.2012 - 230 O 22/12 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen eines gewerblichen Ausmaßes gem. § 101 Abs. 1 S. 1, 2 UrhG als Voraussetzung für eine Rechtsverletzung i.S.v. § 19a UrhG
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
UrhG § 19a; UrhG § 101 Abs. 1 S. 1, 2
Vorliegen eines gewerblichen Ausmaßes gem. § 101 Abs. 1 S. 1, 2 UrhG als Voraussetzung für eine Rechtsverletzung i.S.v. § 19a UrhG - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Köln, 21.10.2008 - 6 Wx 2/08
Gewerbliches Ausmaß von Urheberrechtsverletzungen
Auszug aus LG Köln, 26.03.2012 - 230 O 22/12
Hierfür spricht auch die Gesetzesgenese (vgl. Erwägungsgrund 14 der RiLi 2004/48 EG v. 29.04.2004, Abl. L 195/16 v. 02.06.2004;… Referentenentwurf "Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums" v. 03.01.06, S. 78, zu § 140b PatG nF; Gesetzentwurf der Bundesregierung, BT-Drs. 16/5048, S. 49 zu der Fassung "im geschäftlichen Verkehr"; ebenso: OLG Köln, Beschl. v. 21.10.2008 - 6 Wx 2/08). - OLG Köln, 05.05.2009 - 6 W 39/09
Kein Rechtsschutz gegen urheberrechtlichen Auskunftsanspruch
Auszug aus LG Köln, 26.03.2012 - 230 O 22/12
Die in diesem Verfahren getroffene Anordnung setzt lediglich die Feststellung voraus, dass über einen Internet-Anschluss, dem eine bestimmte IP-Adresse zu einem bestimmten Zeitpunkt zugeordnet war, eine offensichtliche Rechtsverletzung begangen wurde, nicht aber die Feststellung, dass diese Rechtsverletzung von einer bestimmten Person begangen wurde (OLG Köln, Beschl. v. 05.05.2009 - 6 W 39/09). - OLG Köln, 27.12.2010 - 6 W 155/10
Isch kandidiere - Filesharing: Relevante Verwertungsphase von Filmwerken
Auszug aus LG Köln, 26.03.2012 - 230 O 22/12
Denn die Rechtsverletzung erfolgte in einem unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang zu der Veröffentlichung des Werks in Deutschland (vgl. zu diesen Erwägungen auch die Beschlussempfehlung des Rechtsausschusses, BT-Drs. 16/8783, S. 44, 50; OLG Köln, Beschl. v. 27.12.2010 - 6 W 155/10).