Rechtsprechung
EuGH, 10.06.1982 - 231/81 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Weidenmann
GEMEINSAMER ZOLLTARIF - SYSTEM ALLGEMEINER ZOLLPRÄFERENZEN ZUGUNSTEN VON ENTWICKLUNGSLÄNDERN - URSPRUNGSZEUGNIS DER WAREN - VORLAGE NACH ABLAUF DES ZEITRAUMS DER ABGABENVERGÜNSTIGUNG - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN - NICHTERFÜLLUNG ZUSÄTZLICHER , SICH AUS DEM NATIONALEN ...
- EU-Kommission
Weidenmann
- Wolters Kluwer
Vorlagefragen im Rahmen eines Rechtsstreits wegen der Verweigerung der Gewährung einer Zollbefreiung für die Einfuhr von Kammgarngewebe aus Argentinien im Jahre 1976 nach den Verordnungen Nrn. 3004/75 und 3022/76; Vorlage des Ursprungszeugnisses erst nach Ablauf des ...
- Judicialis
Verordnung Nr. 3004/75 Art. 1; ; Verordnung Nr. 3004/75 Art. 3 Abs. 2; ; Verordnung Nr. 3004/75 Art. 4 Abs. 1; ; Verordnung Nr. 3214/75 Art. 7; ; Verordnung Nr. 3214/75 Art. 11
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GEMEINSAMER ZOLLTARIF - SYSTEM ALLGEMEINER ZOLLPRÄFERENZEN ZUGUNSTEN VON ENTWICKLUNGSLÄNDERN - URSPRUNGSZEUGNIS DER WAREN - VORLAGE NACH ABLAUF DES ZEITRAUMS DER ABGABENVERGÜNSTIGUNG - ZULÄSSIGKEIT - VORAUSSETZUNGEN - NICHTERFÜLLUNG ZUSÄTZLICHER , SICH AUS DEM NATIONALEN ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Zollsätze - Verspätete Vorlage von Ursprungszeugnissen.
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (2)
- EuGH, 27.10.1983 - 321/82
Volkswagenwerk / Hauptzollamt Braunschweig
231/81, Slg. 1982, 2259), wonach "die Aussetzung der Zollsätze nach Artikel 1 der Verordnung Nr. 3004/75 des Rates für Waren, die im Jahr 1976 eingeführt, gestellt und zur Abfertigung zum freien Verkehr angemeldet worden sind, auch dann angewandt werden kann, wenn das Ursprungszeugnis nach Ablauf des Anwendungszeitraums dieser Verordnung vorgelegt worden ist..." Das im Ausgangsverfahren beklagte Hauptzollamt führt dasselbe Urteil und Artikel 3 der Verordnung Nr. 2789/79 zur Begründung dafür an, daß die Voraussetzungen für die Präferenzgewährung einschließlich der Vorlage des Ursprungszeugnisses nur bis zur Wiedereinführung des Zollsatzes erfüllt werden könnten.In den Gründen des Vorlagebeschlusses weist das Finanzgericht darauf hin, daß der Sachverhalt, der dem Urteil Weidenmann zugrunde gelegen habe, sich vom vorliegenden Streitfall unterscheide.
"Ist die Verordnung (EWG) Nr. 2789/79 - insbesondere Artikel 2 und 3 - in Verbindung mit der Verordnung (EWG) Nr. 3067/79 - insbesondere Artikel 7 und 11 - dahin auszulegen, daß die Vorlage des Ursprungszeugnisses nach Wiedereinführung des Zollsatzes nicht mehr zulässig ist?" 7 In seinem Urteil vom 10. Juni 1982 (Rechtssache 231/81, Weidenmann, Slg. 1982, 2259) hat der Gerichtshof für Recht erkannt, daß die Aussetzung der.
- FG Hamburg, 29.11.1995 - IV 110/94
Inanspruchnahme der Zollpräferenz im Versandverfahren; Gestellung der Ware bei …
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Rechtsprechung
FG Hamburg, 09.03.1984 - I 231/81 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1985, 63
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 13.12.2006 - VIII R 31/05
Zuschläge für Sonntagsarbeit, Feiertagsarbeit, Mehrarbeit und Nachtarbeit an …
Teilweise wurde zwar bezweifelt, ob eine unregelmäßige Arbeitszeit ebenfalls zur Steuerfreiheit nach § 3b EStG führen könne, weil keine Umrechnung in einen Grundlohn möglich sei (so z.B. FG des Saarlandes, Urteil vom 6. März 1987 1 K 179/86, EFG 1987, 287; Urteil des Niedersächsischen FG vom 3. Juni 1996 VIII, II 543/89, juris; offengelassen im Urteil des BFH vom 28. November 1990 VI R 144/87, BFHE 163, 79, BStBl II 1991, 296, m.w.N.; bejahend hingegen FG Hamburg im Urteil vom 9. März 1984 I 231/81, EFG 1985, 63; von Beckerath in Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, EStG, § 3b Rz 100 "Arbeitsregelung"; ferner Abschn. 30 Abs. 2 Nr. 3 Satz 4 der Lohnsteuer-Richtlinien 1996 --LStR 1996--, wonach sogar bei fehlender Vereinbarung einer regelmäßigen Arbeitszeit für die Ermittlung der Grundlagen die im Lohnsteuerzeitraum tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden zugrunde zu legen seien). - BFH, 28.11.1990 - VI R 144/87
Es liegen keine neben dem Grundlohn gewährten Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- …
In dieser Hinsicht ist vor allem streitig, ob die im vorgenannten § 3b Abs. 3 Nr. 1 EStG genannte "maßgebende regelmäßige Arbeitszeit" vertraglich festgelegt sein muß (bejahend z.B. FG des Saarlandes, Urteil vom 6. März 1987 1 K 179/86, Entscheidungen der Finanzgerichte - EFG - 1987, 287;… dem zustimmend Meincke in Littmann/Bitz/Meincke, Das Einkommensteuerrecht, 15. Aufl., § 3b EStG Rdnr. 18; anderer Ansicht v. Beckerath in Kirchhof/Söhn, Einkommensteuergesetz, § 3b Rdnr. B 100, Stichwort: Arbeitszeitregelung, unter Hinweis auf das Urteil des FG Hamburg vom 9. März 1984 I 231/81, EFG 1985, 63; vgl. hierzu auch Richter, GmbH-Rundschau 1988, 477, und "el", Der Betrieb 1988, 2432).
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1982 - 231/81 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Hauptzollamt Würzburg gegen H. Weidenmann GmbH & Co.
Zollsätze - Verspätete Vorlage von Ursprungszeugnissen
Verfahrensgang
- FG München, 21.02.1979 - III 138/77
- BFH, 10.07.1981 - VII R 39/79
- Generalanwalt beim EuGH, 29.04.1982 - 231/81
- EuGH, 10.06.1982 - 231/81
- BFH - VII R 39/79 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Rechtsprechung
FG Köln, 22.04.1982 - V 231/81 K |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)