Rechtsprechung
EuGH, 30.11.1983 - 234/82 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- EU-Kommission
Ferriere di Roè Volciano / Kommission
EGKS - ERZEUGUNG - QUOTENREGELUNG - AUFEINANDERFOLGENDE REGELUNGEN SEIT 1980 - ÜBERTRAGUNG VON IM VORANGEGANGENEN QUARTAL NICHT AUSGENUTZTEN QUOTEN - DURCH DIE VERSCHIEDENEN REGELUNGEN ZUGELASSENE MÖGLICHKEIT - VERPFLICHTUNG DER KOMMISSION , DIE KONTINUITÄT DES SYSTEMS ...
- EU-Kommission
Ferriere di Roè Volciano / Kommission
- Judicialis
Entscheidung Nr. 1831/81/EGKS Art. 11 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Entscheidung Nr. 1831/81/EGKS Art. 11 Abs. 3
EGKS - ERZEUGUNG - QUOTENREGELUNG - AUFEINANDERFOLGENDE REGELUNGEN SEIT 1980 - ÜBERTRAGUNG VON IM VORANGEGANGENEN QUARTAL NICHT AUSGENUTZTEN QUOTEN - DURCH DIE VERSCHIEDENEN REGELUNGEN ZUGELASSENE MÖGLICHKEIT - VERPFLICHTUNG DER KOMMISSION , DIE KONTINUITÄT DES SYSTEMS ...
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Quotenregelung für die Stahlerzeugung - Klage gegen eine Bußgeldentscheidung der Kommission.
Verfahrensgang
- EuGH, 15.03.1983 - 234/82
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1983 - 234/82
- EuGH, 30.11.1983 - 234/82
Wird zitiert von ... (3)
- Generalanwalt beim EuGH, 14.02.1985 - 64/84
Queenborough Rolling Mill Company Limited gegen Kommission der Europäischen …
Aus einer Antwort der Kommission in der Rechtssache 234/82 (Fernere di Roè Volciano, Urteil vom 30. November 1983, Slg. 1983, 3921) ergebe sich, daß der Betrag von 75 ECU auf der Grundlage eines typischen integrierten Unternehmens so festgelegt worden sei, daß einem integrierten Unternehmen der Vorteil einer Produktionsüberschreitung genommen werde.Außerdem sei dasselbe Argument bereits in den Urteilen vom 30. November 1983 in der Rechtssache 234/82 (Roe Volciano, Slg. 1983, 3921) und in der Rechtssache 235/83 (San Carlo, Slg. 1983, 3949) abgehandelt worden.
In der Erwiderung behauptet die Klägerin, bei ihren Berechnungen von demselben Grundkriterium ausgegangen zu sein, das die Kommission in der Rechtssache 234/82 (Urteil vom 30. November 1983, Fernere di Roe Volciano/Kommission, Slg. 1983, 3921, 3933) selbst benutzt habe.
- EuG, 12.05.1999 - T-164/96
Moccia Irme / Kommission
Bereits im Urteil des Gerichtshofes vom 30. November 1983 in der Rechtssache 234/82 (Ferriere di Roè Volciano/Kommission, Slg. 1983, 3921) sei das Problem der Angemessenheit einer Entscheidung aufgeworfen worden, die den Unternehmer strafe, der für einen bestimmten Zeitraum nach dem Grundsatz einer gesunden Unternehmensführung eine Reduzierung der Produktion beschlossen habe. - Generalanwalt beim EuGH, 17.11.1983 - 284/82
Acciaierie e Ferriere Busseni SpA gegen Kommission der Europäischen …
- Rechtssache 234/82 - Fernere di Roè Volciano S.p.A./Kommission der Europäischen Gemeinschaften-, Slg. 1983, 3921.
Rechtsprechung
EuGH, 15.03.1983 - 234/82 R |
Volltextveröffentlichungen (4)
- EU-Kommission
Ferriere di Roè Volciano / Kommission
VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - BUSSGELDENTSCHEIDUNG - VORAUSSETZUNGEN - SICHERHEITSLEISTUNG - BANKBÜRGSCHAFT , DURCH DEREN STELLUNG DER SCHADEN NICHT ABGEWENDET WERDEN KÖNNTE , DER DURCH DEN VOLLZUG DER ENTSCHEIDUNG ENTSTÜNDE - AUSSETZUNG ...
- EU-Kommission
Ferriere di Roè Volciano / Kommission
- Judicialis
EGKS-Vertrag Art. 39; ; Verfahrensordnung Art. 83 § 2
- rechtsportal.de
VORLÄUFIGER RECHTSSCHUTZ - AUSSETZUNG DES VOLLZUGS - BUSSGELDENTSCHEIDUNG - VORAUSSETZUNGEN - SICHERHEITSLEISTUNG - BANKBÜRGSCHAFT , DURCH DEREN STELLUNG DER SCHADEN NICHT ABGEWENDET WERDEN KÖNNTE , DER DURCH DEN VOLLZUG DER ENTSCHEIDUNG ENTSTÜNDE - AUSSETZUNG ...
Verfahrensgang
- EuGH, 15.03.1983 - 234/82 R
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1983 - 234/82
- EuGH, 30.11.1983 - 234/82
Wird zitiert von ... (8)
- EuGH, 24.09.1986 - 213/86
Montedipe / Kommission
Diese Eigenschaft könne keinesfalls als besonderer Umstand gelten, der es erlaubte, von dem Erfordernis der Stellung einer Bankbürgschaft im Sinne der Kriterien Abstand zu nehmen, die der Gerichtshof in seinen Beschlüssen vom 15. März 1983 in der Rechtssache 234/82 R (Fernere di Roe Volciano SpA/Kommission, Slg. 1983, 725) und vom 7. März 1986 in der Rechtssache 392/85 R (Finsider/Kommission, Slg. 1986, 959) aufgestellt habe.Die Kriterien für das Vorliegen außergewöhnlicher Umstände, die im Beschluß vom 15. März 1983 in der Rechtssache 234/82 R (Fernere di Roe Volciano SpA/Kommission, Slg. 1983, 725) aufgestellt und im Beschluß vom 7. März 1986 in der Rechtssache Finsider näher ausgeführt worden sind, sind auf den vorliegenden Fall nicht anwendbar.
- EuGH, 23.03.2001 - C-7/01
FEG / Kommission
Einer solchen Auffassung kann nicht gefolgt werden, insbesondere nicht in dem ganz speziellen Rahmen eines Antrags auf Befreiung von der Verpflichtung, eine Bankbürgschaft als Voraussetzung dafür zu stellen, dass eine von der Kommission verhängte Geldbuße nicht sofort beigetrieben wird; nach ständiger Rechtsprechung kann einem solchen Antrag nur bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände stattgegebenwerden (Beschlüsse AEG/Kommission, Randnr. 6, vom 7. Mai 1982 in der Rechtssache 86/82 R, Hasselblad/Kommission, Slg. 1982, 1555, Randnr. 3, und vom 15. März 1983 in der Rechtssache 234/82 R, Ferriere di Roè Volciano/Kommission, Slg. 1983, 725, Randnrn. - EuG, 21.07.1999 - T-191/98
Atlantic Container Line u.a. / Kommission
Die Antragstellerin weist darauf hin, daß einem Antrag auf Befreiung von der Obliegenheit, eine Bankbürgschaft zu stellen, nach ständiger Rechtsprechung nur unter außergewöhnlichen Umständen stattgegeben werden könne (Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549, Randnr. 6, und vom 15. März 1983 in der Rechtssache 234/82 R, Ferriere di Roè Volciano/Kommission, Slg. 1983, 725).
- EuG, 17.02.1995 - T-308/94
Cascades SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
22 Zur Stichhaltigkeit der Argumentation der Antragstellerin trägt die Kommission zunächst vor, der Begriff der "aussergewöhnlichen Umstände" im Sinne der in Betracht kommenden Rechtsprechung (insbesondere Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 15. März 1983 in der Rechtssache 234/82 R, Ferriere di Roè Volciano, Slg. 1983, 725, und Beschluß des Präsidenten des Gerichts vom 25. August 1994 in der Rechtssache T-156/94 R, Aristrain/Kommission, Slg. 1994, II-715) sei eng auszulegen. - EuG, 21.12.1994 - T-295/94
Buchmann GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb - …
23 Nach ständiger Rechtsprechung kann einem solchen Antrag nur stattgegeben werden, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen (siehe u. a. die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549, Randnr. 6, und vom 15. März 1983 in der Rechtssache 234/82 R, Ferriere di Roè Volciano/Kommission, Slg. 1983, 725, Randnrn. 2 und 8). - EuG, 21.12.1994 - T-301/94
Laakmann Karton GmbH gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - …
22 Nach ständiger Rechtsprechung kann einem solchen Antrag nur stattgegeben werden, wenn aussergewöhnliche Umstände vorliegen (siehe u. a. die Beschlüsse des Präsidenten des Gerichtshofes vom 6. Mai 1982 in der Rechtssache 107/82 R, AEG/Kommission, Slg. 1982, 1549, Randnr. 6, und vom 15. März 1983 in der Rechtssache 234/82 R, Ferriere di Roè Volciano/Kommission, Slg. 1983, 725, Randnrn. 2 und 8). - EuG, 25.08.1994 - T-156/94
Siderúrgica Aristrain Madrid SL gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. …
Sie erfuelle deshalb die aussergewöhnlichen Voraussetzungen, die im Beschluß des Präsidenten des Gerichtshofes vom 15. März 1983 in der Rechtssache 234/82 R (Ferriere di Roè Volciano/Kommission, Slg. 1983, 725) aufgeführt seien, durch den die Aussetzung des Vollzugs einer Entscheidung über die Festsetzung einer Geldbusse gewährt worden sei, ohne daß diese Maßnahme von der vorherigen Leistung einer Sicherheit abhängig gemacht worden sei. - EuGH, 07.03.1986 - 392/85
Finsider / Kommission
Die Kriterien, die der Präsident des Gerichtshofes in seinem Beschluß vom 15. März 1983 in der Rechtssache 234/82 R (Fernere di Roè Volciano SpA/Kommission, Slg. 1983, 725) für die Annahme außergewöhnlicher Umstände aufgestellt hat, sind hier nicht erfüllt; die Antragstellerin ist nämlich nicht wie die Fernere'di Roè Volciano SpA ein kleiner Betrieb, der als Subunternehmer tätig ist und Schwierigkeiten hat, eine Bankbürgschaft zu erhalten.
Rechtsprechung
RG, 22.02.1882 - 234/82 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Staatsbibliothek Berlin
Wird die Strafbarkeit von Körperverletzungen oder Tötungen dadurch ausgeschlossen, daß festgestellt wird, dieselben seien in einem nach vereinbarten oder herkömmlichen Regeln stattgehabten, nach Beschaffenheit der dabei gebrauchten, nicht tödlichen Waffen aber nicht ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGSt 6, 61
Wird zitiert von ...
- BGH, 22.01.1953 - 4 StR 373/52
Fausthieb gegen die Schläfe - § 226a (§ 228 StGB nF), §§ 222, 226 StGB aF (§ 227 …
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1983 - 234/82 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Ferriere di Roè Volciano SpA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.
Quotenregelung für die Stahlerzeugung - Klage gegen eine Bußgeldentscheidung der Kommission
Verfahrensgang
- EuGH, 15.03.1983 - 234/82
- Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1983 - 234/82
- EuGH, 30.11.1983 - 234/82
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 19.10.1983 - 179/82
Lucchini / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 26.10.1983 - 234/82
Insofern ist auch - anders als die Klägerin in ihrer Replik in Abweichung von ihrem bei ihrer Anhörung vertretenen Standpunkt annimmt - der Artikel 11 Absatz 3 der Entscheidung Nr. 1831/81, 1 - Urteil vom 19. Oktober 1983 in der Rechtssache 179/82 - Lucchini Siderurgica S.p./V, Brescia/Kommisston der Europäischen Gemeinschaften, Slg. 1983, 3083.