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   AG Berlin-Charlottenburg, 11.05.2015 - 235 C 133/13   

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https://dejure.org/2015,10130
AG Berlin-Charlottenburg, 11.05.2015 - 235 C 133/13 (https://dejure.org/2015,10130)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 11.05.2015 - 235 C 133/13 (https://dejure.org/2015,10130)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 11. Mai 2015 - 235 C 133/13 (https://dejure.org/2015,10130)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Berliner Mietspiegel kein qualifizierter Mietspiegel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berliner Mietspiegel 2013 wegen Mängel bei Erstellung nicht heranziebar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (21)

  • berlin.de (Pressemitteilung)

    Berliner Mietspiegel 2013 nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Sind Mietspiegel unwirksam?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Berliner Mietspiegel

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Berliner Mietspiegel 2013 nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Berliner Mietspiegel 2013 nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Keine Vermutungswirkung für Berliner Mietspiegel

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berliner Mietspiegel 2013 nicht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Berliner Mietspiegel 2013 wegen Mängel nicht heranziehbar

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 11.05.2015)

    Gericht zweifelt Aussagekraft von Berliner Mietspiegel an

  • spiegel.de (Pressebericht, 11.05.2015)

    Mögliche Folgen für Mietpreisbremse: Berliner Gericht kippt Mietspiegel

  • sueddeutsche.de (Pressebericht, 12.05.2015)

    Streit um den Mietspiegel

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Haus & Grund: Mietpreisbremse sofort stoppen! - Gericht kippt Berliner Mietspiegel

  • hausundgrund-rheinland.de (Kurzinformation)

    Beruht auch die NRW-Mietpreisbremse auf einem fehlerhaften Gutachten?

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Fehlerhafter "Qualifizierter Mietspiegel" bremst in Berlin die Mietpreisbremse aus

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Amtsgericht hält Berliner Mietspiegel für unwirksam

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Berlin: Kein qualifizierter Mietspiegel - keine Mietpreisbremse!

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berliner Mietspiegel (noch nicht) gekippt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein qualifizierter Mietspiegel - keine Mietpreisbremse

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Berliner Mietspiegel 2013 unwirksam - nicht nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • anwalt24.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    Kippt Mietspiegel von Berlin?

Besprechungen u.ä. (6)

  • faz.net (Pressekommentar, 16.05.2015)

    Mietspiegel: Büchse der Pandora

  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    Berliner Mietpreisspiegel

  • haus-und-grund-leipzig.de (Kurzanmerkung)

    Haus & Grund: Mietpreisbremse sofort stoppen!

  • anwaltauskunft.de (Entscheidungsbesprechung)

    Berlin ohne Mietspiegel?

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mietspiegel Berlin 2013: Qualifiziert oder nicht? (IMR 2015, 274)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Berliner Mietspiegel 2013 nicht verwertbar! (IMR 2015, 275)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 06.11.2013 - VIII ZR 346/12

    Erhöhung der Wohnraummiete: Anforderungen an einen qualifizierten Mietspiegel

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 11.05.2015 - 235 C 133/13
    Bei der Prüfung, ob die konkret vom Vermieter verlangte Mieterhöhung nach § 558 BGB tatsächlich berechtigt ist, darf die ortsübliche Vergleichsmiete durch das Gericht nur auf der Grundlage von Erkenntnisquellen bestimmt werden, die tatsächlich und üblicherweise gezahlten Mieten für vergleichbare Wohnungen in einer für die freie tatrichterliche Überzeugungsbildung gemäß § 286 ZPO hinreichenden Weise ermittelt haben (Urteil des BGH vom 6. November 2013 - VIII ZR 346/12, dort Rdnr. 12, zitiert nach juris).
  • LG Berlin, 31.08.2016 - 65 S 197/16

    Zustimmungsklage zur Wohnraummieterhöhung: Heranziehung des Berliner Mietspiegel

    Die Schlussfolgerung des Sachverständigen Prof. ... in der von der Klägerin in den Prozess eingeführten gutachterlichen Stellungnahme aus dem Verfahren 235 C 133/13 (AG Charlottenburg), die dem (Berliner) Mietspiegel (2013) zugrunde liegende Stichprobe erlaube " beträchtliche Zweifel hinsichtlich ihrer Repräsentativität ", weil einer " solchen durchaus lästigen Befragung " wohl nicht " die vielbeschäftigten Jungmanager oder Selbständigen mit den hohen Einkommen und den hohen Mieten " zustimmen würden, sondern " eher die braven Beamten, die seit 20 Jahren in der gleichen Wohnung leben und ihr Geld aufs Sparbuch tragen.

    Unabhängig davon liegen - soweit die Klägerin die Verwertung der von ihr in den Prozess eingeführten gutachterlichen Stellungnahme aus dem Verfahren 235 C 133/13 (AG Charlottenburg) beantragt hat - die Voraussetzungen des § 411a ZPO nicht vor.

    eine der wenigen Aussagen des Sachverständigen, denen das Amtsgericht gefolgt ist (vgl. AG Charlottenburg, Urt. v. 11.05.2015 - 235 C 133/13, in WuM 2015, 361, juris Rn. 27) - ausweislich des GEWOS-Berichtes - wie ausgeführt - in Abstimmung mit der Arbeitsgruppe Mietspiegel ein anderes statistisches Verfahren zur Anwendung gekommen ist (vgl. GEWOS-Bericht, a.a.O., S. 23ff.).

  • AG Berlin-Neukölln, 08.09.2016 - 11 C 414/15

    Weiteres Urteil zur Mietpreisbremse

    So wurde z.B. für die Arbeitsgruppensitzung vom 17.06.2014 vermerkt "Die Arbeitsgruppe bezieht Stellung zur Gutachtenstellungnahme im Verfahren (Az 235 C 133/13) vor dem AG Charlottenburg zum Berliner Mietspiegel -.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.01.2018 - L 32 AS 1223/15

    Ermittlung der angemessenen Kosten der Unterkunft und Heizung

    Bezüglich der Anerkennung des Berliner Mietspiegels als hinreichende Grundlage, die ortsübliche Vergleichsmiete zu schätzen, verweise er auf die Entscheidung des Landgerichts Berlin vom 16. Juli 2015 - 67 S 120/15, worin dieses eine andere Rechtsauffassung als das Amtsgericht Charlottenburg im Urteil vom 11. Mai 2015 - 235 C 133/13 vertrete.

    Das die gegenteilige Rechtsauffassung der Klägerin stützende und die Erstellungs- und Veröffentlichungshistorie des Berliner Mietspiegels 2013 im Rahmen seiner Beweiserhebung und -würdigung außer Acht lassende Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg (Urt. v. 11. Mai 2015 - 235 C 133/13, WuM 2015, 361) wird diesen Grundsätzen und dem für die Anwendung des § 287 ZPO geltenden Beweismaß bereits in diesem Ausgangspunkt nicht gerecht.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2018 - L 34 AS 724/15

    Prüfung der angemessenen Kosten der Unterkunft anhand eines qualifizierten

    Der Mietspiegel 2011 leide an denselben Mängeln, die für die Mietspiegel 2009 und 2013 durch die Gutachten des Prof. Dr. Krämer vom 17. April 2014 (vom LG Berlin im Verfahren 63 S 220/11 eingeholt) und vom 26. Mai 2014 (vom Amtsgericht Charlottenburg im Verfahren 235 C 133/13 eingeholt) festgestellt worden seien.

    235 C 133/13 zum Mietspiegel 2013 eingeholt hat, sowie durch ein Sachverständigengutachten.

    Alleine auf der Grundlage der von den Klägern genannten Gutachten des Prof. Dr. Krämer zu den Mietspiegeln 2009 und 2013 vom 17. April 2014 (vom LG Berlin im Verfahren 63 S 220/11 eingeholt) und vom 26. Mai 2014 (vom Amtsgericht Charlottenburg im Verfahren 235 C 133/13 eingeholt) sieht der Senat keinen Anhaltspunkt für eine Ungeeignetheit der Datengrundlage des hier allein zugrunde gelegten Mietspiegels 2011.

  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.03.2019 - L 5 AS 743/16

    Bestimmung der Angemessenheit von Unterkunftskosten - Einstufung des Berliner

    Zum Berliner Mietspiegel 2013 läge ein Gutachten in einem Verfahren des Amtsgerichts Charlottenburg zum Az. 235 C 133/13 vor, um dessen Beiziehung gebeten werde.

    Soweit die Kläger unter Bezug auf die Entscheidung des Amtsgerichts Charlottenburg (Urteil vom 11. Mai 2015, 235 C 133/13, juris) und des dort eingeholten Sachverständigengutachtens des Wirtschafts- und Sozialstatistikers Prof. Dr. K meinen, der Berliner Mietspiegel 2013 sei nicht als qualifiziert zu beurteilen, weil er wegen fehlerhafter Extremwertbereinigung nicht den anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen nach § 558d Abs. 1 BGB genüge, ist dies schon deshalb nicht überzeugend, weil die zivilgerichtliche Rechtsprechung hierzu keineswegs einhellig ist (vgl. hierzu AG Charlottenburg, Urteil vom 12. März 2015, 203 C 527/14; Urteil vom 17. März 2015, 233 C 520/14; Urteil vom 14. November 2013, 210 C 209/13; Urteil vom 27. Februar 2015, 232 C 262/14; AG Lichtenberg, Urteil vom 19. Mai 2015, 20 C 560/14; LG Berlin, Urteil vom 16. Juli 2015, 67 S 120/15; LG Berlin, Urteil vom 20. April 2015, 18 S 411/13, jeweils juris; Börstinghaus, Das Berliner Mietspiegel-Quiz, NJW 2015, 3200).

    Das Landgericht Berlin hat in seiner Berufungsentscheidung (Urteil vom 2. Dezember 2015, 18 S 183/15) zum Verfahren des AG Charlottenburg (235 C 133/13) ausdrücklich Zweifel an der Verwertbarkeit des Gutachtens geäußert, da dieses weitgehend auf Vermutungen betreffend die Erhebung der Daten abstelle und keine Klärung bei dem mit der Erstellung des Mietspiegels beauftragten Unternehmen durchgeführt habe.

  • LG Berlin, 16.07.2015 - 67 S 120/15

    Mieterhöhung für Wohnraum in Berlin: Berliner Mietspiegel 2013 als geeignete

    Das die gegenteilige Rechtsauffassung der Klägerin stützende und die Erstellungs- und Veröffentlichungshistorie des Berliner Mietspiegels 2013 im Rahmen seiner Beweiserhebung und -würdigung außer Acht lassende Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg (Urt. v. 11. Mai 2015 - 235 C 133/13, WuM 2015, 361) wird diesen Grundsätzen und dem für die Anwendung des § 287 ZPO geltenden Beweismaß bereits in diesem Ausgangspunkt nicht gerecht.
  • AG Berlin-Charlottenburg, 12.03.2015 - 203 C 527/14

    Zustimmung zu Mieterhöhungsverlangen kann nicht eingeklagt werden, wenn die

    Die Klägerin trägt vor, dass im Verfahren vor dem Amtsgericht Charlottenburg zu 235 C 133/13 bereits ein Gutachten dazu eingeholt worden sei und bezieht sich zum Beweis auf die Beiziehung der Akte und Verwertung dieses Gutachtens.

    Das in dem Verfahren des Amtsgerichts Charlottenburg - 235 C 133/13 - eingeholte Gutachten von ... zum Berliner Mietspiegel 2013 ist beigezogen worden.

    Das in dem Verfahren des Amtsgerichts Charlottenburg - 235 C 133/13 - vorgelegte Gutachten von ..., das auch im hiesigen Verfahren eingeführt ist, vermag daran nichts zu ändern.

  • LG Berlin, 02.12.2015 - 18 S 183/15

    Mieterhöhung bei Wohnraum: Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete auf

    Die Berufung der Beklagten gegen das am 11. Mai 2015 verkündete Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg - Az. 235 C 133/13 - wird zurückgewiesen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2017 - L 18 AS 1941/16

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft und Heizung; Bestimmung

    Soweit in der Zivilgerichtsbarkeit entschieden worden ist, der Berliner Mietspiegel 2013 sei kein qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558 BGB (AG Charlottenburg, Urteil vom 11. Mai 2015 - 235 C 133/13 - juris), ist darauf angesichts des Streitzeitraums nicht näher einzugehen.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2018 - L 20 AS 2478/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende: Kosten der Unterkunft und Heizung; Anforderung

    Soweit in der Zivilgerichtsbarkeit vereinzelt entschieden worden ist, der Berliner Mietspiegel 2013 sei kein qualifizierter Mietspiegel im Sinne des § 558d BGB (AG Charlottenburg, Urteil vom 11. Mai 2015 - 235 C 133/13 - juris), kann dies dahinstehen, da auch ein einfacher Mietspiegel Grundlage eines schlüssigen Konzepts zur Bestimmung der Bedarfe für Unterkunft und Heizung sein könnte (vgl. BSG, ebd.).
  • LG Berlin, 28.04.2016 - 18 S 295/15

    Einfacher Mietspiegel ist aussagekräftiger als Sachverständigengutachten!

  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.11.2015 - L 18 AS 1467/14

    Kosten der Unterkunft - Berliner Mietspiegel 2011 und 2013 - Angemessenheit

  • AG Berlin-Neukölln, 12.04.2016 - 18 C 288/15
  • LG Berlin, 13.06.2016 - 18 S 36/16

    Mieterhöhung bei Wohnraum: Berliner Mietspiegel 2013 als geeignete gerichtliche

  • LG Berlin, 14.03.2019 - 67 S 271/18

    Zustimmungsklage zur Mieterhöhung: Indizwirkung des Berliner Mietspiegels 2013

  • AG Berlin-Charlottenburg, 27.02.2015 - 232 C 262/14

    Berliner Mietspiegel 2013: Trotz wissenschaftlicher Bedenken tauglich!

  • AG Berlin-Charlottenburg, 17.03.2015 - 233 C 520/14

    Keine Zustimmung zum Mieterhöhungsverlangen einklagbar, sofern die ortsübliche

  • LG Berlin, 14.04.2016 - 18 S 125/15

    Wohnraummiete: Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete durch gerichtliche

  • LG Görlitz, 15.06.2023 - 2 S 3/22

    Rüge nicht behandelt: Anspruch auf rechtliches Gehörs verletzt!

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