Rechtsprechung
RG, 11.12.1918 - V 235/18 |
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Volltextveröffentlichung
- Max-Planck Institut für europäische Rechtsgeschichte
BGB § 476
Unter welchen Umständen ist in der unterlassenen Mitteilung vom Vorhandengewesensein von Hausschwamm beim Abschluß eines Hauskaufvertrags von seiten des Verkäufers oder seines Vertreters ein arglistiges, die Gewährleistung nicht ausschließendes Verschweigen zu finden?