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Rechtsprechung
   BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvR 234/60, 2 BvR 235/60, 2 BvR 236/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,50
BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvR 234/60, 2 BvR 235/60, 2 BvR 236/60 (https://dejure.org/1960,50)
BVerfG, Entscheidung vom 31.05.1960 - 2 BvR 234/60, 2 BvR 235/60, 2 BvR 236/60 (https://dejure.org/1960,50)
BVerfG, Entscheidung vom 31. Mai 1960 - 2 BvR 234/60, 2 BvR 235/60, 2 BvR 236/60 (https://dejure.org/1960,50)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungswidrigkeit der Vollstreckung von Entscheidungen sowjetzonaler Gerichte

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Sowjetzonales Urteil - Geltungsbereich des Grundgesetzes - Verfassungsmäßige Ordnung - Sowjetzonales Gesetz - Rechtshilfe für Urteile

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 11, 150
  • NJW 1960, 1611
  • NJW 1960, 2091 (Ls.)
  • DÖV 1960, 945
  • Rpfleger 1960, 395
 
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Wird zitiert von ... (55)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 13.06.1952 - 1 BvR 137/52

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Vollstreckung eines sowjetzonalen

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvR 234/60
    Darum läßt das Rechtshilfegesetz die Vollstreckung eines sowjetzonalen Strafurteils in der Bundesrepublik Deutschland nur zu, wenn eine zur Beachtung des Grundgesetzes verpflichtete Instanz in der Bundesrepublik Deutschland das Urteil insoweit überprüft hat (vgl. BVerfGE 1, 332 [343 f.]).
  • BVerfG, 16.01.1957 - 1 BvR 253/56

    Elfes

    Auszug aus BVerfG, 31.05.1960 - 2 BvR 234/60
    Ein solcher Akt der Staatsgewalt der Bundesrepublik Deutschland verletzt deren verfassungsmäßige Ordnung und damit zugleich das Grundrecht des Betroffenen auf freie Entfaltung der Persönlichkeit nach Art. 2 Abs. 1 GG (vgl. BVerfGE 6, 32; siehe auch Nüse a.a.O.; Sax a.a.O.; OLG Köln, Beschluß vom 24. Oktober 1958 - 2 Ws 182/58 -Recht in Ost und West, 1959, 74; OLG München, Beschluß vom 20. Februar 1954 - Ws 947/53).
  • BVerfG, 31.07.1973 - 2 BvF 1/73

    Grundlagenvertrag

    Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden (BVerfGE 11, 150 [158]).

    Deshalb hat das Bundesverfassungsgericht auch gegenüber Urteilen von Gerichten der Deutschen Demokratischen Republik, die kein Ausland ist, den ordre public durchgreifen lassen (BVerfGE 11, 150 [160 f.]).

  • BVerfG, 21.10.1987 - 2 BvR 373/83

    Teso

    aa) In seiner Entscheidung vom 31. Mai 1960 (BVerfGE 11, 150 [158 ff.]), die die Frage der Vollstreckung eines Strafurteils des Bezirksgerichts Erfurt vom 2. Februar 1953 wegen fortgesetzten Verbrechens gegen das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels vom 21. April 1950 in der Bundesrepublik Deutschland betraf, hat der Senat festgestellt, daß die sowjetische Besatzungszone "im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden" könne und daß das Rechtshilfegesetz der Bundesrepublik davon ausgehe, daß Strafurteile von Gerichten in dieser Zone "als Urteile deutscher Gerichte" auch in der Bundesrepublik Deutschland Wirkung haben können, "daß aber der Schutz, den die Grundrechte und die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes dem Einzelnen gegen die öffentliche Gewalt gewähren, auch gegenüber der Zulassung der Vollstreckung solcher Urteile eingreift".
  • BGH, 25.03.1993 - 5 StR 418/92

    Mauerschützen II

    Da nur Bundes- oder Landesgesetze die Pflicht zur Vorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG begründen (vgl. BVerfGE 12, 281, 288; 29, 348, 358; vgl. auch BVerfGE 11, 150, 160, 163), käme eine Vorlage nur in Betracht, wenn der Senat annehmen müßte, die Vorschriften des Einigungsvertrages, die die Anwendung von DDR- Recht vorsehen, seien ihrerseits verfassungswidrig (vgl. Klein in Umbach/Clemens, BVerfGG (1992) § 80 Rdn. 17, 28 f).
  • BGH, 12.06.1985 - 3 StR 133/85

    Hinweis auf Verstöße gegen das Devisengesetz der DDR

    Der Hinweis der Revision auf die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in BVerfGE 11, 150 und 12, 99 führt zu keiner anderen Beurteilung.

    In den Fällen, auf die sich die Entscheidung BVerfGE 11, 150 bezieht, waren in den Jahren 1950 bis 1953 Verurteilungen zu hohen Zuchthausstrafen wegen Verstößen gegen das Gesetz zum Schutz des innerdeutschen Handels (HSchG) vom 21. April 1950 sowie gegen die Wirtschaftsstrafverordnung vom 23. September 1948 ausgesprochen worden.

    Die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stellten unter anderem darauf ab, daß die Gesetze, auf denen die Verurteilungen beruhten, darauf ausgerichtet seien, "den Wirtschaftsaufbau der Zone nach den Plänen und Grundanschauungen der dort herrschenden Führerschicht gewaltsam durchzusetzen" (BVerfGE 11, 150, 162 zum HSchG), daß sie dazu bestimmt seien, "als Instrument der Durchsetzung des kommunistischen Wirtschaftssystems und der Konfiskation von Eigentum aus politischen Gründen und zum Zwecke der Eliminierung von 'Staatsfeinden' zu dienen" (a.a.O. S. 164 zur WiStVO), daß das sowjetzonale Einkommensteuerrecht ein gegen den Grundsatz der materiellen Gerechtigkeit und gegen das Rechtsstaatsprinzip verstoßendes Mittel des Klassenkampfes zur Umgestaltung der Gesellschaft im Sinne der marxistisch-leninistischen Theorie sei und daß das Devisengesetz eine Devisenpolitik ermöglichen wolle, die nach dem Willen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands darauf gerichtet sei, "die gesellschaftlichen Verhältnisse in dem von ihr mit Hilfe der Sowjetunion beherrschten Teil Deutschlands im kommunistischen Sinne umzugestalten und die bolschewistische Wirtschafts- und Gesellschaftsordnung in der Zone zu begründen und zu festigen" (BVerfGE 12, 99, 102, 109).

    Die Anerkennung der Vollstreckbarkeit eines auf Strafe erkennenden Urteils eines Gerichts der DDR (§ 15 RHG) begründet die Verbindlichkeit dieses Urteils für den Geltungsbereich des Grundgesetzes (BVerfGE 11, 150, 160) mit der Maßgabe, daß selbst seine Vollstreckung in der Bundesrepublik Deutschland zulässig ist.

  • BGH, 29.09.1977 - III ZR 164/75

    Fluchthelfervertrag - Hilfe bei der unerlaubten Ausreise aus der DDR, §§ 134, 138

    Die Deutsche Demokratische Republik, deren Gesetze die dort sog. Republikflucht verbieten, ist allerdings im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland anzusehen (BVerfGE 11, 150, 158; 36, 1, 17).
  • BVerwG, 21.10.1971 - II C 6.71

    Strafurteile der Gerichte in der Sowjetzone als Urteile deutscher Gerichte -

    Entgegen der Auffassung des Klägers seien Strafurteile der Gerichte in der Sowjetzone Urteile deutscher Gerichte; die Sowjetzone könne "im Verhältnis zur Bundesrepublik nicht als Ausland angesehen werden" (so BVerfGE 11, 150 [158]).

    Zwar steht die Ansicht des Berufungsgerichts, daß das gegen den Kläger vor Inkrafttreten des Bundesbeamtengesetzes, also vor dem 1. September 1953 ergangene und rechtskräftig gewordene Urteil der Großen Strafkammer II des Landgerichts Erfurt das Urteil eines deutschen Gerichtes ist, im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 1, 332 [341] und 11, 150 [158]) und des Bundesgerichtshofs (BGHZ 20, 323 [330]).

    Aus diesen Gründen kann - bei Unterstellung, daß selbst angesichts der vom Bundesminister des Innern dargelegten Gründe § 53 DBG auch in Fällen der vorliegenden Art nicht schlechthin unanwendbar ist - die Beendigung eines Beamtenverhältnisses auf Grund eines im anderen Teil Deutschlands ergangenen deutschen Strafurteils nur und erst eintreten wenn eine zur Beachtung der verfassungsmäßigen Ordnung in der Bundesrepublik oder im Lande Berlin (West) verpflichtete Instanz das Urteil überprüft und entschieden hat, daß es jedenfalls "im Ergebnis" auch nach unserer ganz andersartigen Auffassung vom Recht nicht entscheidend zu beanstanden ist" (BVerfGE 11, 150 [160]).

    Eine nach Maßgabe des Rechtshilfegesetzes getroffene gerichtliche Entscheidung bindet gemäß § 16 RHG alle Gerichte und Behörden im Geltungsbereich des Rechtshilfegesetzes (vgl. BVerfGE 12, 67); sie setzt auch nach Meinung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 11, 150 [163]) - den Verurteilten im Geltungsbereich des Rechtshilfegesetzes allen mit der Verurteilung verbundenen Rechtsnachteilen aus.

  • BVerfG, 27.03.1974 - 2 BvR 38/74

    Haftbefehl in Berlin

    Aus diesem Urteil und dem Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 31. Mai 1960 (BVerfGE 11, 150 [160 f.]), auf den es ausdrücklich Bezug nimmt (BVerfGE 36, 1 [30]), ergibt sich, daß gegen das Rechtshilfegesetz grundsätzliche Bedenken nicht bestehen.
  • BVerfG, 02.03.2000 - 2 BvR 910/96

    Verfassungsrechtlich bedenkenfreie teilweise Zurückweisung eines

    Gegen den ablehnenden Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 30. November 1956 - 1 Ws 567/56 - erhob der Beschwerdeführer erfolgreich Verfassungsbeschwerde (Beschluss des Zweiten Senats vom 31. Mai 1960 - 2 BvR 234, 235, 236/60 -, BVerfGE 11, 150).
  • BVerwG, 13.03.1962 - II C 78.61

    Anrechenbarkeit von Einkommen eines Versorgungsberechtigten aus der Verwendung im

    Es ist zwar richtig, daß die Sowjetzone Deutschlands und der Sowjetsektor von Berlin zu Gesamtdeutschland gehören und daß diese Gebiete Gesamtdeutschlands im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden können (BVerfGE 11, 150 [158]).

    Auch das Bundesverfassungsgericht hat anerkannt, daß der Verschiedenheit der Entwicklung in beiden Teilen Gesamtdeutschlands seit der tatsächlichen Spaltung, die sich besonders auf die Gesetzgebung und Rechtsprechung in der Sowjetzone ausgewirkt hat, zu Beschränkungen gegenüber dem Grundsatz nötigt, daß die Sowjetzone zu Deutschland gehört und im Verhältnis zur Bundesrepublik Deutschland nicht als Ausland angesehen werden kann (vgl. BVerfGE 11, 150 [158/159]).

  • BVerwG, 31.08.1964 - VIII C 237.63

    Verbrechen gegen das Gesetz zum Schutze des innerdeutschen Handels - Anspruch auf

    Allerdings begründet eine Entscheidung, die die Vollstreckung eines sowjetzonalen Strafurteils zuläßt, für den Geltungsbereich des Grundgesetzes konstitutiv die Verbindlichkeit des zu vollstreckenden Urteils (BVerfGE 11, 150 [158]).

    Das Strafurteil eines Gerichts in der sowjetischen Besatzungszone wird im Geltungsbereich des Grundgesetzes als ein "im Inland" ergangenes Urteil behandelt (BVerfGE 1, 332 [341]; 11, 150 [158]; 12, 62 [65]; ferner BGHSt 15, 72).

  • OLG Rostock, 31.01.1994 - II WsRH 54/93

    Vorbereitung zur Fahnenflucht im schweren Fall; Vorliegen der Voraussetzung einer

  • BVerwG, 27.10.1978 - I C 47.74

    Erteilung einer devisenrechtlichen Genehmigung für die Zahlung eines Geldbetrages

  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 4.76

    Antrag auf eine Häftlingshilfebescheinigung und Eingliederungshilfe nach dem

  • BVerwG, 22.05.1969 - VIII C 2.65

    Gerichtlicher Eingangsstempel als öffentliche Urkunde - Verzögerung der

  • BVerfG, 26.01.2000 - 2 BvR 106/96

    Verfassungsrechtlich bedenkenfreie Zurückweisung eines Rehabilitierungsantrags

  • BVerwG, 17.01.1967 - VIII B 81.65

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Anerkennung als politischer

  • BVerwG, 17.01.1967 - VIII B 50.65

    Vertretenmüssen von Wirtschaftsstraftaten durch einen Häftling - Anspruch auf die

  • BGH, 28.03.1962 - IV ZR 272/61

    Sowjetzonales Ehescheidungsurteil

  • BVerwG, 20.08.1975 - VIII C 89.74

    Gewahrsam - Politische Gründe

  • BVerwG, 25.04.1961 - VIII C 272.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 3.76

    Antrag auf eine Häftlingshilfebescheinigung und Eingliederungshilfe nach dem

  • BVerfG, 10.05.1961 - 2 BvR 55/61

    Begriff der "neuen Tatsachen" i.S. der innerdeutschen Rechtshilfe

  • BVerwG, 24.06.1991 - 9 C 10.90

    Angaben über die Verhältnisse in der DDR - Amerikanischer Geheimdienst -

  • BGH, 09.07.1998 - 4 StR 599/97

    Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall der sog. "Aktion Rose"

  • BVerwG, 22.02.1961 - VIII C 287.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.06.1977 - 8 C 102.76

    Erleiden von Gewahrsam und Kriegsgefangenschaft in der Sowjetunion -

  • BSG, 09.12.1981 - 1 RA 51/80
  • LSG Berlin-Brandenburg, 26.05.2011 - L 22 LW 2/09

    Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft,

  • BVerwG, 12.09.1968 - II C 74.67

    Berechnung des Besoldungsdienstalters - Berücksichtigung von Dienstzeiten bei der

  • BVerwG, 27.10.1978 - 1 C 4.75

    Revisibles Besatzungsrecht - Unbedingtes Verbot mit Ausnahmevorbehalt - Erteilung

  • LSG Berlin-Brandenburg, 31.08.2017 - L 22 LW 2/16

    Gesetzliche Rentenversicherung: Zusatzversorgungskasse für Arbeitnehmer in der

  • BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 66.64

    Rechtsmittel

  • OLG Naumburg, 21.05.2014 - 2 Ws (Reh) 4/14

    Rehabilitation wegen rechtsstaatswidriger Freiheitsentziehung in der ehemaligen

  • OLG Stuttgart, 04.10.1989 - 3 Ws 190/89

    Anforderungen an die Anerkennung von Verurteilungen durch DDR-Gerichte wegen

  • BVerfG, 24.01.1961 - 2 BvR 168/60

    Verfassungswidrigkeit der Vollstreckung von Urteilen sowjetzonaler Gerichte

  • OLG Dresden, 25.02.1994 - 2 Ws 582/93
  • KG, 29.01.1993 - 5 Ws 13/93

    Sachverhaltsfeststellung in Rehabilitierungssachen; Anklage und Verurteilung als

  • BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 57.65

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.03.1968 - VIII B 19.68

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 03.06.1966 - VIII B 44.65

    Anerkennung als Sowjetzonenflüchtling - Vertretenmüssen bei Hervorrufung einer

  • BGH, 17.12.1963 - VI ZR 200/62
  • BVerwG, 17.01.1963 - VIII C 5.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.10.1962 - VIII B 176.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.02.1961 - VIII C 467.59

    Rechtsmittel

  • OLG Brandenburg, 06.04.1995 - 4 Ws (Reha) 38/95

    Verurteilung wegen mehrfacher Verkürzung von Steuern ; Verstoß gegen Grundsätze

  • OLG Naumburg, 29.06.1994 - 1 Ws Reh. 26/94
  • BGH, 12.07.1968 - X ZR 12/67

    Schwenkverschraubung

  • BVerwG, 23.01.1968 - VIII B 182.67

    Bindungswirkung von rechtskräftigen Urteilen - Nichtzulassung der Revision

  • BGH, 19.08.1964 - 3 StR 30/64

    Behandlung eines Strafurteils eines Gerichts der Sowjetischen Besatzungszone

  • BVerwG, 23.04.1963 - VIII CB 62.62
  • BVerwG, 22.02.1961 - VIII C 465.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 19.04.1968 - VII A 1.67

    Rechtsmittel

  • BGH, 11.04.1961 - 5 StR 395/60

    Rechtsmittel

  • LG Berlin, 04.04.1991 - 506 Kass 60/91

    Strafbarkeit durch Ankauf und spätere Veräußerung von Schmuck in der DDR;

  • BVerwG, 27.06.1968 - VIII C 88.64

    Rechtsmittel

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Rechtsprechung
   BFH, 03.10.1961 - I 236/60 U   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1961,954
BFH, 03.10.1961 - I 236/60 U (https://dejure.org/1961,954)
BFH, Entscheidung vom 03.10.1961 - I 236/60 U (https://dejure.org/1961,954)
BFH, Entscheidung vom 03. Oktober 1961 - I 236/60 U (https://dejure.org/1961,954)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Übergang von der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 zu der nach § 4 Abs. 1 EStG (Einkommensteuergesetz)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 73, 821
  • NJW 1962, 128
  • DB 1961, 1634
  • BStBl III 1961, 565
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BFH, 09.11.2000 - IV R 18/00

    Wechsel der Gewinnermittlungsart

    Andererseits entspricht eine zumindest dreijährige Bindung an die Wahl eines Bestandsvergleichs auch dem Zeitraum, in dem die Finanzverwaltung aus Billigkeitsgründen nach R 17 Abs. 1 Satz 4 der Einkommensteuer-Richtlinien (EStR 1999) beim Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich auf Antrag eine Verteilung des Übergangsgewinns längstens zulässt (zum Charakter dieser Verteilung als einer --in ständiger Rechtsprechung anerkannten-- abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen nach § 163 Abs. 1 Satz 2 AO 1977 bzw. § 131 der Reichsabgabenordnung vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3. Oktober 1961 I 236/60 U, BFHE 73, 821, BStBl III 1961, 565, und vom 1. Februar 1990 IV R 39/89, BFHE 159, 502, BStBl II 1990, 495; s. auch Kanzler in HHR, Vor §§ 4 bis 7 EStG Anm. 67, m.w.N.).
  • FG München, 13.12.2002 - 2 K 1488/98

    Steuerpflicht des geldwerten Vorteils aus der Teilnahme an Incentive-Reisen;

    Die Finanzverwaltung lässt aus Billigkeitsgründen nach R 19 Abs. 1 Satz 8 der Einkommensteuer-Richtlinien ( EStR 1990) beim Wechsel zum Betriebsvermögensvergleich auf Antrag eine Verteilung des Übergangsgewinns auf das Jahr des Übergangs und die beiden folgenden Jahre zu (BFH-Urteil vom 9. November 2000 IV R 18/00, BStBl II 2001, 12; zum Charakter dieser Verteilung als einer - in ständiger Rechtsprechung anerkannten - abweichenden Steuerfestsetzung aus Billigkeitsgründen nach § 163 Abs. 1 Satz 2 AO bzw. § 131 der Reichsabgabenordnung vgl. z.B. BFH-Urteile vom 3. Oktober 1961 I 236/60 U, BStBl III 1961, 565, und vom 1. Februar 1990 IV R 39/89, BStBl II 1990, 45).
  • BFH, 03.07.1968 - I 113/65

    Ausgabenüberschüsse - Vorangegangene Veranlagungszeiträume -

    Diese Gesetzesauslegung entspricht ständiger Rechtsprechung (vgl. z. B. Urteile des BFH I 236/60 U vom 3. Oktober 1961, BFH 73, 821, BStBl III 1961, 565; IV 98/60 S vom 23. November 1961, BFH 74, 535, BStBl III 1962, 199, und VI 340/65 vom 22. Juni 1966, BFH 86, 509, BStBl III 1966, 540).
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Rechtsprechung
   BFH, 09.04.1964 - V 236/60   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1964,10032
BFH, 09.04.1964 - V 236/60 (https://dejure.org/1964,10032)
BFH, Entscheidung vom 09.04.1964 - V 236/60 (https://dejure.org/1964,10032)
BFH, Entscheidung vom 09. April 1964 - V 236/60 (https://dejure.org/1964,10032)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...

  • BFH, 18.08.1966 - V 165/65

    Einheitlichkeit der Leistung im Sinne des Umsatzsteuerrechts bei Einbau einer

    Das FG ist in seiner Entscheidung zu Recht von der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) ausgegangen, nach der einheitliche wirtschaftliche Vorgänge nicht aufgeteilt werden dürfen, wenn sie wirtschaftlich zusammengehören und ein einheitliches Ganzes bilden, und nach der eine Materialbeistellung nicht angenommen werden kann, wenn der Werkunternehmer an der Beschaffung des Werkstoffes in irgendeiner Weise beteiligt gewesen ist (vgl. dazu die BFH-Urteile V 117/53 S vom 30. Oktober 1953, Sammlung der Entscheidungen des Bundesfinanzhofs Bd. 58 S. 196 - BFH 58, 196 -, BStBl III 1953, 366; V 156/61 U vom 20. März 1964, BFH 79, 166, BStBl III 1964, 291; V 236/60 vom 9. April 1964, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung - HFR - 1964 S. 272, und V 29/63 U vom 15. Juni 1965, BFH 82, 698, BStBl III 1965, 498).
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