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   EuGH, 12.07.1990 - 236/88   

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EuGH, 12.07.1990 - 236/88 (https://dejure.org/1990,1561)
EuGH, Entscheidung vom 12.07.1990 - 236/88 (https://dejure.org/1990,1561)
EuGH, Entscheidung vom 12. Juli 1990 - 236/88 (https://dejure.org/1990,1561)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Verordnung Nr . 1408/71 des Rates, Artikel 4 Absatz 1
    1 . Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gemeinschaftsrechtliche Regelung - Sachlicher Geltungsbereich - Zusatzbeihilfe, die Ruhegehaltsempfängern von einem nationalen Solidaritätsfonds gezahlt wird - Einbeziehung

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

  • Wolters Kluwer

    Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbstständige sowie deren Familienangehörige; Anspruch auf Auszahlung einer Hinterbliebenenrente

  • Judicialis

    EWGV Art. 48; ; EWGV Art. 41; ; EWGV Art. 169; ; VO Nr. 1408/71/EWG Art. 10

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gemeinschaftsrechtliche Regelung - Sachlicher Geltungsbereich - Zusatzbeihilfe, die Ruhegehaltsempfängern von einem nationalen Solidaritätsfonds gezahlt wird - Einbeziehung - [Verordnung Nr. 1408/71 des Rates, Artikel 4 ...

  • rechtsportal.de

    1. Soziale Sicherheit der Wanderarbeitnehmer - Gemeinschaftsrechtliche Regelung - Sachlicher Geltungsbereich - Zusatzbeihilfe, die Ruhegehaltsempfängern von einem nationalen Solidaritätsfonds gezahlt wird - Einbeziehung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Vertragsverletzung Frankreichs wegen Nichtumsetzung der RichtlinieArt 10 EWGV 1408/7; Bezieher französischer Invaliden-, Alters- oder Hinterbliebenenrenten, die ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat haben; Gewährung oder Weitergewährung einer Zusatzbeihilfe des ...

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Soziale Sicherheit - Zusatzbeihilfe des Fonds national de solidarité - Exportierbarkeit beitragsunabhängiger Leistungen.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (23)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 09.10.1974 - 24/74

    Caisse régionale d'assurance maladie / Biason

    Auszug aus EuGH, 12.07.1990 - 236/88
    5 Mit Schreiben vom 12. Februar 1979 forderte die Kommission die französische Regierung auf, die französischen Bestimmungen dem Gemeinschaftsrecht anzupassen, so daß im Einklang mit dem Urteil vom 9. Oktober 1974 in der Rechtssache 24/74 ( Biason, Slg. 1974, 999 ) Bezieher einer französischen Invalidenrente, denen die Zusatzbeihilfe des Fonds national de solidarité gewährt wird, diese Beihilfe weiter erhalten, wenn sie ihren Wohnort in das Gebiet eines anderen Mitgliedstaats verlegen.
  • EuGH, 24.02.1987 - 379/85

    CRAM Rhône-Alpes / Giletti

    Auszug aus EuGH, 12.07.1990 - 236/88
    9 Die Kommission macht geltend, daß nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes ( vergleiche insbesondere das Urteil vom 24. Februar 1987 in den verbundenen Rechtssachen 379/85 bis 381/85 und 93/86, Giletti u. a., Slg. 1987, 955 ) die Weigerung, Berechtigten, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen oder ihren Wohnort dorthin verlegen, eine Beihilfe wie die hier angesprochene zu gewähren oder weiter zu gewähren, einen Verstoß gegen Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung Nr. 1408/71 darstelle.
  • EuGH, 28.05.1974 - 187/73

    Callemeyn / Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 12.07.1990 - 236/88
    17 Zwar können sich praktische Schwierigkeiten bei der Anwendung dieser Bestimmungen ergeben, doch ist dieser Umstand, wie der Gerichtshof bereits im Urteil vom 28. Mai 1974 in der Rechtssache 187/73 ( Callemeyn, Slg. 1974, 553, Randnr. 12 ) entschieden hat, nicht geeignet, die Rechte zu beeinträchtigen, die die Betreffenden aus den Grundsätzen der Sozialgesetzgebung der Gemeinschaft herleiten.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2006 - C-265/05

    Perez Naranjo - Auslegung von Artikel 4 Absatz 2a, Artikel 10a, Artikel 19 Absatz

    Der Kläger beruft sich insoweit auf das Urteil Kommission/Frankreich, in dem es gerade um den CSG ging(19).

    Wie die französische Regierung zutreffend ausführt, hat der Gerichtshof bei seiner Prüfung, ob ein Verstoß gegen Artikel 13 der Verordnung vorliegt, in dem Urteil Kommission/Frankreich nicht geprüft, ob der CSG als "Abgabe" oder als "Beitrag" anzusehen ist.

    5 - Vgl. Sitzungsbericht zum Urteil vom 24. Februar 1987 in den Rechtssachen 379/85, 380/85, 381/85 und 93/86 (Giletti, Slg. 1987, 955) und Urteil vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache 236/88 (Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-3163).

    9 - Urteil vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache C-236/88 (Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-3163, Randnr. 6).

    19 - Urteil vom 15. Februar 2000 in der Rechtssache C-169/98 (Kommission/Frankreich, Slg. 2000, I-1049).

    20 - Urteil Kommission/Frankreich in der Rechtssache C-169/98 (bereits angeführt, Randnr. 32).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.1999 - C-34/98

    Kommission / Frankreich

    Unter den Urteilen, in denen der Gerichtshof Gelegenheit gehabt hat, sich mit aus Steueraufkommen finanzierten Sozialleistungen zu befassen, (und entschieden hat, daß sie in den materiellen Geltungsbereich der Verordnung fallen), verweise ich auf die Urteile vom 24. Februar 1987 in den verbundenen Rechtssachen 379/85, 380/85, 381/85 und 93/86 (Giletti, Slg. 1987, 955, Randnr. 3), vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache C-236/88 (Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-3163, Randnr. 3) und Acciardi (zitiert in Fußnote 34).

    64: - Urteil vom 17. November 1993 in der Rechtssache C-73/92, Kommission/Spanien, Slg. 1993, I-5997, Randnr. 19; Hervorhebung von mir); vgl. auch Urteil vom 14. Dezember 1971 in der Rechtssache 7/71 (Kommission/Frankreich, Slg. 1971, 1003), in dem es heißt, daß "... das Verfahren zur Feststellung einer Pflichtverletzung eines Mitgliedstaates bei Meinungsverschiedenheiten über Auslegungsfragen gerade die Möglichkeit [bietet], den genauen Umfang der Verpflichtungen der Mitgliedstaaten zu ermitteln" (Randnrn. 49 bis 51), was dem Vorschlag von Generalanwalt Roemer entsprach ("[Es] handelt sich [bei dem Verfahren zur Feststellung einer Vertragsverletzung] nur um ein objektives, die Rechtslage klärendes Verfahren ohne jede moralische Wertung ...", S. 1025; Hervorhebung von mir).

    13 bis 15; Giletti, zitiert in Fußnote 49, Randnr. 11, und in der Rechtssache C-236/88, Kommission/Frankreich, zitiert in Fußnote 49, Randnrn.

    68: - Ich spreche von Komplikationen "welcher Art auch immer", weil der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung dem Grundsatz folgt, daß auch die geringste Behinderung einer der Grundfreiheiten als Verstoß gegen den Vertrag zu betrachten ist; vgl. zum freien Warenverkehr Urteile vom 5. Juni 1986 in der Rechtssache 103/84 (Kommission/Italien, Slg. 1986, 1759, Randnr. 18) und vom 5. April 1984 in den verbundenen Rechtssachen 177/82 und 178/82 (Van de Haar, Slg. 1984, 1797, Randnr. 13); zur Freizügigkeit Urteile vom 28. Januar 1986 in der Rechtssache 270/83 (Kommission/Frankreich, Slg. 1986, 273, Randnr. 21) und vom 31. März 1993 in der Rechtssache C-19/92 (Kraus, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 32); zum freien Dienstleistungsverkehr Urteile vom 25. Juli 1991 in der Rechtssache C-76/90 (Säger, Slg. 1991, I-4221, Randnr. 12) und vom 24. März 1994 in der Rechtssache C-275/92 (Schindler, Slg. 1994, I-1039, Randnr. 43); zum freien Kapitalverkehr meine Schlußanträge vom 24. Juni 1999 in der Rechtssache C-35/98 (Verkooijen, Urteil vom 6. Juni 2000, Slg. 2000, I-0000, Nr. 17); zu den vier Grundfreiheiten vgl. Urteil vom 13. Dezember 1989 in der Rechtssache C-48/89 (Corsica Ferries France, Slg. 1989, 4441, Randnr. 8).

  • EuGH, 25.04.2002 - C-52/00

    DIE HAFTUNG DES HERSTELLERS FÜR FEHLERHAFTE PRODUKTE MUSS IN ALLEN

    Soweit sich die französische Regierung auf das Grünbuch der Kommission beruft, genügt ebenfalls der Hinweis, dass der Umstand, dass die Kommission im Hinblick auf eine etwaige Änderung der Richtlinie beschlossen hat, die betroffenen Kreise zur Zweckmäßigkeit einer Abschaffung der in Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie vorgesehenen Selbstbeteiligung zu befragen, die Mitgliedstaaten nicht von der Verpflichtung entbinden kann, das jeweils geltende Gemeinschaftsrecht zu beachten (siehe u. a. Urteile vom 12. Juli 1990 in der Rechtssache C-236/88, Kommission/Frankreich, Slg. 1990, I-3163, Randnr. 19, und Kommission/Griechenland, Randnr. 26).
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   AG Kronach, 11.05.1989 - F 236/88   

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https://dejure.org/1989,35085
AG Kronach, 11.05.1989 - F 236/88 (https://dejure.org/1989,35085)
AG Kronach, Entscheidung vom 11.05.1989 - F 236/88 (https://dejure.org/1989,35085)
AG Kronach, Entscheidung vom 11. Mai 1989 - F 236/88 (https://dejure.org/1989,35085)
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   Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1990 - 236/88   

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Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1990 - 236/88 (https://dejure.org/1990,19585)
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Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 12. Juni 1990 - 236/88 (https://dejure.org/1990,19585)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik.

    Soziale Sicherheit - Zusatzbeihilfe des Fonds national de solidarité - Exportierbarkeit beitragsunabhängiger Leistungen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 09.10.1974 - 24/74

    Caisse régionale d'assurance maladie / Biason

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1990 - 236/88
    "In seinem Urteil vom 9. Oktober 1974 in der Rechtssache 24/74 (Biason, Slg. 1974, 999) hat der Gerichtshof ausgeführt, daß es zwar für die Anwendung der Gemeinschaftsregelung über die soziale Sicherheit wünschenswert erscheinen mag, die gesetzlichen Systeme eindeutig danach zu unterscheiden, ob sie der sozialen Sicherheit oder der Sozialhilfe zuzurechnen sind, daß aber nicht auszuschließen ist, daß nationale Rechtsvorschriften ihrem persönlichen Geltungsbereich, ihren Zielen und ihren Einzelbestimmungen nach beiden Rechtsgebieten gleich nahestehen.

    2 - Until vom 9. Oktober 1974 in der Rechtssache 24/74, Biason, Slg. 1974, 999, Randnrn.

  • EuGH, 28.05.1974 - 187/73

    Callemeyn / Belgischer Staat

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1990 - 236/88
    - Urteil vom 28. Mai 1974 in der Rechtssache 187/73, Callemeyn, Slg. 1974, 553, Randnr. 12. I-.
  • EuGH, 24.02.1987 - 379/85

    CRAM Rhône-Alpes / Giletti

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1990 - 236/88
    9 bis 12.3 - Urtei! vom 24. Februar 1987 in den verbundenen Rechtssachen 379/85 bis 381/85 und 93/86, Giletti u. a., Slg. 1987, 955.
  • EuGH, 27.09.1988 - 313/86

    Lenoir / Caisse d'allocations familiales des Alpes-Maritimes

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1990 - 236/88
    6 - In dem Urteil vom 27. September 1988 in der Rechtssache 313/86 (Lenoir, Sig. 1988, 5391, Randnr. 16) hat der Gerichtshof zwar hinsichtlich von Zulagen für unterhaltsberechtigte Kinder von Rentnern (Artikel 77 der Verordnung Nr. 1408/71) anerkannt, daß eine Leistung, die zur Deckung von Kosten bestimmt ist, die durch den Beginn des Schuljahres der Kinder veranlaßt sind, meist eng an das soziale Umfeld und damit auch an den Wohnort des Betroffenen gebunden ist.
  • EuGH, 05.05.1983 - 139/82

    Piscitello

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 12.06.1990 - 236/88
    1987, 5511, Randnr. 9. Siehe auch das Urteil vom 5. Mai 1983 in der Rechtssache 139/82, Piscitello, Slg. 1983, 1427, mit dem der Gerichtshof hinsichtlich einer vergleichbaren italienischen Beihilfe für alte Personen ebenso entschieden hat.
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