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AG Berlin-Charlottenburg, 07.06.2013 - 238 C 32/13 |
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AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 07. Juni 2013 - 238 C 32/13 (https://dejure.org/2013,35031)
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Verfahrensgang
- AG Berlin-Charlottenburg, 07.06.2013 - 238 C 32/13
- LG Berlin, 05.11.2013 - 10 S 7/13
Wird zitiert von ...
- LG Berlin, 05.11.2013 - 10 S 7/13
Allgemeine Geschäftsbedingungen einer Bank: Formularmäßige Erhebung von …
Auf die Berufung der Kläger wird das Urteil des Amtsgerichts Charlottenburg vom 07.06.2013 - 238 C 32/13 - abgeändert und die Beklagte verurteilt, an die Kläger 757, 50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2013 zu zahlen.unter Abänderung des am 07.06.2013 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Charlottenburg (Az.: 238 C 32/13) die Beklagte zu verurteilen, an die Kläger 757, 50 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 01.01.2013 zu zahlen.