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OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1997 - 24 A 2780/94 |
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OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 28. November 1997 - 24 A 2780/94 (https://dejure.org/1997,17669)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)
Haushaltsgemeinschaft mit erwachsenen geistig behinderten Menschen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Hilfesuchender; Haushaltsgemeinschaft; Leistungen zum Unterhalt; Grundsätze der offenen Hilfe; Grundsätze der familiengerechten Hilfe; Widerlegung der Vermutung
Verfahrensgang
- VG Münster, 25.05.1994 - 5 K 3617/93
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1997 - 24 A 2780/94
Wird zitiert von ... (2)
- SG Aachen, 21.04.2005 - S 9 AS 21/05
Grundsicherung für Arbeitssuchende
Bloße entgegenstehende Behauptungen des Antragstellers oder seiner Eltern reichen zur Widerlegung der Vermutung nicht aus (vgl. OVG NRW, Urteil vom 28.11.1997, 24 A 2780/94).Bei der Anwendung der Unterhaltsvermutung sind im Anschluss an die früher zu § 16 des Bundessozialhilfegesetzes (BSHG) ergangene Rechtsprechung, die Umstände des Einzelfalls und die Verkehrsanschauung nach allgemeiner Lebenserfahrung zu berücksichtigen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 26.11.1997, 24 A 2780/94; VG Karlsruhe, Urteil vom 27.05.2003, 2 K 2864/01).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2002 - 16 A 30/01
Anwendbarkeit des § 2 Abs. 3 Satz 2 Zehntes Sozialgesetzbuch (SGB X) im …
Wenn aber nach § 7 Satz 1 BSHG bei Gewährung der Sozialhilfe die besonderen Verhältnisse in der Familie des Hilfe Suchenden berücksichtigt werden sollen, so kann dieser gesetzlichen Vorgabe nicht nur bei der Ausübung behördlichen Ermessens, sondern auch durch eine an dem Gebot der familiengerechten Hilfegewährung orientierte Handhabung des § 16 BSHG Rechnung getragen werden, und zwar sowohl hinsichtlich der Frage, wann ein Beitrag zum Lebensunterhalt erwartet werden kann, als auch hinsichtlich der Frage, welche Anforderungen an die Widerlegung einer etwaigen Unterhaltsvermutung zu stellen sind (für eine Beachtung des Grundsatzes der familiengerechten Hilfe gemäß § 7 BSHG bei der "praktischen Handhabung" der Unterhaltsvermutung: OVG NRW, Urteil vom 28.11.1997 - 24 A 2780/94 -).