Rechtsprechung
VGH Bayern, 09.04.2003 - 24 B 00.1240 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,24938) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anspruch auf Auskunft und auf Löschung als zwei selbständige Streitgegenstände; Festsetzung des sog. Auffangstreitwerts; Anspruch auf Auskunft gegenüber dem Landesamt für Verfassungsschutz; Begründung bei Auskunftsverweigerung; Löschung gespeicherter Daten
- Judicialis
VwGO § 121; ; BayVSG Art. 11; ; BayVSG Art. 8 Abs. 2; ; BayVSG Art. 7 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 20.01.2000 - M 17 K 99.720
- VGH Bayern, 09.04.2003 - 24 B 00.1240
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83
Atomwaffenstationierung
Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2003 - 24 B 00.1240
Es besteht indes nicht absolut, vielmehr sind Einschränkungen dieses Rechts im überwiegenden Allgemeininteresse unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit zulässig (BVerfGE 68, 1; 44 ff.). - VGH Bayern, 15.07.1994 - 5 B 93.156
Auszug aus VGH Bayern, 09.04.2003 - 24 B 00.1240
Entgegen dem schriftsätzlichen Vorbringen des Beklagten, das er in der mündlichen Verhandlung vom 7. April 2003 aufgegeben hat, steht der Zulässigkeit der Klage nicht die Rechtskraft des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Juli 1994 (5 B 93.156) entgegen.