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   VGH Bayern, 23.09.2002 - 24 B 02.153   

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https://dejure.org/2002,6753
VGH Bayern, 23.09.2002 - 24 B 02.153 (https://dejure.org/2002,6753)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.09.2002 - 24 B 02.153 (https://dejure.org/2002,6753)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. September 2002 - 24 B 02.153 (https://dejure.org/2002,6753)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Mehrere vorsätzliche Straftaten eines Ausländers; Ausweisung eines Asylberechtigten wegen Verurteilung nach dem Betäubungsmittelgesetz (BtmG); Verurteilung zu einer Freiheitsstrafe ohne Bewährung; Beurteilung nach dem Deliktscharakter; Beurteilung nach der Rechtsfolge; ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    AuslG § 47 Abs. 1 Nr. 2; AuslG § 47 Abs. 2 Nr. 2; AuslG § 48 Abs. 1; StGB § 53 Abs. 1; StGB § 55 Abs. 1
    D (A), Iraner, Asylberechtigte, Straftäter, Verkehrsdelikte, Drogendelikte, Freiheitsstrafe, Ausweisung, Ist-Ausweisung, Regelausweisung, Besonderer Ausweisungsschutz, Ermessensausweisung, Gesamtstrafe, Spezialprävention, Generalprävention

  • Judicialis

    AuslG § 47 Abs. 1 Nr. 2; ; AuslG § 42 Abs. 2 Nr. 2; ; AuslG § 48; ; GG Art. 3; ; StGB § 53

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ausländerrecht: Ausweisung eines Asylberechtigten nach Drogenstraftat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.05.1998 - 1 C 17.97

    Abschiebung, Abschiebung in den Heimatstaat, Ausweisungszwecke, Ausweisung,

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2002 - 24 B 02.153
    Die Ausweisung eines Asylberechtigten wegen einer Straftat ist sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als auch nach der des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 7.3.2001 - 2 BvR 1459/99, NVwZ Beilage Nr. 1 6/2001 zu Heft 7/2001, 57/58; Beschluss vom 27.12.2000 - 2 BvR 2205/99, NVwZ Beilage Nr. 1 3/2001 zu Heft 4/2001, 27/28; BVerwG - Urteil vom 5.5.1998 - 1 C 17.97, InfAuslR 9/98, 383 f.) grundsätzlich nicht ausgeschlossen.
  • BVerwG, 10.02.1995 - 1 B 221.94

    Nichtanwendung der Regel-Ausweisung bei Begehung eines Drogendelikts durch einen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2002 - 24 B 02.153
    In Fällen mittlerer und schwerer Kriminalität sind die Voraussetzungen für eine spezialpräventive Ausweisung grundsätzlich zu bejahen (BVerwG 1 B 221.94 - Beschluss vom 10.2.1995 - Buchholz 402.240 § 48 AuslG 1990 Nr. 5).
  • BVerfG, 07.03.2001 - 2 BvR 1459/99

    Zur Ausweisung eines Asylberechtigten in den Verfolgerstaat wegen Gefahr für die

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2002 - 24 B 02.153
    Die Ausweisung eines Asylberechtigten wegen einer Straftat ist sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als auch nach der des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 7.3.2001 - 2 BvR 1459/99, NVwZ Beilage Nr. 1 6/2001 zu Heft 7/2001, 57/58; Beschluss vom 27.12.2000 - 2 BvR 2205/99, NVwZ Beilage Nr. 1 3/2001 zu Heft 4/2001, 27/28; BVerwG - Urteil vom 5.5.1998 - 1 C 17.97, InfAuslR 9/98, 383 f.) grundsätzlich nicht ausgeschlossen.
  • BVerwG, 04.10.1995 - 1 B 139.95

    Verhältnismäßigkeit der abgestuften Ausweisungsmöglichkeiten und des besonderen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2002 - 24 B 02.153
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 4.10.1995 - BVerwG 1 B 139.95 Buchholz 402.240 § 47 AuslG 1990 Nr. 7) finden die abgestuften Ausweisungsmöglichkeiten nach § 47 Abs. 1 und Abs. 2 AuslG sowie im Falle des besonderen Ausweisungsschutzes gemäß § 48 Abs. 1 AuslG nach § 47 Abs. 3 Satz 1 und Satz 2 AuslG ihre sachliche Rechtfertigung in dem unterschiedlichen Gewicht der Ausweisungstatbestände und verletzten mithin nicht den Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG.
  • BVerfG, 27.12.2000 - 2 BvR 2205/99

    Kein Verfassungsverstoß durch Androhung der Abschiebung nach Jordanien trotz

    Auszug aus VGH Bayern, 23.09.2002 - 24 B 02.153
    Die Ausweisung eines Asylberechtigten wegen einer Straftat ist sowohl nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts als auch nach der des Bundesverwaltungsgerichts (Beschluss vom 7.3.2001 - 2 BvR 1459/99, NVwZ Beilage Nr. 1 6/2001 zu Heft 7/2001, 57/58; Beschluss vom 27.12.2000 - 2 BvR 2205/99, NVwZ Beilage Nr. 1 3/2001 zu Heft 4/2001, 27/28; BVerwG - Urteil vom 5.5.1998 - 1 C 17.97, InfAuslR 9/98, 383 f.) grundsätzlich nicht ausgeschlossen.
  • VGH Baden-Württemberg, 16.03.2005 - 11 S 2885/04

    Klagebefugnis von Familienangehörigen bei Ausweisung des Vaters bei eigener

    Dass eine Verurteilung zu einer Gesamtstrafe jedenfalls dann ausreicht, wenn die Gesamtstrafe - wie hier - auf Einsatzstrafen für ein vorsätzliches Betäubungsmitteldelikt beruht, entspricht der Rechtsprechung des Senats und anderer Obergerichte (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.3.2003 - 11 S 525/03 -, NVwZ-RR 2003, 595; OVG Hamburg, Beschluss vom 12.9.2002 - 3 Bf 277/99 -, InfAuslR 2003, 420; BayVGH, Urteil vom 23.9.2002 - 24 B 02.153 -, InfAuslR 2003, 58).

    Die Ausweisung läuft in solchen Fällen daher in spezialpräventiver Hinsicht nicht ins Leere (vgl. Bay.VGH, Urteil vom 23.9.2002 - 24 B 02.153 -, InfAuslR 2003, 58, ebenso - bestätigend - BVerwG, Urteil vom 31.8.2004 - 1 C 25.03 -, NVwZ 2005, 229 = InfAuslR 2005, 49, m.w.N.).

    Es ist anerkannt, dass auch die generalpräventiv motivierte Ausweisung ihren Sinn noch erfüllen kann, wenn sie nicht zu einer Abschiebung des Ausländers, sondern nur zu einer Verschlechterung seiner aufenthaltsrechtlichen Position im Bundesgebiet führt (BVerwG, Urteil vom 31.8.2004, a.a.O.; Urteil vom 5.5.1998 - 1 C 17.97 -, BVerwGE 106, 351, 366; Beschluss vom 18.8.1995 - 1 B 55/95 -, InfAuslR 1995, 405; ebenso VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 13.6.2000 - 13 S 1378/98 -, VBlBW 2001, 23 und BayVGH, Urteil vom 23.9.2002 - 24 B 02.153 -, InfAuslR 2003, 58).

  • VGH Hessen, 14.10.2004 - 11 TG 2490/04

    Waffenrechtliche Zuverlässigkeit; strafgerichtliche Verurteilung; Gesamtstrafe

    Dieser Ausweisungstatbestand sei erfüllt, wenn der Ausländer wegen verschiedener in Tatmehrheit begangener Straftaten nach dem Betäubungsmittelgesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt worden sei (Bay. VGH, U. v. 23.09.2002 - 24 B 02.153 - InfAuslR 2003, 58 ).
  • VGH Bayern, 01.03.2021 - 10 CS 20.2828

    Ausweisung wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung

    Denn seine Ausweisung liefe auch dann nicht ins Leere und wäre damit auch nicht rechtswidrig, weil mit einer Ausweisungsentscheidung nach §§ 53 ff. AufenthG regelmäßig auch eine generalpräventive Wirkung verbunden ist (BayVGH, B.v. 25.7.2014 - 10 ZB 14.633 - juris Rn. 5, U.v. 23.9.2002 - 24 B 02.153 - juris Rn. 26 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2003 - 11 S 525/03

    Ist-Ausweisung - Drogendelikt

    Auf die Anzahl der vorsätzlich begangenen Straftaten (nach dem Betäubungsmittelgesetz) kommt es nicht an (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 23.09.2002 - 24 B 02.153 -, InfAuslR 2003, 58).
  • VGH Bayern, 25.07.2014 - 10 ZB 14.633

    Zwingende Ausweisung; besonderer Ausweisungsschutz; Kind mit deutscher

    Denn seine Ausweisung liefe auch dann nicht ins Leere und wäre damit auch nicht rechtswidrig, weil mit einer Ausweisungsentscheidung nach §§ 53 ff. AufenthG regelmäßig auch eine generalpräventive Wirkung verbunden ist (BayVGH, U.v. 23.9.2002 - 24 B 02.153 - juris Rn. 26 ff.).
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