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   VGH Bayern, 15.12.2003 - 24 B 03.1049   

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VGH Bayern, 15.12.2003 - 24 B 03.1049 (https://dejure.org/2003,52706)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15.12.2003 - 24 B 03.1049 (https://dejure.org/2003,52706)
VGH Bayern, Entscheidung vom 15. Dezember 2003 - 24 B 03.1049 (https://dejure.org/2003,52706)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragungspflicht nach § 82 Abs. 1 Ausländergesetz (AuslG) bei nicht erfolgter Durchführung der Abschiebung eines Asylbewerbers; Heranziehung eines Ausländers zur Erstattung der Kosten für die Abschiebehaft bei Verweigerung der Mitwirkung zur Beschaffung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2004, 719 (Ls.)
  • DÖV 2004, 542
 
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Wird zitiert von ... (30)Neu Zitiert selbst (4)

  • VG Düsseldorf, 07.10.2011 - 24 K 3330/11

    Kosten der Abschiebung Prinzip der einheitlichen Kostenerhebung Abschiebung im

    Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 15. Dezember 2003 - 24 B 03.1049 - Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Juli 2006 - 7 A 11671/05 - Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 20. Januar 2010 - 11 LA 23/09 -, mit zahlreichen weiteren Nachweisen; Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Beschluss vom 31. März 2010 - 8 PA 28/10 - Rdnr. 5; 27. Kammer des Hauses Urteil vom7. Juli 2009 - 27 K 4910/08 -.

    Die Kosten für die Abschiebungshaft werden dem Grunde nach von § 67 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG erfasst; das gilt sowohl für die Vorbereitungs- wie die Sicherungshaft, Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 15. Dezember 2003 - 24 B 03.1049 -.

    vgl. dazu auch Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 15. Dezember 2003 - 24 B 03.1049 -.

    Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 15. Dezember 2003 - 24 B 03.1049 -.

    Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 15. Dezember 2003 - 24 B 03.1049 - Baden-Württembergischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 19. Oktober 2005 - 11 S 646/04 - Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27. Juli 2006 - 7 A 11671/05 -;.

  • VGH Bayern, 06.12.2011 - 19 ZB 11.742

    Befristung der Sperrwirkung von Ausweisung und Abschiebung als Regelfall

    Der Kläger entnimmt seine Rechtsauffassung den Entscheidungen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Dezember 2003 (InfAuslR 2004, 252; im Anschluss hieran VGH Baden-Württemberg vom 7.3.2006 InfAuslR 2006, 387 und Hamburgisches OVG vom 21.6.2007 Az. 4 Bf. 56/06.Z) und vom 28. Oktober 2008 (Az. 10 C 08.2363) sowie der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 25. Februar 2002 (AuAS 2002, 111).

    Mit seiner Entscheidung vom 28. Oktober 2008 hat der 10. (vormalige 24.) Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zwar einem zur Erstattung der Abschiebungskosten herangezogenen Ausländer Prozesskostenhilfe gewährt; er hat jedoch durch Hinweis auf den Wortlaut der Regelung des § 67 Abs. 3 Satz 1 AufenthG Zweifel an seiner im Urteil vom 15. Dezember 2003 (a.a.O.) vertretenen Auffassung geäußert, einer solchen Heranziehung müsse eine Ermessensbetätigung vorausgehen.

    Tatsächlich ist die in der Entscheidung vom 15. Dezember 2003 (a.a.O.) niedergelegte und von Teilen der Kommentarliteratur (Hailbronner, Ausländerrecht, RdNr. 2, Eberle in Storr/Wenger/Eberle/Albrecht/ Harms, Zuwanderungsrecht, 2. Auflage 2008, RdNr. 3; Geyer in Hofmann/Hoffmann, Ausländerrecht, 2008, RdNr. 10, jeweils zu § 66 AufenthG) wiederholte Auffassung ohne Grundlage.

  • OVG Hamburg, 03.12.2008 - 5 Bf 259/06

    Zur Heranziehung eines Ausländers zu den Kosten seiner Abschiebung

    In diesen Ausführungen haben verschiedene Obergerichte einen allgemeinen Rechtsgedanken gefunden, der auch im Rahmen der hier streitgegenständlichen Erstattung von Abschiebungskosten nach § 82 Abs. 1 AuslG bzw. § 66 Abs. 1 AufenthG Geltung beanspruche (vgl. BayVGH, Urt. v. 15.12.2003, InfAuslR 2004, 252/254 f.; OVG Hamburg, Beschl. v. 21.6.2007, 4 Bf 56/06; wohl auch VGH Mannheim, Beschl. v. 7.3.2006, Inf-AuslR 2006, 387/388, der allerdings nur ausführt, der dortige Zulassungsantrag lege nicht dar, dass und warum für die Heranziehung von Ausländern nach § 82 AuslG insofern andere Grundsätze gelten sollen als für die Erstattungsfälle nach § 84 AuslG).

    Hier gibt es keine vorangegangene volle und individuelle Prüfung, ob die Voraussetzungen der Aufenthaltsgenehmigung einschließlich der finanziellen Belastbarkeit des Verpflichteten vorliegen (so aber wohl VGH München, Urt. v. 15.12.2003, InfAuslR 2004, 252/255).

  • VGH Baden-Württemberg, 19.10.2005 - 11 S 646/04

    Kostentragungspflicht von Abschiebungshaftkosten trotz unterbliebener

    Denn § 82 Abs. 1 AuslG regelt weder die Art der kostenpflichtigen Amtshandlungen noch stellt er Anforderungen an deren Erhebung auf (vgl. Bay. VGH, Urteil vom 15.12.2003 - 24 B 03.1049 -, InfAuslR 2004, 252).

    Es kann offen bleiben, ob die Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Urteil vom 15.12.2003 - 24 B 03.1049 -, InfAuslR 2004, 252; so auch Hailbronner, AuslR, § 66 AufenthG, Rn. 2), wonach die Leistungsfähigkeit des Abgeschobenen in atypischen Ausnahmefällen zu prüfen ist, bereits im Erhebungsverfahren zu überzeugen vermag.

  • VG Karlsruhe, 10.01.2024 - 14 K 1808/22

    Kostenerstattung bei einer nicht durchgeführten Abschiebung

    Die kostenverursachende Maßnahme müsse dabei nicht erfolgreich durchgeführt worden sein (hierfür wird verwiesen auf Hessischer VGH, Beschluss vom 12.6.2012 - 5 A 388/12 - Bayerischer VGH, Urteil vom 15.12.2003 - 24 B 03.1049 - VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 26.03.2006 - 13 S 347/06 - OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 27.07.2006 - 7 A 11671/05 -, AuAS 2007, S. 17).

    Anders kann es allenfalls dann liegen, wenn dem von der Abschiebung Betroffenen ein Verstoß gegen die Mitwirkungspflichten des § 70 AufenthG vorzuwerfen wäre." sowie BayVGH, Urteil vom 15.12.2003 - 24 B 03.1049 -, InfAuslR 2004, S. 252, dort im Einzelnen ; offen gelassen in Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 31.03.2010 - 8 PA 28/10 -, InfAuslR 2010, S. 317 : "Dass die Abschiebung des Klägers am 16. Februar 2006 darüber hinaus aus rechtlichen Gründen unmöglich gewesen wäre, ist derzeit nicht ersichtlich."; vgl. ferner auch VG Düsseldorf, Gerichtsbescheide vom 07.10.2011 - 24 K 3330/11 -, juris : "Deshalb kann Ersatz nicht verlangt werden, wenn sich im Nachhinein erweist, dass eine von der Ordentlichen Justiz durchaus gebilligte Abschiebungshaft wegen ausländerrechtlicher Gründe nicht hätte beantragt werden dürfen oder abzubrechen gewesen wäre." und - 24 K 3580/10 -, juris sowie - 24 K 5159/10 -, juris jeweils m.w.N.: "Eine Abschiebung des Klägers wäre rechtmäßig gewesen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.11.2011 - 3 B 17.09

    Abschiebung; Arbeitgeber; Ausländer; Beschäftigung; Erwerbstätigkeit; nicht

    Das Bundesverwaltungsgericht hat jedoch darüber hinausgehend auf allgemeine Rechtsgrundsätze zurückgegriffen und die Auffassung vertreten, Rückforderungs- und Erstattungsansprüche seien (geradezu) typischerweise von Ermessensentscheidungen abhängig, bei denen schon im Rahmen der Geltendmachung der Forderung auf Besonderheiten des Einzelfalls einzugehen sei, wobei die Frage, wann ein atypischer Fall vorliege, anhand einer wertenden Betrachtung aller Umstände des Einzelfalls zu entscheiden sei und die dahingehende behördliche Prüfung voller gerichtlicher Nachprüfung unterliege (vgl. im Übrigen VGH München, Urteil vom 15. Dezember 2003 - 24 B 03.1049 -, InfAuslR 2004, 252 = juris Rn. 26; VGH Mannheim, Urteil vom 19. Oktober 2005, a.a.O. juris Rn. 57; Urteil vom 27. Juli 2006, a.a.O., Rn. 24; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 6. Februar 2008, a.a.O., Rn. 32 ff.).
  • OVG Hamburg, 04.12.2008 - 4 Bs 229/08

    Zur Abschiebung eines vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers mit ungeklärter

    Denn zum einen ist unstreitig, dass die in § 60 a Abs. 5 Satz 4 AufenthG für den Fall einer längerfristigen Aussetzung der Abschiebung eines an sich vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländers, der dieser Pflicht nicht freiwillig nachkommt, vorgesehene Ankündigung der Abschiebung in einen aufnahmebereiten Staat selbst kein (anfechtbarer) Verwaltungsakt, sondern - wie die Abschiebung selbst - ein schlichter Realakt ist (vgl. etwa OVG Bautzen, Beschl. v. 10.9.2004, SächsVBl 2005, 13, 14; VGH München, Beschl. v, 12.8.2004, 24 CE 04.1958, juris; VGH München, Urt. v. 15.12.2003, InfAuslR 2004, 252 f.; Funke-Kaiser, GK-AufenthG, § 60 a Rdn. 254, m.w.N.).

    Die Abschiebung ist ein spezialgesetzlich geregelter Fall unmittelbaren Zwangs (in Form eines Realakts), mit der die vollziehbare Ausreisepflicht eines Ausländers, der dieser Pflicht nicht freiwillig nachkommt, zwangsweise durchgesetzt wird (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.11.1987, EZAR 1988, 137 Nr. 10; VGH München, Urt. v. 15.12.2003, InfAuslR 2004, 252 f.).

  • VG Magdeburg, 22.01.2013 - 7 A 23/11

    Erstattung von Abschiebungskosten

    Insofern werde auf die Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15.12.2003 - 24 B 03.1049 - verwiesen.

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof führt in seinem Urteil vom 15.12.2003 - 24 B 03.1049 - in: juris hierzu Folgendes aus:.

  • VGH Bayern, 28.10.2008 - 10 C 08.2363

    Abschiebungskosten; Leistungsfähigkeit; Ermessen

    Der Beklagte hätte vor der Heranziehung des Klägers dessen individuelle Leistungsfähigkeit berücksichtigen und die Frage prüfen müssen, ob die Auferlegung der Kosten in voller Höhe mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar sei (vgl. BayVGH vom 15.12.2003, Az. 24 B 03.1049).

    Diese Entscheidung hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof auf den Bereich der Abschiebungskosten ungeachtet des Wortlautes des § 83 Abs. 4 Satz 1 AuslG - jetzt § 67 Abs. 3 Satz 1 AufenthG - übertragen und ausgeführt, dass bei fehlender Leistungsfähigkeit ein Ausnahmefall vorliege, der zu einer Ermessensbetätigung über die Kostenerhebung zwinge (vgl. BayVGH vom 15.12.2003 Az. 24 B 03.1049 InfAuslR 2004, 252/255).

  • OVG Niedersachsen, 05.06.2007 - 11 LC 88/06

    Haftung für durch die Abschiebung eines Ausländers entstehende Kosten; Verbindung

    Die Rechtsordnung sieht jedoch regelmäßig vor, dass bei Vorliegen atypischer Gegebenheiten von dieser Regel auch abgewichen werden darf, um bei fehlender oder eingeschränkter Leistungsfähigkeit den Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit und Billigkeit im Einzelfall angemessen Rechnung tragen zu können (vgl. BVerwG, Urt. v. 24.11.1998, a. a. O.; Bay. VGH, Urt. v. 15.12.2003 - 24 B 0.31049 -, InfAuslR 2004, 252; VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 7.3.2006 - 13 S 155/06 -, InfAuslR 2006, 387; 4. Sen. d. erk. Ger., Beschl. v. 22.2.2000 - 4 L 3101/99 -, FEVS 51, 12).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.07.2006 - 7 A 11671/05

    Heranziehung eines Ausländers zu Abschiebungshaftkosten

  • VGH Baden-Württemberg, 07.03.2006 - 13 S 155/06

    Die Anforderung von Abschiebungskosten gehört nicht mehr zur

  • VG Saarlouis, 31.08.2011 - 10 K 2370/10

    Zur Heranziehung eines Ausländers zu den Kosten seiner Abschiebung

  • OVG Niedersachsen, 20.01.2010 - 11 LA 23/09

    Tatsächliche Durchführung einer Abschiebung als Voraussetzung für die Pflicht zur

  • VG Saarlouis, 26.06.2013 - 10 K 161/12

    Erstattung von Abschiebekosten durch den betroffenen Ausländer

  • OVG Niedersachsen, 18.03.2009 - 7 LA 145/08

    Pflicht zur Abschiebungskostentragung bei einer nicht durchgeführten Abschiebung

  • VG Stuttgart, 15.02.2011 - 6 K 3708/09

    Höhe der Abschiebungskosten; Flugkosten, Polizeikosten, Arztkosten

  • VG Düsseldorf, 07.10.2011 - 24 K 5159/10

    Kosten der Abschiebung Prinzip der einheitlichen Kostenerhebung Abschiebung im

  • VG Gießen, 01.12.2010 - 6 K 17/10

    Afrikanische Familie muss Abschiebekosten tragen

  • VG Stuttgart, 27.10.2005 - 6 K 4873/04

    Geltendmachung von Abschiebungskosten und fehlende Leistungsfähigkeit des

  • VG Oldenburg, 16.04.2008 - 11 A 5223/06

    Erstattung von Abschiebungskosten; Abschiebungskosten; Verpflichtungserklärung;

  • VG Bayreuth, 11.06.2021 - B 6 K 20.196

    Erhebung der Kosten für Fahrt zur Vorführung vor Expertendelegation des

  • VG Düsseldorf, 07.10.2011 - 24 K 3580/10

    Kosten der Abschiebung Prinzip der einheitlichen Kostenerhebung Abschiebung im

  • VG Stuttgart, 18.03.2005 - 17 K 4860/04

    Umfang der Abschiebungskosten

  • OVG Hamburg, 18.10.2007 - 4 Bf 75/06

    D (A), Abschiebungskosten, Kostenrecht, Personalkosten, Verjährung,

  • VG Düsseldorf, 20.11.2008 - 24 K 4311/08

    Kostenanforderung Abschiebung Planung Vorbereitungsstadium Botschaftsvorführung

  • VG Braunschweig, 05.10.2005 - 5 A 248/05

    Abschiebung; Abschiebungskosten; Beförderungskosten; Ermessen; Ermessensausübung;

  • VG Saarlouis, 17.03.2009 - 2 K 1028/08

    Erstattungspflicht eines Ausländers bezüglich der Kosten seiner Abschiebung

  • VGH Hessen, 03.03.2008 - 3 UE 2002/06

    D (A), Abschiebungskosten, Abschiebungsversuch, Abschiebungsvorbereitung

  • VG Würzburg, 10.11.2008 - W 7 K 08.893

    Kosten der Abschiebung; Ermessensentscheidung in atypischen Fällen; fehlende

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